23.3219 · Postulat · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht folgende Fragen zu beantworten und Lösungsmöglichkeiten darzulegen:
1. Welche Formen der Gebührenerhebung auf Kunststoffen wären einfach umsetzbar und würden möglichst alle Kunststoffproduzenten und -importeure, sowie relevante Importprodukte aus Kunststoffen erfassen, damit die Gebühr wettbewerbsneutral ist?
2. Wie sieht das Mengengerüst des in KVA verbrannten Kunststoffes aus? Wieviel davon kommt aus Haushalt, Gewerbe und Industrie, wieviel stammt aus kurzlebigen resp. langlebigen Produkten?
3. Wie hoch müsste die Gebühr sein, damit die erwarteten Kosten für CCS und Recycling gedeckt werden können?
4. Was wäre zu beachten bzgl. Aufbau des Fondsvermögens und Auszahlungen? Sollen sich die Auszahlungen auf Betriebsbeiträge (inkl. Abscheidung, CO2-Logistik und Speicherung) beschränken oder auch Investitionsbeiträge oder Darlehen beinhalten?
5. Welche weiteren Finanzierungsinstrumente wären denkbar und wie hoch wären die Aufschläge für verschiedene Akteure (Kunststoffproduzent/-importeur, Käufer von Konsumprodukten mit Kunststoffanteil, öffentliche Hand, Anliefertarife KVA, Sackgebühr-Kunden)?
6. Welche gesetzlichen Grundlagen wären auf Ebene Bund oder/und Kantone zu schaffen?
Begründung
Die Vielzahl verschiedener Kunststoffe verursachen praktisch vollständig die fossilenergiebedingten CO2-Emissionen in der schweizerischen Kehrichtverbrennung. Die CO2-Emissionen von Kehrichtverbrennungsanlagen müssen - wie in allen Sektoren - drastisch reduziert werden. Gemäss Einschätzung der Branche und der langfristigen Klimastrategie des Bundes spielt dabei die Abscheidung und Langfristspeicherung von CO2 (CCS) eine wichtige Rolle. Diese sich rasant entwickelnde Technologie verursacht erhebliche Kosten, welche die KVA-Dienstleistung deutlich verteuert.
Wir bitten deshalb den Bundesrat zu prüfen, welche Finanzierungsoptionen hier bestehen. Es soll dabei insbesondere auch eine verursachergerechte Kohlenstoff-Entsorgungsgebühr auf Kunststoffe geprüft werden. Dies hat den Vorteil, dass das Finanzierungsinstrument an der Quelle ansetzt und damit auch lenkend wirkt. Das eingenommene Geld könnte zweckgebunden als Beispiele für folgende Massnamen eingesetzt werden:
- Erhöhung der Kunststoffrecycling-Quote
- Strukturneutrale Finanzierung neuer Kunststoffrecycling-Systeme (Motion 20.3695 am 26.8.2020 vom Bundesrat zur Annahme beantragt)
- Bevorzugung von Kunststoffen aus biologischem Ursprung die recycelbar sind und sogar negative Emisssionen generieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Kunststoffe, die in unzähligen, völlig unterschiedlichen Anwendungen und Kombinationen eingesetzt werden (z.B. Textilien, Schuhe, Kinderspielzeug, Folien (z.B. im Agrarbereich), Verpackungen jeglicher Art, Bauprodukte, etc.).
Der Bundesrat hat denn auch bereits verschiedene Berichte bezüglich Herstellung und Verwertung von Kunststoffen erstellt. Beispielsweise den Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" vom 23. September 2022 in Erfüllung der Postulate 18.3196 Thorens Goumaz, 18.3496 Munz, 19.3818 Flach und 19.4355 CVP-Fraktion oder den Bericht "Weniger Kehrichtverbrennung, mehr Recycling" vom 29. März 2023 in Erfüllung des Postulates 19.4183 Chevalley. Des Weiteren verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion 21.3217 Gysin "Vorgezogener Recyclingbeitrag oder vorgezogene Entsorgungsgebühr auf allen Kunststoffen" (der Nationalrat hat die Motion im Juni 2021 abgelehnt) oder auf die Parlamentarische Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats.
Ferner hat sich der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) in einer Vereinbarung mit dem Bund verpflichtet, bis 2030 bei Kehrichtverbrennungsanlagen mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage mit einer nominellen Jahreskapazität von mindestens 100 000 Tonnen CO2 in Betrieb zu nehmen. Im Gegenzug sind die Kehrichtverbrennungsanlagen von der Teilnahme am Emissionshandelssystem ausgenommen. Wie der VBSA dieser Verpflichtung nachkommt und wie er die Umsetzung finanziert, liegt in der Verantwortung des VBSA.
Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 den Bericht "CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET). Wie sie schrittweise zum langfristigen Klimaziel beitragen können" gutgeheissen. Der Bericht zeigt Massnahmen und Rahmenbedingungen auf, damit Carbon Capture and Storage (CCS) und Negativemissionstechnologien bis 2050 im erforderlichen Umfang ausgebaut werden können. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat angekündigt, bis Ende 2024 konkrete Vorschläge für eine langfristige und möglichst verursachergerechte Finanzierung von CCS und NET zu prüfen und dabei auch die Rollen von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft zu klären.
Aufgrund der bereits bestehenden, zahl- und umfangreichen Grundlagen und der laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.