23.3194 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat bereit, die Kantone dazu zu ermuntern, innovative Berufsbildungsoffensiven zu starten mit dem Ziel, die Berufsbildung weiter aufzuwerten und damit einen verstärkten Beitrag gegen den Fachkräftemangel zu leisten?
2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Beschränkung auf hochstens 10 Prozent der Bundesbeitrage fur Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäss ist und dass die Beschränkung aufgehoben werden sollte?
3. Besteht die Möglichkeit, im Falle einer Beschlussfassung durch das St.Galler Kantonsparlament zugunsten der geplanten Bildungsoffensive diese bei der Umsetzung mit einem Sonderkredit gezielt zu unterstützen?
Begründung
In der Schweiz entscheiden sich Zwei Drittel aller Jugendlichen für eine Ausbildung in einem der rund 250 Berufe, die zur Auswahl stehen. Die Berufsbildung ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und die Anlehnung der Bildungsinhalte an den Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine sehr tiefe Jugendarbeitslosigkeit aufweist. Das Schweizer Berufsbildungssystem ist so ausgelegt, dass es von der Wirtschaft mitgetragen wird, denn die Aus- und Weiterbildung von Fachkraften liegt im Interesse von Industrie und Gewerbe und die Unternehmen sichern sich so ihren Berufsnachwuchs.
Die Kosten der offentlichen Hand fur die Berufsbildung beliefen sich im Jahr 2020 auf rund 3,6 Milliarden Franken, wobei sich der Bund mit einem Viertel daran beteiligt. Bei den Kantonen wird der Hauptteil der Ausgaben in die Berufsfachschulen investiert. Für die Forderung von Entwicklungsprojekten im Berufsbildungsbereich sind maximal 10 Prozent der Bundesbeiträge vorgesehen. Trotz dieser Anstrengungen verschärft sich der Fachkräftemangel seit einigen Jahren und es sind vermehrt Anstrengungen vonnöten, um mehr Jugendliche für die Berufsausbildung zu begeistern. Der Kanton St. Gallen ist ebenso wie andere Kantone vom Fachkräftemangel betroffen und aktuell sind politische Bestrebungen im Gang, um eine innovative Berufsbildungsoffensive zu starten. Der Bund sollte diese Bestrebungen unterstützen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Fachkräftemangel eine Herausforderung für die Schweizer Wirtschaft darstellt. Die Berufsbildung leistet dabei einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung mit Fachkräften. Der Bundesrat begrüsst es, dass sich die Kantone im Rahmen der Verbundpartnerschaft für optimale Rahmenbedingungen für die Berufsbildung einsetzen, Innovationen ermöglichen und so die Berufsbildung weiter stärken. Dabei steht es den Kantonen frei, im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben innovative Wege zu beschreiten und in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt neue Lösungen zu finden. So haben in den letzten Jahren verschiedene Kantone Programme zur Förderung der Berufsbildung lanciert, wie beispielsweise die Kantone Genf, Waadt, St. Gallen oder Zürich. Auch unternehmen die Kantone grosse Anstrengungen, die Berufsbildung bei Jugendlichen und Eltern bekannter zu machen, beispielsweise mittels regionaler Berufsmessen oder gezielter Kampagnen. Im Weiteren haben die Kantone ein breites Instrumentarium entwickelt, um möglichst allen Jugendlichen einen Abschluss auf Sekundarstufe II zu ermöglichen.
2. Der Bund kann Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung sowie Projekte zur Erbringung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBG, SR 412.10) fördern. Er übernimmt bei unterstützten Projekten in der Regel 60 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 80 Prozent der Kosten und stellt dafür gemäss Art. 59 Abs. 2 BBG bis zu zehn Prozent seiner gesamten Beiträge an die Berufsbildung zur Verfügung. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel den Bedarf der Verbundpartner übersteigen; bis anhin wurden sie nie ausgeschöpft. Eine Erhöhung des maximalen Anteils drängt sich daher nicht auf.
3. Die Projektförderung des Bundes stützt sich auf Art. 54 und 55 BBG. Weitere Kriterien sind in den "Richtlinien über die Gewährung von Bundesbeiträgen" definiert. Die finanzielle Unterstützung des Bundes hängt von der Erfüllung der Kriterien ab, was bei jedem Vorhaben individuell geprüft wird. Auch ist darauf zu achten, dass keine Doppelspurigkeiten entstehen. Zudem trägt der Bund mit den jährlich ausgerichteten Pauschalbeiträgen an die Kantone finanziell zu den Massnahmen für die Berufsbildung bei, welche in der Verantwortung der Kantone liegen. Finanzierungsgesuche für Massnahmen, die darüber hinausgehen, müssen daher gut begründet werden können.
Antwort des Bundesrates.