23.3339 · Postulat · 2023-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Um das Zusammenspiel zwischen Inlandproduktion und Importen zu optimieren und beides auf Nachhaltigkeit
auszurichten, bitte ich den Bundesrat zu prüfen, wie der Zollschutz für Agrargüter im Rahmen der bestehenden Kontingente und gebundenen Zölle Voraussetzungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen schaffen kann, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.
Begründung
Der Bund hat mit Artikel 104a den Verfassungsauftrag, die internationalen Handelsbeziehungen so zu gestalten, dass sie zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Das naheliegendste Instrument zur Steuerung des grenzüberschreitenden Handels ist der Grenzschutz. Dieser ist für Agrargüter besonders gut ausgebaut, dient bisher aber vornehmlich dem Schutz der einheimischen Produktion. Doch der Zollschutz für Agrargüter bietet auch einen geeigneten Hebel, um gezielt die nachhaltige Entwicklung des Schweizerischen Landwirtschafts- und Ernährungssystems zu fördern, indem die Zollsätze und Kontingente an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. Die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 73 "Nachhaltige Wirtschaft" am Centre for Development and Environment CDE der Universität Bern durchgeführten Forschungen zeigen, wie in Handelsbeziehungen zwischen nachhaltig und weniger nachhaltig produzierten Agrargütern unterschieden werden kann, ohne dabei wichtige Grundsätze des Handelsrechts - insbesondere das WTO-Regelwerk - zu verletzen. Dieses setzt den Bemühungen, die Importe von Agrargütern über den Zollschutz zu steuern, enge Grenzen. Jedoch werden in der Praxis oft Zollsätze angewandt, die tiefer sind als die gebundenen Zölle und auch die festgelegten Kontingente werden oft nicht ausgeschöpft. Um diesen Spielraum auszuloten, soll eine Auslegeordnung pro Produkt bzw. Produktgruppe erstellt werden. Dabei stellt sich jeweils die Frage, ob der Marktschutz gegen innen gerechtfertigt ist oder gar verstärkt werden muss und wo eine Öffnung für nachhaltig hergestellte Produkte sinnvoll ist, um das Zusammenspiel zwischen Inlandproduktion und Importen zu optimieren und beides auf Nachhaltigkeit auszurichten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen des Postulatsberichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Handelsbeziehungen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Beispielsweise sollen im Rahmen bilateraler Abkommen Nachhaltigkeitsbestimmungen verankert werden und bei Produkten, die aus Nachhaltigkeitssicht besonders problematisch sind, soll die Verknüpfung von Zollkonzessionen mit Nachhaltigkeitsstandards geprüft werden. Mit der überwiesenen Motion 22.4251 wurde der Bundesrat beauftragt, den Konzeptvorschlag gemäss Postulatsbericht zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zu unterbreiten (Agrarpolitik ab 2030).
Gemäss dieser Motion soll mit der Vorlage unter anderem der Aspekt der Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum berücksichtigt werden, wobei die Importe mitzuberücksichtigen sind. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Agrarpolitik ab 2030 finden Grundlagenarbeiten in diese Richtung statt, wobei Erkenntnisse zu Massnahmen anderer Staaten und deren Auswirkungen auf die Schweiz berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Grenzschutzes für Agrarprodukte insgesamt zieht der Bundesrat aufgrund des bereits hohen Niveaus aber nicht in Betracht. Bei der Erarbeitung von möglichen Massnahmen wird der Bundesrat das geltende internationale Handelsrecht berücksichtigen, das die unterschiedliche Behandlung von gleichartigen Gütern im Grundsatz untersagt. Die Anforderungen an Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind hoch. Es ist insbesondere nachzuweisen, dass die Massnahmen für das Erreichen des angestrebten Politikziels erforderlich sind, und dass sie keine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung zwischen Ländern mit gleichen Bedingungen herbeiführen oder auf eine verschleierte Behinderung des Welthandels hinauslaufen. Da das Anliegen des Postulats im Rahmen von laufenden Arbeiten behandelt wird, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulats.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.