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23.3236 · Interpellation · 2023-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat (BR) wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was unternimmt der BR generell, damit die Kostenneutralität bei der Einführung von Tardoc nicht toter Buchstabe bleibt?

2. Was sagt der BR zum Vorwurf von Kritikern, dass das Konzept zur Kostenneutralität bei Tardoc leere Worte seien, dass in Tat und Wahrheit dem Prämien- und Steuerzahler kein einziger in Rechnung gestellter Franken zurückerstattet werde?

3. Ist der BR bereit, das genannte Konzept solange zurückzuweisen, bis "sur terrain" sichergestellt ist, dass die Prämien- und Steuerzahler vor "künstlichen Erhöhungen ohne Mehrwert" infolge einer Tarif(struktur)änderung verschont zu werden?

4. Was ist der BR bereit zu unternehmen, wenn sich abzeichnet, dass das Konzept bereits während der Phase der Kostenneutralität Schiffbruch erleidet?

5. Was unternimmt der BR, wenn spätestens ab dem vierten Jahr der Einführung von Tardoc eine Prämienexplosion festgestellt werden muss, die auf die "Tarifreform" zurückgeht?

Begründung

Damit die Einführung von neuen Tarifstrukturen künftig nicht zum finanziellen Desaster für die Prämien- und Steuerzahler wird, ist der Bundesrat gut beraten, mit entsprechenden Massnahmen solchen Folgen zum Vornherein Einhalt zu gebieten. Die von Kostensteigerungen geplagte Bevölkerung darf nicht auch durch "künstliche Effekte ohne Mehrwert" dazu genötigt werden, noch höhere Krankenkassenprämien bezahlen zu müssen. Bereits die "normalen Parameter" bei der Kostenentwicklung lassen aktuell vermuten, dass es in den nächsten Jahren noch bedeutend ungemütlicher werden wird als es ohnehin schon ist. Jetzt droht auch noch die vom Bundesrat im Zusammenhang mit "Tardoc" zurecht geforderte "Kostenneutralität" zur Farce zu werden: Etliche Insider und Experten der Branche erklären nämlich, dass das entsprechende Konzept, das die Tardoc-Befürworter einreichten, den geplagten Prämien- und Steuerzahlern nichts bringen werde: Gemäss diesem Konzept müsse bezahlt werden, was formal korrekt in Rechnung gestellt werde. Selbst bei übermässigen Kostensteigerungen in sämtlichen Jahren der "Kostenneutralität" werde am Schluss kein einziger Franken zurückvergütet. Eine allfällige Rückzahlung im Falle von übermässigen Kostensteigerungen Jahre später an die Prämienzahlenden bliebe höchst vage und damit unwahrscheinlich, z.B. wegen dem absehbaren Streit, was nun "unberechtigte" oder "berechtigte Ausweitungen" seien. Kurz und gut: Ob und wo in solchen Fällen überhaupt Anpassungen erfolgen würden, sei gänzlich schwammig und damit unverbindlich festgelegt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für den Bundesrat ist es von zentraler Bedeutung, dass TARDOC die Anforderung der Kostenneutralität erfüllt. Am 3. Juni 2022 beschloss er daher, die Version 1.3 von TARDOC nicht zu genehmigen, insbesondere weil die Kostenneutralität nicht eingehalten wurde. In seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 an die Tarifpartner präzisierte der Bundesrat deshalb noch einmal die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit TARDOC genehmigt werden kann. Dazu gehören klare und strikte Kriterien zur Kostenneutralität. Insbesondere müssen die Tarifpartner aufzeigen, wie sie gewährleisten, dass TARDOC gegenüber dem TARMED-Volumen eines bestimmten Referenzjahrs keine Mehrkosten verursacht (statische Kostenneutralität). Zudem müssen sie ein Konzept vorsehen, welches das jährliche Kostenwachstum von TARDOC auf 2 bis 2,5 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr begrenzt (dynamische Kostenneutralität). Die Phase der dynamischen Kostenneutralität ist beizubehalten, bis die Mängel von TARDOC behoben und die ambulanten Pauschalen genehmigt sind. Zusätzlich müssen die Tarifpartner auch eine Vereinbarung zum Monitoring von TARDOC nach der Phase der dynamischen Kostenneutralität vorlegen (langfristiges Monitoring).

2.- 5. Der Bundesrat hat die Tarifpartner aufgefordert, ihm bis Ende 2023 eine neue Version von TARDOC zur Genehmigung vorzulegen. Bei der Prüfung dieses Genehmigungsantrags werden die Konzepte und Vereinbarungen zwischen den Partnern, die die Kostenneutralität sicherstellen sollen, gründlich geprüft. Die neue Version von TARDOC wird genehmigt, wenn die im Schreiben vom 3. Juni 2022 genannten Bedingungen für die Genehmigung (insbesondere hinsichtlich der Kostenneutralität) erfüllt sind. Wird TARDOC genehmigt, ist es in erster Linie Sache der Tarifpartner, nicht nur die Konzepte und Vereinbarungen zur Kostenneutralität umzusetzen, sondern TARDOC auch zu pflegen (Prinzip der Tarifautonomie), damit der ambulante ärztliche Bereich weiterhin über eine angemessene Tarifstruktur verfügt, die die gesetzlichen Anforderungen betreffend Wirtschaftlichkeit und Billigkeit erfüllt. Gemäss Artikel 43 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verfügt der Bundesrat über eine subsidiäre Kompetenz zur Anpassung einer Tarifstruktur, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist und die Tarifpartner sich nicht einigen können. Unter diesen Bedingungen könnte der Bundesrat auch bei TARDOC eingreifen.

Antwort des Bundesrates.