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23.3216 · Motion · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Abschaffung der Stellenmeldepflicht (Massnahmen für stellensuchende Personen gem. Artikel 21a Ausländer- und Integrationsgesetz) zu unterbreiten.

Begründung

Mit Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 "Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen" wurden in Artikel 21a Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) neue "Massnahmen für stellensuchende Personen" eingeführt, die sogenannte Stellenmeldepflicht. Mit Artikel 21a AIG sollten die Ausführungsbestimmungen des 2014 mit Annahme der eidgenössischen Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" neu eingefügten Artikels 121a der Bundesverfassung (BV) festgelegt werden. Offene Stellen in Berufen mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr müssen bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Die gemeldeten Stellen werden geprüft und erfasst und sind während fünf Arbeitstagen ausschliesslich für bei den RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. In den ersten drei Arbeitstagen haben die RAVs den Arbeitgebern mitzuteilen, ob sich geeignete Kandidaten unter den registrierten Stellensuchenden finden. Die Stellenmeldepflicht hat damit zum Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, weniger Personal aus dem Ausland zu rekrutieren und die Zuwanderung letztlich zu drosseln.

In einer Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO (George Sheldon/Conny Wunsch, Wirkungsevaluation der Stellenmeldepflicht li, Bern 2021) wurde die Wirkung der Stellenmeldepflicht auf die Zuwanderung empirisch untersucht. Trotz des sehr umfangreichen Datenmaterials und des Einsatzes mehrerer statistischer Verfahren konnten kein statistisch erhärteter Beweis, dass sich die Stellenmeldepflicht auf die Arbeitslosigkeit bzw. die Zuwanderungen in den meldepflichtigen Berufen ausgewirkt hat, erbracht werden. Das negative Ergebnis sei jedoch keine Folge einer etwaig mangelhaften Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Vielmehr scheint das Grundkonzept der Stellenmeldepflicht untauglich und damit die erhoffte Wirkung auf die Zuwanderungen ganz grundsätzlich missglückt zu sein.

Aus diesen Gründen sei der Bundesrat aufgefordert, die Stellenmeldepflicht wieder abzuschaffen. Dies auch in Anbetracht, dass in den Kantonen für den Vollzug und die Kontrollen der Stellenmeldepflicht total 139 Stellen (Vollzeitäquivalent) geschaffen werden mussten. Gegebenenfalls könnte es immerhin den Kantonen selbst anheim gestellt werden, ob sie die Stellenmeldepflicht weiterführen möchten oder nicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stellenmeldepflicht wurde vom Parlament im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" eingeführt. Sie zielt darauf ab, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen.

Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen an den Grundsätzen Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Einfachheit und Praktikabilität ausgerichtet und vor Inkraftsetzung den zuständigen Kommissionen des Parlaments vorgelegt.

Seit 2019 veröffentlicht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) jährlich einen Monitoringbericht zur Überprüfung des Vollzugs der Stellenmeldepflicht. Seit der Einführung hat die Anzahl der gemeldeten Stellen bei den RAV stark zugenommen. Während vor der Einführung jährlich durchschnittlich rund 80 000 Stellen gemeldet wurden (Durchschnitt 2014-2017), sind es mittlerweile mehr als 500 000. Im Jahr 2022 wurden 581 145 Stellen gemeldet, gut 80 Prozent davon unterstanden der Meldepflicht.

Stellensuchende registrieren sich auf der Stellenplattform Job-Room der öffentlichen Arbeitsvermittlung, damit sie Stellen mit Informationsvorsprung einsehen und sich darauf bewerben können. Der Anteil der Stellensuchenden, die sich registriert haben, hat seit der Einführungsphase von 25 auf 70 Prozent zugenommen. Eine Umfrage bei Arbeitgebern im Frühjahr 2021 hat ergeben, dass diese im Vergleich zum Jahr 2017 die Dienstleistungen der RAV vermehrt genutzt haben und gleichzeitig die Zufriedenheit gestiegen ist. Unternehmen arbeiten seit der Einführung der Stellenmeldepflicht für Stellenbesetzungen vermehrt mit den RAV zusammen, was insgesamt zu mehr Transparenz auf dem Stellenmarkt beigetragen hat.

Das SECO liess die Wirkung der Stellenmeldepflicht auf Arbeitslosigkeit und Zuwanderung während der Einführungsphase 2018 und 2019 vertieft untersuchen. Die beiden Wirkungsevaluationen konnten in der Einführungsphase insgesamt keinen statistisch signifikanten Effekt auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung feststellen. Die Arbeitslosenquote lag damals tief und die Reichweite der Stellenmeldepflicht war gering. Gleichwohl legten die Ergebnisse nahe, dass die Stellenmeldepflicht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stellensuche in einem meldepflichtigen Beruf leicht erhöhte. Zudem wirkte sich eine stärkere Vermittlungstätigkeit der RAV positiv auf diese Wahrscheinlichkeit aus.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner bis zum 31. März 2024 eine Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu erstellen. Die Berichterstattung soll eine Beurteilung beinhalten, inwieweit die verschiedenen Massnahmen in einer Gesamtsicht die Ziele der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials erfüllen und ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.