23.3352 · Motion · 2023-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Planung und Steuerung der Verkehrsinfrastruktur besser koordiniert und vernetzt wird. Dafür sind geeignete organisatorische Strukturen zu schaffen, zum Beispiel in Form eines Bundesamtes für Mobilität.
Begründung
Bereits im Jahr 2013 hat der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 13.3633 Folgendes festgehalten: "Um den Herausforderungen in der Verkehrs- und Raumordnungspolitik, aber auch in der Energie- und Umweltpolitik noch wirksamer zu begegnen, müssen die Anstrengungen für die Abstimmung und Integration der betroffenen Teilpolitiken weitergeführt und verstärkt werden". Seither hat sich der Handlungsbedarf im Hinblick auf eine koordinierte Planung des Schienen- und Strassenverkehrs weiter vergrössert. Während die Kantone und Gemeinden in den Aggloprogrammen explizit aufgefordert werden, verkehrsträgerübergreifende Projekte zu planen, geschieht dies auf Bundesebene noch nicht gleich konsequent. Zukunftsthemen wie Mobility-Pricing müssen ebenfalls verkehrsträgerübergreifend betrachtet werden. Und schliesslich führt die Digitalisierung zu einer zunehmenden Verschmelzung zwischen dem privaten und öffentlichen Verkehr. Die Planung und Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur in zwei getrennten Bundesämtern mit zwei getrennten Geldtöpfen erscheint in diesem Zusammenhang nicht mehr zeitgemäss.
Der Bundesrat soll deshalb die Struktur seiner Verkehrsämter überprüfen und verbessern. Naheliegend ist die Zusammenführung von BAV und Astra in ein neues Bundesamt für Mobilität. Denkbar ist auch eine Trennung in ein Amt, das sich mit strategischen Fragen und Mobilitätsplanung beschäftigt und ein Amt, das für Bau und Unterhalt von Verkehrsinfrastrukturen zuständig ist (analog zum Kanton Zürich). Auch die Zusammenarbeit mit ARE und BAZL sind in diesem Zusammenhang zu thematisieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die heutige Organisationsform des UVEK stellt sicher, dass die Abstimmung der verkehrs-, raum-, umwelt-, energie- und kommunikationspolitischen Fragen durchgängig auf Stufe Departement erfolgt. Es existieren verschiedene, gut funktionierende Instrumente und Gremien zur Abstimmung unter den einzelnen Ämtern.
Beispielsweise besteht der Sachplan Verkehr, Teil Programm als gemeinsames, strategisches Instrument für alle Ämter und für die Zusammenarbeit mit den Kantonen in den Bereichen Raum und Mobilität. Der "Jour fixe Mobilität" ist ein ämterübergreifendes Gremium, das regelmässig tagt und die Mobilitäts- und Raumplanungsthemen bespricht, vertieft und abstimmt.
Eine Fusion von ASTRA und BAV und allenfalls weiteren Ämtern zu einem Bundesamt für Mobilität bringt aus Sicht des Bundesrats weder eine bessere Koordination der spartenübergreifenden Gesamtverkehrsfragen noch eine grössere Effizienz für die Bewältigung der Aufgaben. Zu unterschiedlich sind Zuständigkeiten, Aufgaben und Finanzierungsinstrumente des Bundes im Strassen- und Schienenverkehr, als dass sie einem einheitlichen administrativen Prozess unterworfen werden sollten. Die Fusion von ASTRA und BAV liefe im Wesentlichen auf die Einführung einer zusätzlichen Hierarchieebene im UVEK hinaus. Zudem würde ein neues Amt entstehen mit einem Jahresbudget von über 12 Milliarden Franken und der Aggregation der entsprechenden Risiken und bundesinternen Asymmetrien.
In der Beantwortung der Interpellation Gasser vom 21. Juni 2013 "Zusammenführung von ASTRA und BAV" (13.3633) zeigte der Bundesrat auf, dass die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen ARE, ASTRA, BAZ und BAZL gut funktioniert. In den letzten zehn Jahren wurde zudem die Koordination unter den verantwortlichen Ämtern innerhalb des UVEK kontinuierlich weiter verbessert und stets den neuesten Erkenntnissen angepasst. So wurden beispielsweise die Schnittstellen im Bereich der Gesamtverkehrskoordination und die Koordinationsrolle des ARE im Auftrag des Bundesrats in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Projekts "Strukturelle Reformen" (2018.1188) geklärt sowie eine Auftrennung des ASTRA in ein Planungs- und Regulationsamt auf der einen Seite und in ein Bauamt auf der anderen Seite geprüft und verworfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.