23.3192 · Interpellation · 2023-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie hat sich das um das "Grenzgängerdoping" korrigierte BIP/Kopf seit Aufhebung der PFZ-Kontingente entwickelt (also wenn der Beitrag der Grenzgänger zur Wertschöpfung bzw. ihr Arbeitseinkommen aus dem BIP hinausgerechnet werden)? Wie steht die Entwicklung dieses bereinigten BIP/Kopf im europäischen Vergleich?
Wie hat sich das um das "PFZ-Beschäftigtenquotedoping" bereinigte Arbeitseinkommen der (niedrig- und hochqualifizierten) einheimischen Arbeitskräfte entwickelt (also wenn der Beitrag der PFZ-Zuwanderer zur Erhöhung der Beschäftigtenquote bzw. ihr Arbeitseinkommen aus dem BIP hinausgerechnet werden)? Wie steht die Entwicklung dieser so bereinigten Einkommensentwicklung im europäischen Vergleich?
Begründung
Das PFZ-Abkommen ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Seit dem 1. Juni 2007 unterstehen Arbeitsbewilligungen für Staatsangehörige der EU-17/EFTA-Mitgliedsstaaten keinen Kontingenten mehr. Dadurch folgte ein sprunghafter Anstieg der Nettozuwanderung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Bevölkerungswachstums durch die PFZ sind daher vor allem seit 2008 bemerkbar und relevant. Das SECO schreibt, dass das jährliche Wachstum des BIP/Kopf in der Schweiz seit 2010 im europäischen Vergleich mit 0,8 bis 0,9 Prozent niedrig ist. Tatsächlich aber sind auch diese Zahlen noch durch zwei statistische Effekte aufgebläht bzw. "gedopt".
1. Seit dem 3. Quartal 2007 stieg die Anzahl der Grenzgänger von 209 046 auf 375 926 im 3. Quartal 2022 an, ein Wachstum von 80 Prozent in 15 Jahren. Jährlich stieg also die Anzahl Grenzgänger um 11 125 an. Dieses "Grenzgängerdoping" verfälscht das BIP/Kopf nach oben (etwa 0,2 bis 0,3 Prozent bei Annahme von 4 Millionen Vollzeitbeschäftigten), da die Arbeitsleistung der wachsenden Zahl von Grenzgängern zum BIP zählt, aber Grenzgänger nicht den Einwohnern zugerechnet werden.
2. Gemäss Economiesuisse haben die EU-Zuwanderer eine weit höhere Beschäftigtenquote als die Einheimischen. So kam letztes Jahr auf vier erwerbstätige Einwanderer nur eine Person zusätzlich als Familiennachzug ins Land. Dies drückt das BIP als auch das durchschnittliche BIP/Kopf überproportional hoch, obwohl es die Einkommen der einheimischen Erwerbstätigen de facto nicht erhöht. Dieses "PFZ-Beschäftigtenquotedoping" zeigt sich eindrücklich in einer vom Bund beauftragten ECOPLAN Studie, welche die gesamten Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen 1 und damit einer starken Reduktion des Bevölkerungswachstums bis 2035 analysiert. Während das BIP bis dann um 4,86 Prozent weniger stark wachsen würde, beträfe es das BIP/Kopf nur um 1,54 Prozent (was auf ein quantitatives Wachstum hindeutet). Weiter würden jedoch die Löhne für (einheimische) Niedrigqualifizierte nur um 0,79 Prozent, diejenigen von (einheimischen) Hochqualifizierten nur um 0,63 Prozent weniger stark wachsen, was viel weniger als der Effekt beim BIP/Kopf ist.
Stellungnahme des Bundesrates
1. In den zehn Jahren vor der Corona-Pandemie ist das BIP pro Kopf in der Schweiz durchschnittlich um 0,8 Prozent pro Jahr gestiegen. Damit war das Wachstum zwar kleiner als beispielsweise in den Vereinigten Staaten, aber ähnlich wie in anderen europäischen Ländern. Darüber hinaus weist die Schweiz im internationalen Vergleich ein sehr hohes BIP pro Kopf auf.
Die Entlöhnung von nicht in der Schweiz ansässigen ausländischen Personen durch in der Schweiz tätige Unternehmen ist von 12,5 Milliarden Franken (2002) auf 29 Milliarden Franken (2021) gestiegen.
Der Anteil dieser Entgelte am BIP stieg von 2,6 Prozent auf 3,9 Prozent. Auch andere europäische Länder verzeichnen bei diesem Verhältnis ein dynamisches Wachstum. Zwischen 2002 und 2021 stieg der Anteil der Löhne von Grenzgängerinnen und Grenzgängern am BIP in den Niederlanden von 0,4 Prozent auf 1,5 Prozent und in Österreich von 0,3 Prozent auf 1,2 Prozent an. In Luxemburg ist der Anteil europaweit am höchsten (2002: 17,1 Prozent; 2021: 19,1%). In Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Italien ist der Anteil deutlich kleiner.
2. Es ist nicht möglich, zwischen dem Erwerbseinkommen der inländischen Arbeitskräfte und jenem der zugewanderten Arbeitskräfte zu unterscheiden. Für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist der Wohnsitz massgebend und es wird nicht zwischen inländischen und zugewanderten Arbeitskräften unterschieden. Die stark auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Zuwanderung aus EU/EFTA-Ländern hat einen positiven Einfluss auf die Erwerbsquote der Schweiz. Sie wirkt der demografischen Alterung entgegen, die das Wachstum des BIP pro Kopf bremst.
Antwort des Bundesrates.