23.3889 · Postulat · 2023-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Laut der Studie von PWC fehlen bis in das Jahr 2040 etwa 5000 Ärzt:innen. Nicht alle Fachrichtungen sind gleichermassen betroffen, die Gründe dafür sind vielfältig. Nebst der demographischen Entwicklung sind es auch unzureichende Ausbildungskapazitäten.
Eine Folge davon ist bereits heute spürbar, weil vermehrt Ärzt:innen aus dem Ausland akquiriert werden müssen. Dies ist hochgradig unsolidarisch gegenüber anderen Ländern, welche diese Fachkräfte ebenfalls benötigen. Andererseits wird es aber auch immer schwieriger, ausländische Ärzt:innen für die Deckung der Grundversorgung in der Schweiz zu gewinnen. Aus diesem Grund müssen die Ausbildungskapazitäten der Humanmedizin erhöht werden. Die Kosten dafür belaufen sich pro Studienplatz auf rund 1 Million Franken. Getragen werden diese Kosten grossmehrheitlich durch die Universitätskantone.
Auch das Förderprogramm aus der BFI-Botschaft 2017-2020 (BBl 2016 3089) ist nur einen Tropfen auf den heissen Stein.
Damit die Koordination über den Bund laufen kann, die Gesundheitsversorgung schweizweit gesichert und die Auslandabhängigkeit reduziert werden kann, bittet die Postulantin vor dem Hintergrund einer Erhöhung der Human-Medizinstudienplätze um die Prüfung folgender Massnahmen:
- Errichtung einer medizinischen Hochschule Schweiz gemäss Artikel 63a Absatz 1 der Bundesverfassung mit dem Ziel der besseren Koordination, genügend Studienplätze sowie eine gerechtere Verteilung der Kostenlast innerhalb der Kantonen zu erreichen.
- Desweiteren soll geprüft und analysiert werden, bei welchen Studienrichtungen (z. Bsp. Biochemie) und Infrastrukturen (wie beispielsweise Labors) ebenfalls Kapazitäten erhöht werden müssten um mehr Humanstudienplätze zur Verfügung zu stellen?
- Zusätzlich sollen auch Massnahmen geprüft werden im Bereich der Praktikumsstellen (Unterassistenzstellen) um die substantielle Erhöhung der Human-Medizin-Studienplätze zu bewerkstelligen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist mit der Postulantin einig, dass die Deckung des Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz von grosser Wichtigkeit ist. Dank den grossen Anstrengungen der Kantone, welche hauptsächlich für die universitären Ausbildungen zuständig sind, und des vom Bund mit 100 Millionen Franken unterstützten
Sonderprogramms «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin» (SPHM) konnten die Studienplatzkapazitäten an den Universitäten weiter ausgebaut sowie neue Studiengänge bzw. Passerellen und Kooperationen an den bundeseigenen Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH, Zürich und Lausanne) und den kantonalen Universitäten Freiburg, Luzern, St. Gallen und Tessin aufgebaut werden. Heute beteiligen sich damit 9 kantonale Universitäten und die beiden ETH an der Medizinausbildung. Diese Massnahmen werden dazu führen, dass sich die Anzahl der Master-Diplome in Humanmedizin von knapp 900 im Jahr 2016 nachhaltig auf über 1300 im Jahr 2025 erhöhen und damit die Abhängigkeit der Schweiz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Diplom verringern wird. Die Umsetzung des Sonderprogramms verläuft plangemäss. 2022 konnten bereits 1164 Masterdiplome in Humanmedizin vergeben werden. Gleichzeitig wurden auch die Hausarztmedizin und die Interprofessionalität im Medizinstudium mit besonderen Massnahmen wesentlich verstärkt. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 2022 in Auftrag gegebene Evaluation und das Schlussreporting 2021 von swissuniversities zum SPHM haben bestätigt, dass die Ziele voraussichtlich erreicht werden, und sie geben dem Massnahmenpaket gute Noten. 2025 werden Bund und Kantone die abschliessende Zielerreichung prüfen.
Ausschlaggebend für die Zahl der Studienabschlüsse sind jedoch neben den Studienplätzen auch die klinischen Ausbildungsplätze, welche die Anwendung der klinischen Kompetenzen im stationären und ambulanten Umfeld vermitteln. Schätzungen in Bern haben ergeben, dass die Betreuung von 100 Studierenden während ihres einmonatigen Praktikums einer Oberarztstelle entspricht. Der Kontakt der Studierenden mit der klinischen Realität wird im Laufe des Studiums ständig erhöht. Auf die praktische Ausbildung kann nicht verzichtet werden. An dieser Tatsache könnte auch eine «Eidgenössische Hochschule für Medizin» nichts ändern.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass neben der Erhöhung der Anzahl Abschlüsse weitere Optimierungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen notwendig sind. Zu nennen sind beispielsweise ein bedarfsgerechter Fachkräftemix, die Erhöhung der Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten, die Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen in der Grundversorgung oder die weitere Stärkung von Zusammenarbeitsformen wie z.B. dem Task Shifting oder der Interprofessionalität. Der Bund beteiligt sich zudem in spezifischen Arbeitsgruppen mit Stakeholdern des Gesundheitswesens an der Diskussion zur Qualität und zu innovativen Formaten der Weiterbildung. Das Gremium «Koordination ärztliche Weiterbildung» (Gremium KäW) regte in seinen Berichten 2022 und 2023 (www.obsan.admin.ch > Publikationen > Obsanbericht 04/2022 bzw. 05/2023) verschiedene Massnahmen an, um etwa die Zahl und Attraktivität von Weiterbildungsplätzen zu erhöhen.