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23.3943 · Motion · 2023-06-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Büros der beiden Räte werden beauftragt, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Schweizer Parlamentskammern darauf verzichten, ohne Einbezug der jeweils anderen Parlamentskammer direkte Beziehungen zu Einkammerparlamenten aufzunehmen.

Begründung

Die Schweiz unterhält enge bilaterale Beziehungen zu den Nachbarländern. Es besteht ein reger politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Austausch mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Dies trifft insbesondere auch auf die Grenzregionen zu. Diese starken Verknüpfungen verlangen denn auch eine enge Koordination über die Landesgrenze hinweg. Um die wichtigen bilateralen Beziehungen mit den Nachbarländern von parlamentarischer Seite zu unterstützen, pflegen fünf ständige Delegationen der Bundesversammlung je Kontakt zum Deutschen Bundestag, dem französischen, italienischen und österreichischen Parlament und dem Landtag des Fürstentums Liechtenstein. Die Aktivitäten der einzelnen Delegationen variieren abhängig von der Prioritätensetzung des Präsidiums, den aktuellen Herausforderungen und der politischen Situation im Nachbarland.

Der Nationalrat hat nun am 2. Mai 2023 der Motion 22.4259 "Zusammenarbeit von Nationalrat und Legislative Yuan (Taiwan) verstärken" zugestimmt. Gemäss dieser Motion sollen (einzig) die "Beziehungen des Nationalrats zur Legislative Yuan (Taiwan)" verstärkt werden, nicht jedoch die Beziehungen des Ständerats zur Legislative Yuan (Taiwan). In der Aussenwirkung könnte bei der Umsetzung der Motion 22.4259 der Eindruck entstehen, dass beide Ratskammern der Schweizer Legislative einer Verstärkung der Beziehungen zur Legislative Yuan (Taiwan) zugestimmt hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Mit der Beauftragung der Büros der beiden Räte, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Schweizer Parlamentskammern darauf verzichten, ohne Einbezug der jeweils anderen Parlamentskammer direkte Beziehungen zu Einkammerparlamenten aufzunehmen, wird eine solch irreführende Aussenwirkung vermieden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Büro des Ständerates hat das Anliegen der Motion eingehend diskutiert. Nach Auffassung des Büros besteht Handlungsbedarf.

Es kam zum Schluss, dass das Anliegen der Motion in der Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen der Bundesversammlung (VPiB) konkretisiert werden sollte, ohne aber die Handlungsfreiheit der beiden Kammern ungebührlich einzuschränken.

Der Wortlaut der Motion Knecht kann im Erstrat nicht abgeändert werden (Art. 121 Abs. 4 Bst. a ParlG). Deshalb hat das Büro beschlossen, die Aussenpolitischen Kommissionen zu ersuchen, das Anliegen der Motion mit einer parlamentarischen Initiative zur Anpassung der VPiB aufzunehmen, wonach sich die beiden Räte besonders eng koordinieren im Umgang mit Einkammerparlamenten und mit Parlamenten, die keine nationalen Parlamente seitens der Schweiz anerkannter Staaten sind.

Kein Alleingang einer einzigen Ratskammer bei direkten Beziehungen zu Einkammerparlamenten | Lexipedia | Lexipedia