23.3872 · Interpellation · 2023-06-15
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Auf europäischer Ebene laufen derzeit Bestrebungen, den Migrationspakt zu reformieren und strengere Asyl-Regeln einzuführen. Angesichts der weitreichenden Bedeutung und der potenziellen Auswirkungen dieses internationalen Abkommens auf die Schweiz ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Bundesrat seine Position zu diesem Thema darlegt und in einem nächsten Schritt angemessene Massnahmen frühzeitig ergreift. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Konsequenzen erwartet der Bundesrat durch die Zustimmung zum Migrationspakt. Und wie beurteilt er die Zukunftsszenarien in Bezug auf die Auslastung des Asylsystems bei einer Ratifizierung?
2. Wird die Schweiz im Rahmen der Umverteilung von Asylsuchenden, die in den Erstaufnahmeländern ankommen, nur Flüchtlinge aufnehmen, die einen positiven Asylentscheid erhalten haben, oder wird sie auch Migranten mit einer niedrigen Schutzquote (wie die Balkanländer oder die Maghreb-Länder) aufnehmen?
3. Die Vorsteherin des EJPD hat bereits angedeutet, dass die Schweiz weiterhin solidarisch sein wird. Es sei daran erinnert, dass sie sich bereit erklärt hat, Asylsuchende aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Wurde diese Absicht bereits im Bundesrat, den Kantonen, dem SODK oder der KKJPD besprochen? Wenn ja, haben sie ihre grundsätzliche Zustimmung gegeben?
4. Wie plant die Schweiz sicherzustellen, dass die im Migrationspakt festgelegten Prinzipien und Ziele mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften der Schweiz in Einklang gebracht werden?
5. Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat bereits ergriffen, um die irreguläre Migration einzudämmen?
6. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit anderen Ländern, insbesondere den Nachbarstaaten, bei der Umsetzung des Migrationspakts?
7. Welche Massnahmen wird die Schweiz ergreifen, um sicherzustellen, dass die im Migrationspakt vorgesehenen Schritte zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels effektiv umgesetzt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ziel des Migrations- und Asylpakets ist es, das gesamteuropäische Migrationssystem zu stärken und krisenfester zu machen. Die Staaten an der Aussengrenze sollen entlastet und die irregulären Einreisen in die EU sowie die Sekundärmigration verringert werden. Es ist vorgesehen, neue Grenzverfahren sowie einen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Staaten einzuführen und die geltenden Dublin-Bestimmungen weiterzuentwickeln. Die konkreten Auswirkungen auf die Asylsysteme einzelner Staaten lassen sich derzeit noch nicht im Detail abschätzen. Zum einen werden die Vorschläge derzeit noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt, die Texte können somit noch Anpassungen erfahren. Zum anderen wird sich erst nach der für 2027 vorgesehenen Umsetzung zeigen, ob die Reformen die angestrebte Wirkung entfalten.
Für die Schweiz sind nur diejenigen Vorschläge verbindlich, welche als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten. Dies gilt für Teile der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR), die Eurodac-Verordnung, Art. 4 der Verordnung über Krise, Instrumentalisierung und höhere Gewalt sowie die Verordnung über das Screening an den Aussengrenzen. Nicht bindend sind für die Schweiz die Regeln zum Solidaritätsmechanismus in der AMMR sowie die Asylverfahrensverordnung (APR), welche die Verfahren an den Aussengrenzen vorsieht.
2. und 3. Ob und wie sich die Schweiz an Solidaritätsmassnahmen beteiligen wird, wird sie zum gegebenen Zeitpunkt situativ evaluieren. Der Solidaritätsmechanismus ist keine Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstandes und für die Schweiz somit nicht bindend; sie kann sich jedoch freiwillig und punktuell an Solidaritätsmassnahmen beteiligen. Umverteilung (Relocation) ist nur eine der möglichen Solidaritätsbeiträge; diese können auch finanziell oder etwa durch die Entsendung von Experten und Expertinnen geleistet werden. In der Vergangenheit hat sich die Schweiz auf unterschiedliche Weise an europäischen Solidaritätsaktionen beteiligt. Sollte die Schweiz in Zukunft erwägen, sich an der Umverteilung zu beteiligen, würde sie die zuständigen kantonalen Gremien konsultieren, wie sie dies bei der freiwilligen Aufnahme von Personen (z.B. im Resettlement-Programm) immer macht.
4. Die Schweiz hat sich im Rahmen ihrer Mitspracherechte am Schengen-/Dublin-Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt und dabei ihre Interessen, Werte und Perspektiven vertreten. Im Rahmen des Prozesses zur Übernahme neuer Entwicklungen des Schengen- und Dublin-Besitzstandes werden auch allfällige Gesetzesanpassungen analysiert.
5. Die Verhinderung irregulärer Migration bzw. der Sekundärmigration ist ein prioritäres Anliegen des Bundesrats. Aus diesem Grund wurden letztes Jahr mit Österreich und Deutschland gemeinsame Aktionspläne mit Massnahmen im grenzpolizeilichen und migrationspolitischen Bereich, aber auch gegenüber Drittstaaten, erarbeitet. Weiter setzt sich der Bundesrat auf europäischer Ebene dafür ein, dass ein gesamteuropäischer Ansatz zur Verhinderung von Sekundärmigration verfolgt wird, wie dies mit der Reform des Migrations- und Asylpakets der Fall ist.
6. Bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets wird entscheidend sein, dass sämtliche daran beteiligte Staaten die geltenden Regeln einhalten und umsetzen. Die Schweiz wird deshalb auf europäischer Ebene weiterhin enge Kontakte pflegen und sich auch zukünftig insbesondere für die guten Beziehungen mit ihren Nachbarstaaten einsetzen.
7. Die Prävention und Bekämpfung von Schleuserkriminalität ist ein zentrales strategisches Ziel des neuen Migrations- und Asylpakets und der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion. Im Rahmen dieses Migrationspaktes wurde ein neuer EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten für die Periode (2021-2025) verabschiedet. Die Schweiz nutzt zur Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels die für den polizeilichen Informationsaustausch und eine koordinierte Strafverfolgung wichtigen Plattformen und Kanäle von INTERPOL, Europol sowie Eurojust und beteiligt sich regelmässig an gemeinsamen Ermittlungs- und Kontrollaktivitäten, wie beispielsweise den Europol Joint Action Days, und an die Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT). Der aktuelle Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2023 – 2027 sieht konkrete strategische Ziele und eine Vielzahl von Aktionen vor, die in den nächsten fünf Jahren von Bund und Kantonen umzusetzen sind. Ein Ziel dieser Strategie sieht vor, dass die Schweiz zur Verminderung der Ursachen von Menschenhandel und zu einer wirksamen und ergebnisorientierten, internationalen Zusammenarbeit beiträgt. Aktuell wird zudem die dritte Strategie Integrierte Grenzverwaltung 2024 – 2029 erarbeitet, darin sind ergänzende Massnahmen gegen Menschenschmuggel vorgesehen.