23.3180 · Interpellation · 2023-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
a. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass gegebenenfalls sinkende Energietarife durch eine Steigerung der Netznutzungskosten für die Endverbraucher teilweise gegenstandlos werden?
b. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schaffung von Transparenz bei den Netznutzungskosten einen Beitrag zur Stabilisierung der Energiekosten leisten kann?
c. Haben die Kantone die geeigneten Massnahmen zur Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei den Netznutzungstarifen getroffen (Art. 14, Abs 4 Stromversorgungsgesetz)?
d. Hat der Bundesrat in den letzten zwei Jahren Verstösse mit vorsätzlich falsch ausgewiesenen oder in Rechnung gestellten Kosten für die Netznutzung festgestellt (Art. 29, Abs d Stromversorgungsgesetz)? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen?
e. Bei der WACC-Methode besteht offensichtlicher Handlungsbedarf. Was beabsichtigt der Bundesrat zu tun?
Begründung
Die explodierenden Energiekosten bedrohen die Existenz zahlreicher, gerade gewerblicher Betriebe. Die Lage wird sich in den nächsten Jahren kaum beruhigen. So rechnet die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) auch für 2024 und die Folgejahre generell mit höheren Strompreisen.
Die Strompreise setzten sich aus drei Komponenten zusammen: Dem Energietarif (rund 1/3), dem Netznutzungstarif (rund 1/2) sowie Abgaben (rund 1/6). Aktuell im politischen Fokus stehen der Energietarif und - damit verbunden - die Rückkehrmöglichkeit vom freien Markt in die Grundversorgung sowie Modelle zur finanziellen Entlastung von Endverbrauchern. Kaum Beachtung fanden bisher die Netznutzungstarife. Diese beinhalten die Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze. Sie werden auf die Endverbraucher überwälzt. Diese Grösse ist nicht verursachergerecht, da der Netznutzungstarif vor allem von der maximalen Leistung bestimmt wird.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Motion Storni (2022.4023) dahingehend geäussert, dass er nach der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, gewillt sei, eine Anpassung der sogenannten WACC-Methode vorzunehmen. "WACC" (Weighted Average Cost of Capital) bezeichnet den sogenannten durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz und meint: Die Netzbetreiber haben Anspruch auf eine risikogerechte Verzinsung für das Kapital, das sie bereits in bestehende Stromnetze investiert haben bzw. dass sie in neue investieren wollen.
Stellungnahme des Bundesrates
a. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Netzkosten bewusst. Er hat dem Parlament deshalb im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verschiedene Massnahmen im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) beantragt, welche die Entwicklung der Netzkosten dämpfen können (kostengerechtere Netznutzungsentgelte, Flexibilitätsregulierung, Sunshine-Regulierung).
b. und c. Mehr Transparenz kann einen Beitrag leisten. Im Rahmen der oben genannten Gesetzesvorlage haben deshalb sowohl der National-, als auch der Ständerat beschlossen, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) mit der Publikation umfassender Vergleiche der Verteilnetzbetreiber in ihrem Regulierungsbereich zu beauftragen (sog. "Sunshine-Regulierung"). Sollten dadurch wesentliche nicht erklärbare Tarifunterschiede zwischen Verteilnetzbetreibern sichtbar werden, geraten Betreiber mit unverhältnismässig hohen Tarifen unter Druck, diese anzugleichen. Durch die Sunshine-Regulierung erhalten zudem auch die Kantone eine fundierte Datengrundlage, um bei unverhältnismässigen Unterschieden in ihrem Gebiet geeignete Massnahmen zur Angleichung der Netznutzungstarife ergreifen zu können.
d. Nein.
e. Um die Netz- und Versorgungssicherheit garantieren zu können, müssen in den nächsten Jahrzehnten viele Investitionen getätigt werden. Dafür ist die Stabilität bei der Festlegung des WACC und damit eine langfristige Investitionssicherheit von grösster Bedeutung. Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist der Bundesrat bereit, eine Anpassung der WACC-Methode vorzunehmen.
Antwort des Bundesrates.