23.3186 · Motion · 2023-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bestehende Hürden für einen schweizweiten, privaten Stromkontingenthandel ab dem Winter 2023/24 zu beseitigen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen der EVU und Netzbetreiberinnen in der Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie (u.a. Art. 7, Art. 8 und Art. 11) umfassend und in enger Abstimmung mit den Verbrauchenden erfüllt werden. Hierfür sollen der Strombranche (Ostral) wiederum die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Der Bund schätzt, dass die Kosten einer Strommangellage im dreistelligen Milliardenbereich liegen könnten. Insbesondere im Falle einer Kontingentierung ist mit immensen volkswirtschaftlichen Schäden zu rechnen. Diese Kosten werden zusätzlich in die Höhe getrieben, weil der Handel mit Kontingenten aufgrund administrativer Probleme nur äusserst eingeschränkt möglich ist.
In seiner Stellungnahme zur Interpellation 22.4431 betont der Bundesrat, dass die Verantwortung für die Organisation eines Stromkontingenthandels bei der Wirtschaft liege. Die Wirtschaft nimmt diese Verantwortung an und ist beispielsweise mit der privaten Finanzierung und Entwicklung der Plattform "mangellage.ch" bereits in Vorleistung gegangen. In der Praxis stösst sie allerdings an Grenzen, da die Verbrauchenden heute nicht auf Augenhöhe mit den EVU und Netzbetreiberinnen zusammenarbeiten können und den EVU und Netzbetreiberinnen wiederum Kapazitäten fehlen, weshalb ein Kontigenthandel aktuell nur in einem inakzeptabel engen Rahmen vorgesehen ist.
Während die Ziele des sicheren Netzbetriebs und der Netzstabilität legitim sind und die Rahmenbedingungen hierfür akzeptiert werden müssen, braucht es von der staatlichen Strombranche Verbindlichkeit und ein Entgegenkommen in Umsetzungsfragen des Kontingenthandels, das der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Instruments gerecht wird. Es kann beispielsweise nicht sein, dass der Handel über verschiedene Netzgebiete aus administrativen Gründen abgelehnt wird. Die Rechte und Pflichten aus der Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie sollen im Sinne aller Branchenakteure (Produzenten, Lieferanten, Netzbetreiberinnen und Verbrauchende) erfüllt werden. Nur so kann ein effizienter und wirksamer Kontingenthandel entstehen. Entsprechend ist auch sicherzustellen, dass in allen relevanten Gremien und Arbeitsgruppen alle genannten Branchenakteure paritätisch vertreten sind (bspw. bei der Erarbeitung von Branchenempfehlungen für die Weitergabe von Kontingenten). Damit die Ostral ihre wichtige Koordinationsfunktion auch wahrnehmen kann, muss sie ausserdem mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Weitergabe von Kontingenten ist bereits heute möglich (siehe Interpellation 22.4431).
Dem Bundesrat ist es wichtig, die negativen wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Kontingentierung so weit wie möglich zu minimieren. Die Weitergabe von Kontingenten ist dazu eine wichtige Massnahme. Im Hinblick auf den Winter 2023/2024 wird deshalb eine Lösung für Verbraucher mit Verbrauchsstätten in verschiedenen Verteilnetzen (Multisite-Verbraucher) entwickelt, damit diese als eine Einheit kontingentiert werden können.
Im Rahmen dieser Arbeiten soll auch die Weitergabe von Kontingenten weiter erleichtert werden. Die Verteilernetzbetreiber, aber auch Grossverbraucher aus dem Industrie- oder Dienstleistungsbereich werden in diese Arbeiten eingebunden. Derzeit werden verschiedene Varianten evaluiert. Die Lösung für den kommenden Winter wird spätestens im September kommuniziert werden.
Die Kontingentierung stellt eine wichtige Massnahme der wirtschaftlichen Landesversorgung im Umgang mit einer schweren Strommangellage dar, um die Netzabschaltungen zu verhindern. Die Wirkung dieser Massnahme darf auf keinen Fall gemindert werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.