Sozialversicherungsabkommen mit der Dominikanischen Republik, den Philippinen, Thailand, Brasilien und der Türkei neu verhandeln
23.3350 · Motion · 2023-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Sozialversicherungsabkommen mit der Dominikanischen Republik, den Philippinen, Thailand, Brasilien und der Türkei zu kündigen und neu zu verhandeln. Dabei soll der Bezug von Kinderrenten ausgeschlossen werden.
Begründung
Mit Kinderrenten sollen finanzielle Belastungen durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden. Hierzu ist es nach heutigem Recht einerlei, ob die Kinder in der Schweiz oder im Ausland leben.
Das führt nicht selten zu Missbräuchen. Auswanderer nutzen diese Regelung als Finanzierungsmodell für ihr Leben. Da Kinderrenten auch an AHV- und IV-Rentner ausbezahlt werden, dienen diese Zulagen auch zur Aufbesserung der eigenen Rente. Hierzu werden im Ausland Kinder von Einheimischen als eigene anerkannt, um so an die Geldzahlungen zu gelangen.
Der Sinn der Kinderrente ist es, die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu finanzieren. Diese Rentenzahlungen sollen daher ausschliesslich Kindern, die in der Schweiz leben, zugutekommen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Gesetzgebung dahingehend geändert wird, damit keine Kinderrenten mehr ins Ausland ausbezahlt werden.
Rund 20 Prozent der in der Dominikanischen Republik lebenden Schweizer Männer beziehen zusätzlich zur Altersrente eine oder mehrere Kinderrenten. Auf den Philippinen sind es über 15 Prozent, in Thailand rund 12 Prozent. Für die Bezüger bedeutet dies einen jährlichen Zustupf von rund 10 000 Schweizer Franken.
Die AHV hat im Jahr 2021 rund 4,4 Millionen Schweizer Franken für Kinderrenten nach Thailand überwiesen. Die Auszahlungen nach Thailand haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Nach Brasilien waren es im Jahr 2021 mehr als 1,5 Millionen Schweizer Franken, in die Philippinen 1,48 Millionen Schweizer Franken und in die Dominikanische Republik 1,08 Millionen Schweizer Franken. In die Türkei werden jährlich auf 600 000 Schweizer Franken bezahlt.
Bei der Parlamentarischen Initiative 20.412 hat der Kommissionssprecher darauf verwiesen, dass die Sozialversicherungsabkommen neu verhandelt werden müssten, um den Missbrauch zu stoppen.
Mit dieser Motion soll dies erreicht werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) legen fest, dass schweizerische Staatsangehörige, denen eine Rente gewährt wird, unabhängig von ihrem Wohnsitz und demjenigen der Kinder Anspruch auf Kinderrenten haben. Ausländische Staatsangehörige haben ausserhalb der Schweiz hingegen nur Anspruch, wenn ein Sozialversicherungsabkommen dies vorsieht. Die Abkommen regeln die ungekürzte Zahlung der Leistungen in den anderen Vertragsstaat und die Gleichbehandlung der Vertragsstaatsangehörigen. Weil Schweizerinnen und Schweizer, denen eine Rente gewährt wird, aufgrund des AHVG und des IVG die Kinderrenten weltweit ausbezahlt erhalten, gilt dies auch für die Vertragsstaatsangehörigen.
Mit der Dominikanischen Republik und Thailand bestehen keine Sozialversicherungs-abkommen. Bei einer Kündigung der Abkommen mit den Philippinen, Brasilien und der Türkei hätten schweizerische Staatsangehörige, denen eine Rente gewährt wird, auch weiterhin Anspruch auf Kinderrenten der AHV und der IV im Ausland. Auf den Philippinen und in Brasilien liegt der Anteil der schweizerischen Bezüger von Kinderrenten der AHV bei über 80 Prozent.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderrenten werden schon heute sorgfältig und streng geprüft, um Missbräuche zu verhindern. Wenn ein Abkommen besteht, dann kann für die Abklärungen auf die Verwaltungshilfe der Vertragspartner zurückgegriffen werden.
Der Leistungsexport ist ein Grundprinzip der Sozialversicherungsabkommen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Vertragspartner bei Neuverhandlungen den Ausschluss der Kinderrenten vom Export akzeptieren würden, stellen diese Renten doch einen Bestandteil der Hauptrenten dar und werden ebenfalls durch Beiträge finanziert. Sämtliche Regelungen und insbesondere auch die Vorteile der Abkommen wie die Erleichterung der Rückkehr und die Verwaltungshilfe würden möglicherweise dahinfallen.
Das Parlament hat in letzter Zeit Sozialversicherungsabkommen genehmigt, welche den Export von Kinderrenten vorsehen (z. B. mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Tunesien). Der Nationalrat hat zudem im Juni 2021 der vom Motionär zitierten pa. iv. Hess Erich 20.412 "Keine Kinderrenten mehr ins Ausland ausbezahlen" keine Folge gegeben.
Der Bundesrat erachtet daher die Kündigung der bestehenden Abkommen als unverhältnismässig. Das angestrebte Ziel würde mit dieser Massnahme weitgehend verfehlt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.