Nichtübertragbare Krankheiten und Umwelt. Die Exposition gegenüber chemischen Schadstoffen ist in unserer nationalen Strategie zu berücksichtigen
23.3323 · Motion · 2023-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Themenkreis Gesundheit-Umwelt in seine Strategie zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten zu integrieren und dabei die Auswirkungen der Umweltverschmutzung und der endokrinen Disruptoren zu berücksichtigen.
Begründung
Der Bundesrat berücksichtigt in seiner Strategie zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten die Auswirkungen der Exposition der Menschen gegenüber chemischen Schadstoffen, die sich in unserer Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Nahrung) verbreiten, nicht. Synthetische Pestizide, Mikroplastik, Dioxine, fluororganische Verbindungen (PFAS, Teflon), Farben und Lacke verbleiben in der Umwelt oder sind in den meisten Konsumgütern des täglichen Bedarfs, Kosmetika und Lebensmitteln direkt enthalten. Diese Stoffe besitzen selbst in verschwindend geringen Dosen genverändernde, krebserzeugende, für Fortpflanzung, Nerven und Immunsystem toxische und reizende Wirkungen. Sie sind in der Lage, das Hormonsystem (endokrine Disruptoren) und/oder die neurobiologische Entwicklung zu stören. Sie sind deshalb mitverantwortlich für die Zunahme neuronaler Erkrankungen (autistische Störungen, ADHS, Parkinson, Alzheimer im jüngeren Lebensalter usw.). Die Explosion der Krebserkrankungen steht ebenfalls in Zusammenhang mit dieser chronischen Exposition. Sie kann nicht durch die Alterung der Bevölkerung erklärt werden, da die Erkrankungen immer früher auftreten, auch bei Kindern. Allergien sind explosionsartig angestiegen, und früher seltene Autoimmunerkrankungen (Sklerose, Polyarthritis) werden immer häufiger.
Störungen des Hormonhaushalts können den ganzen Stoffwechsel beeinträchtigen. Sie wirken sich auf die Zucker- und Fettregulierung aus. Sowohl die männliche als auch die weibliche Fruchtbarkeit wird - schon in jungen Jahren - in Mitleidenschaft gezogen. Die geltende Regulierung der Chemikalien ist nicht geeignet, die Überexposition der Bevölkerung gegenüber diesen vielfältigen toxischen Schadstoffen zu verringern. Sie beruht auf dem Prinzip "Allein die Dosis macht das Gift" und trägt weder den endokrin wirksamen Stoffen, den Gleichzeitigkeit verschiedener Wirkungen (Cocktail-Effekt) noch der mittel- und langfristigen chronischen Exposition Rechnung. Die schädliche Wirkung eines endokrinen oder neuronalen Disruptors misst sich nicht an der vorhandenen Menge, sondern am Zeitpunkt, zu dem der Schadstoff in den Körper gelangt. Besonders anfällig ist der Fötus, da die Schadstoffe, denen seine Mutter ausgesetzt ist, über das Blut zu ihm gelangen.
Die Bundesstrategie gegen nichtübertragbare Krankheiten sollte nicht nur diese Problematik einbeziehen. Vielmehr sollte sie auch anstreben, Gesundheitsfachkräfte und Bevölkerung zu warnen, damit sie, insbesondere die schwangeren Frauen, diese Belastungen so weit wie möglich reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation basierende Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD Strategie) richtet den Fokus gezielt auf jene Risikofaktoren und Erkrankungen, die durch individuelle Verhaltensweisen in den Bereichen Tabakkonsum, Alkoholkonsum, Bewegung und Ernährung beeinflusst werden können ("Verhaltensprävention").
Jedoch können auch Belastungen durch Schadstoffe in der Umwelt (Luft, Wasser, Boden) wichtige Risikofaktoren für die Entstehung nichtübertragbarer Krankheiten darstellen. Während nach heutigem Kenntnisstand relativ gute Aussagen über die Auswirkungen der Luftverschmutzung (insbesondere durch Feinstaub, Stickoxide und Ozon in der Aussenluft) möglich sind, bestehen noch grosse Wissenslücken betreffend den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Schadstoffen in Boden, Wasser und Nahrung (M. Ragettli et. al., Auswirkungen der Umwelt auf die Gesundheit: Studie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Basel 2017). Die Exposition mit Umweltschadstoffen, die praktisch überall vorhanden sind, kann allerdings nur wenig über eine Verhaltensprävention beeinflusst werden und ist deshalb nicht im Fokus der NCD Strategie.
Der Schutz vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen von Schadstoffen ist Gegenstand verschiedener gesetzlicher Regelungen wie beispielsweise im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01), Gewässerschutzgesetz (GSchG,;SR 814.20), Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0), Chemikaliengesetz (ChemG; SR 813.1) oder im Strahlenschutzgesetz (StSG; SR 814.50). Von Seiten der hierfür zuständigen Bundesstellen wird bereits sehr viel unternommen, um die Gesundheitsrisiken durch die Belastung mit chemischen Stoffen bzw. deren Einträge in die Umwelt zu reduzieren. Dies beinhaltet neben regulatorischen Massnahmen (u.a. Beschränkungen und Verbote) auch gezielte an die breite Öffentlichkeit gerichtete Informationen und Empfehlungen. Diese Massnahmen erfolgen gestützt auf dem aktuellen Stand des Wissens und in Abstimmung mit internationalen Entwicklungen. Beispielsweise wird die Sicherheit von Lebensmitteln mittels Höchstwerten für Zusatzstoffe, Pestizidrückstände und andere Stoffe gewährleistet. Bei Bedenken bezüglich der Sicherheit müssen Rückstandshöchstwerte revidiert oder Stoffe verboten werden. Dies ist unter anderem bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Fall. So werden beispielsweise Rückstandshöchstwerte von Pflanzenschutzmitteln bei Bedarf angepasst.
Die verlangte Ausweitung der NCD Strategie auf Aspekte der Vermeidung individueller Schadstoffexpositionen würde den Rahmen der Strategie sprengen, ohne einen zusätzlichen Mehrwert für die Prävention zu bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.