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23.3205 · Postulat · 2023-03-16

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem detaillierten Bericht eine Bestandesaufnahme zu den Themen Jugendkriminalität,

Wirksamkeit jugenstrafrechtlicher Sanktionen und Prävention vorzunehmen.

Er prüft insbesondere folgende Fragen:

- nehmen die von Minderjährigen in der Schweiz begangenen Straftaten und bezüglicher welcher Delikte zu?

-in wievielen Fällen kommt es zu Verurteilungen und welche sind die ausgesprochenen Sanktionen (Strafen und Schutzmassnahmen)?

- werden Täter und Täterinnen immer jünger?

- lässt sich aus der Statistik eine Tendenz zunehmender Jugendgewalt auch in der Form von Cybermobbing, von Drogendelikten und von in Gruppen begangenenen Straftaten herauslesen?

- wieso werden Jugendliche straffällig? Was für eine Rolle spielen Faktoren wie soziale Schicht, Urbanität, Geschlecht und Herkunft, BIldung und Arbeit und das Freizeitverhalten?

- wie wirken sich jugendstraftrechtliche Sanktionen hinsichtlich der Verhinderung zukünftiger Straftaten aus?

- welche sozialpolitischen Massnahme wirken präventiv? Bestehen Lücken in der Prävention?

- die Zusammenführung von jugendrichterlichen Aufgaben mit jenen des Kindesschutzes?

- besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Falls ja, in welchen Bereichen?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass die Entwicklung der Anzahl polizeilich registrierter Beschuldigter unter 18 Jahren je nach Kriminalitätsbereich sehr unterschiedlich ist, demnach hat die Jugendkriminalität in den letzten Jahren aber nicht generell zugenommen. Mit der Publikation "Statistischer Rückblick auf die Jugendstrafurteile 1999-2019" des Bundesamtes für Statistik (BFS) (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Strafjustiz > Jugendurteile) steht eine umfassende Analyse der statistischen Daten zur Entwicklung und Struktur der in diesen 20 Jahren ausgesprochenen Urteilen zur Verfügung. Mit der Zürcher Jugendbefragung 2021 (www.jacobscenter.uzh.ch > Forschung > z-proso Gruppe > Die Zürcher Jugendbefragung) liegen zudem aktuelle Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich 1999-2021 vor. Nachdem zwischen den beiden vorangehenden Befragungen 2007 und 2014 deutlich rückläufige Trends festgestellt wurden, steigt die Gewalterfahrung der Jugendlichen inzwischen wieder an.

Der im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ) von der Berner Fachhochschule erstellte Bericht "Evaluation der Wirksamkeit des neuen Jugendstrafgesetzes" (www.bfh.ch > Forschung + Dienstleistungen > Publikationen) hebt hervor, dass das Jugendstrafrecht von der Praxis als sehr gutes Instrument eingestuft wird und kein weiterer gesetzgeberischer Bedarf besteht. Aktuell wird der Vorschlag des Bundesrates zur Motion Caroni (16.3142 "Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen") in den Räten diskutiert. Auch im Rahmen dieses Prozesses haben die Jugendgerichte ihre Zufriedenheit mit dem bestehenden Jugendstrafrecht hervorgehoben. Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) finanzierte Studie zu "Wirksamer Gewaltprävention" (www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Kinder- und Jugendpolitik > Jugendschutz > Nationales Programm Jugend und Gewalt 2011-2015 > Handbuch Wirksame Gewaltprävention) beschreibt die aktuelle Praxis in der Schweiz und macht ebenfalls Aussagen zur Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Massnahmen. Insbesondere wird auf die positive Entwicklung beim Einsatz von kognitiv-verhaltenstherapeutischen Massnahmen verwiesen. Weiter hat auch die ZHAW in den letzten Jahren verschiedene Studien zu diesen Themen veröffentlicht (www.zhaw.ch > Departement wählen > Soziale Arbeit > Institute und Zentren > Institut für Delinquenz und Kriminalprävention).

Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendstrafrechtspflege und des Zivilrechts ist auf rechtlicher Ebene in Artikel 20 des Jugendstrafgesetzes (SR 311.1) bereits geregelt. Jugendstrafrechtlich verurteilte und zivilrechtlich eingewiesene Jugendliche werden bereits heute gemeinsam in Einrichtungen stationär betreut, da im Jugendstrafrecht die Behandlung "des Täters, der Täterin" in den Mittelpunkt gestellt wird. Die entsprechenden Erfahrungen aus der Praxis sind positiv.

Im Bereich der Prävention von Jugendkriminalität hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden von 2011 bis 2015 das gesamtschweizerische Programm "Jugend und Gewalt" durchgeführt. Mittels der Evaluation von bestehenden Massnahmen und der Unterstützung neuer Forschungsarbeiten und Modellprojekte im Bereich der Jugendgewalt konnte der Bund wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Gewaltprävention auf kantonaler und kommunaler Ebene geben. Nach Abschluss des Programms hat sich der Bund aus seiner unterstützenden Rolle zurückgezogen, da die Gewaltprävention eine Aufgabe von Kantonen, Städten und Gemeinden ist.

Angesichts der bereits bestehenden umfassenden Statistiken, dem Vorliegen diverser Studien zur Wirksamkeit der Sanktionen und der Prävention, der umfangreichen Aktivitäten des Bundes in der Gewaltprävention sowie der Zufriedenheit der Praxis mit den aktuellen Möglichkeiten im Jugendstrafrecht erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, eine zusätzliche Bestandesaufnahme zu Jugendkriminalität zu erstellen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.