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23.3394 · Motion · 2023-03-17

Departement des Innern

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und allenfalls gemeinsam mit weiteren Akteuren und Partnern (Kantone, Leistungserbringern, Versicherern usw.) die Ausarbeitung und die Umsetzung eines Massnahmenprogramms zur Qualität der Pflege in Angriff zu nehmen. Zudem soll er dem Parlament mindestens alle zwei Jahre Bericht über den Fortschritt erstatten. Der Schwerpunkt des Programms ist auf die Sicherstellung der Qualität der ärztlichen Verschreibungen zu legen, mit dem Ziel, überflüssige oder qualitativ unzureichende Eingriffe und Fehler zu vermeiden.

Begründung

Jede Schweizerin und jeder Schweizer bezahlt 12 von 100 Franken an die Finanzierung der Kosten des Gesundheitswesens. Damit bezahlen sie weltweit am zweitmeisten an das Gesundheitssystem. Die Bevölkerung verdient deshalb eine Medizin von bestmöglicher Qualität.

Unnötige und qualitativ unzureichende Eingriffe treiben nicht nur die Kosten in die Höhe, sondern bergen auch für die Gesundheit der betroffenen Personen eine Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten. Seit Jahren weisen unzählige Studien und Expertenberichte auf die Problematik der überflüssigen und wirkungslosen oder gar kontraproduktiven Eingriffe hin - folgenlos.

Frühere und aktuelle Studien machen deutlich, dass Personen mit einer Zusatzversicherung mehr Operationen über sich ergehen lassen müssen als Personen ohne Zusatzversicherung. In Pflegeheimen werden entgegen den üblichen Richtlinien Neuroleptika im Überfluss verabreicht. In der Kardiologie kommt in zahlreichen Fällen ohne zugelassene Indikation das TAVI-Verfahren (Transcatheter Aortic Valve Implantation) zur Anwendung, was einem Verstoss gegen die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gleichkommt. Darüber hinaus gibt es eine ausserordentlich hohe Anzahl von Eingriffen, die offensichtlich auf einen inflationären Einsatz von Stents hindeuten.

Letztlich sind es die Patientinnen und Patienten und - aus finanzieller Sicht - die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und die Steuerpflichtigen die unter dieser Situation leiden, in der die Ärztinnen und Ärzte unter Druck gesetzt werden - oft gegen ihren Willen -, auf Kosten der medizinischen Ethik ein Maximum zu erwirtschaften.

Mit den neuen Bestimmungen über die Qualitätsentwicklung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG Art. 58 ff.) darf sich nicht wiederholen, was mit dem KVG und der dazugehörigen Verordnung geschehen ist: Während über 20 Jahren blieben die darin enthaltenen klaren Handlungsanweisungen toter Buchstabe... Nun müssen dringend Taten folgen! Im Zusammenhang mit der demografischen Alterung und dem damit verbundenen Anstieg des Anteils vulnerabler Personen wirken sich unnötige und minderwertige Leistungen immer heftiger aus, und zwar sowohl bei den betroffenen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen als auch bei den Versicherern, den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern und den Steuerpflichtigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die vom Motionär beschriebene Problematik hinsichtlich unnötiger medizinischer Leistungen, Qualitätsmängel und Fehlanreizen oder Schwachstellen im Gesundheitssystem bekannt. Er hat bereits mehrmals auf die Notwendigkeit von Effizienzsteigerungen hingewiesen (zum Beispiel in seiner Antwort zur Interpellation 21.4260, Verbesserung der Indikationsqualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung). Angesichts der multifaktoriellen Ursachen und der Kompetenzenverteilung auf verschiedene Akteure, wie insbesondere Bund, Kantone, Tarifpartner, Berufsverbände und Fachgesellschaften, ist es jedoch notwendig, dass Verbesserungen von allen Partnern mitgestaltet und mitgetragen werden.

Der Bund hat diverse Verbesserungsmassnahmen in seinem Kompetenzbereich ergriffen. Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit per 1. April 2021 erhielt der Bundesrat die Aufgabe, jeweils für vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) festzulegen (Art. 58 KVG). Zur Realisierung seiner Ziele hat der Bundesrat eine Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt (Art. 58b KVG). Sie berät die zuständigen Behörden und die verschiedenen Akteure hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und beauftragt zudem Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien und Überprüfungen durchzuführen, sowie neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln. Dazu schliessen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung ab (Qualitätsverträge; Art. 58a KVG). Die Leistungserbringer haben sich an die Qualitätsverträge zu halten (Art. 58a Abs. 6 KVG). Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer legen einen Jahresbericht über den Stand der Qualitätsentwicklung gegenüber der EQK und dem Bundesrat vor (Art. 58a Abs. 2 Bst. g KVG). Die EQK gewährt ebenfalls Finanzhilfen zur Unterstützung nationaler oder regionaler Projekte zur Qualitätsentwicklung (Art. 58c Abs.1 KVG). Nach Artikel 77a Absatz 6 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) erstellt die EQK jährlich einen Bericht zuhanden des Bundesrates.

Der Bundesrat hat zudem im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet, welches verschiedene Massnahmenpakete beinhaltet und er hat bereits zwei Pakete zur Änderung des KVG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die darin enthaltenen Massnahmen sollen dazu beitragen, die Kostenentwicklung in der OKP einzudämmen und Fehlanreize zu beseitigen, die sich negativ auf die Effizienz der Gesundheitsversorgung auswirken.

Weiter hat der Bundesrat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ressourcen für ein Projekt zur Förderung der angemessenen Versorgung gesprochen. Im Jahr 2020 wurden die Vorbereitungsarbeiten für das Projekt aufgenommen, welches unter anderem auch verschiedene Massnahmen des Expertenberichts (Medizinische Boards, Behandlungsleitlinien, Zweitmeinung) aufnimmt und innerhalb eines übergeordneten Konzepts die Förderung einer angemessenen Versorgung integrativ betrachten und bearbeiten soll. Aufgrund der Pandemiebewältigung musste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diese Arbeiten zurückstellen. Sie sind wieder aufgenommen worden und es ist vorgesehen, im zweiten Halbjahr 2023 das Projekt mit Einbezug der betroffenen Kreise zu starten. Zusätzlich hat das BAG im 2020 eine Vereinbarung mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) hinsichtlich Finanzierung der Aktualisierung und des weiteren Ausbaus des Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung (Versorgungsatlas.ch) für die nächsten Jahre abgeschlossen. Der Relaunch des Versorgungsatlas konnte am 4. April 2023 vollzogen werden.

Eine entsprechende Berichterstattung an das Parlament ist im Rahmen der vorhandenen Austauschinstrumente zwischen Bundesrat und Parlament möglich. Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Motionärs daher als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.