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23.3244 · Motion · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die strategische Ausrichtung der Post zu präzisieren. Auf Dienstleistungen im Druck- und Verlagsumfeld, die ausserhalb der Grundversorgungsaufträge stehen, soll verzichtet werden.

Begründung

Mit ihrem Angebot an Drucksachen und Verlagsdienstleistungen verzerrt heute die Post mit ihrer Marktstellung den fairen Wettbewerb. Sie verlässt das angestammte Tätigkeitsgebiet, in dem sie nicht nur zum Eigengebrauch Drucksachen und Instrumente für Verlagsdienstleistungen beschafft, sondern damit auch Handel betreibt. Das gehört nicht zum Kerngeschäft der Post. Es ist ein reines Margengeschäft auf Kosten der grafischen Industrie. Damit bewegt sich die Post weg vom Grundversorgungsauftrag.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Postgesetzgebung verpflichtet die Schweizerische Post, die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs landesweit in guter Qualität und zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Nebst dem klassischen Postgeschäft darf die Post auch mit der Beförderung von Postsendungen zusammenhängende Dienstleistungen anbieten (Art. 3 Abs. 1 Bst. a des Postorganisationsgesetzes; SR 783.1). Mit dieser Formulierung wurde der Post die Möglichkeit eingeräumt, ihre bisherigen Aktivitäten sinnvoll und angemessen zu erweitern. Dabei muss sie sich neben regulatorischen auch an verfassungsrechtliche Grenzen halten. Die Bedingung, dass alle Dienstleistungen der Post im Zusammenhang mit ihrem Kerngeschäft stehen müssen, stellt die gesetzmässige Anbindung ihrer Tätigkeiten sicher.

In den Bereichen, in denen die Post in Konkurrenz zu anderen Anbieterinnen tätig ist, untersteht sie in gleicher Weise der Wettbewerbsordnung wie die übrigen Marktteilnehmenden. Zudem überwacht die Eidgenössische Postkommission die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. Sie stellt so sicher, dass keine Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung mit Erlösen aus den reservierten Diensten quersubventioniert werden.

Gemäss eigenen Angaben betreibt die Post keine eigene Druckerei, sondern lässt ihre Produkte wie "Flyerservice" oder "Postcard Creator" bei externen Druckereien drucken. Alle Druckaufträge der Post werden öffentlich ausgeschrieben und Druckereien haben die Möglichkeit, sich darauf zu bewerben. Verschiedene Kundinnen und Kunden fragen auch einen "all-in-one-Service" der Post nach - von der Kundenanalyse bis zum Versand von Werbeflyern. Diese Kunden können die Druckerei selbst auswählen oder dies der Post überlassen. Die Post holt auch in diesem Fall stets Offerten von verschiedenen Druckereien ein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.