23.3408 · Motion · 2023-03-17
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung dahingehend anzupassen, dass für neuartige, Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotential abschätzen zu können. Der Schutz der Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit geniessen dabei oberste Priorität.
Begründung
Der Innovationsstandort Schweiz soll gestärkt und gefördert werden, während das bestehende Sicherheitsniveau weiterhin gewährleistet werden muss. Damit Firmeninvestitionen in neue Produkte sich auszahlen, müssen sogenannte novel foods rechtssicher getestet werden können.
Neuartige Lebensmittel dürfen jedoch aktuell nur in Verkehr gebracht werden, wenn die EU Kommission oder das BLV sie bewilligt hat (Art. 15 und 17 LGV, SR 817.02).
Unter Inverkehrbringen fallen auch schon Pre-Market-Tests, welche für die Forschung und Entwicklung neuartiger Produkte notwendig sind, um gewisse Akzeptanzrisiken abzuschätzen und zu vermindern. Der Novel-Food Zulassungsprozess ist langwierig und teuer und birgt ein hohes Risiko, wenn das Marktpotential nicht abgeschätzt werden kann. Das muss sich (wieder) ändern. Vor der Einführung des geltenden Lebensmittelrechts von 2017 waren Markttests vorgesehen und explizit in der LGV verankert: Das BLV konnte für noch nicht bewilligte Lebensmittel Markttest erlauben und legte dafür die jeweiligen Bedingungen und Auflagen fest (vgl. Art. 7 alt. LGV).
Im Sinne der Förderung von Innovation in der Schweiz und einem vermehrt auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Angebot ist es daher geboten, das Lebensmittelrecht dahingehend anzupassen, dass Markttests in streng kontrolliertem Rahmen durch das BLV wieder zugelassen werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.