23.3966 · Motion · 2023-07-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Dies bedingt namentlich:
- für den Fall, dass die laufenden Verhandlungen unter den Projektinitiativen für eine gemeinsame Landesausstellung zu keinem Resultat führen, ein Selektionsverfahren zu definieren, womit spätestens im Sommer 2026 klar ist, welche Projektinitiative den Zuschlag erhält;
- vom Bund per Ende 2026 die entsprechende Finanzierungsabsicht vorliegt;
Eine Minderheit der Kommission (Friedli Esther, Germann, Stark) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Seit fünf oder mehr Jahren sind vier Initiativen für eine zukünftige Landesausstellung in verschiedenen Regionen der Schweiz aktiv. Bundesrat und Kantone haben am 29. Juni 2022 einmal mehr ihre positive Grundhaltung zum Thema einer neuen Landesausstellung bekräftigt. Wie seit 2016 erstmals vom Seco und anschliessend vom Bundesrat gefordert, wurden diese Projekte «bottom up» entwickelt und werden in den jeweiligen Regionen von der Wirtschaft und der Politik unterstützt, getragen und teilweise substanziell finanziert. Völlig überraschend – und entgegen den bisherigen Äusserungen – hat der Bundesrat am 29. März 2023 entschieden, sich zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer nächsten Landesausstellung frühestens ab 2028 äussern zu wollen, was einer Sistierung von einzelnen Projekten von fünf Jahren gleichkommt. Die laufenden Vorbereitungsarbeiten dürfen auf keinen Fall unterbrochen werden, wenn nicht bereits jahrelang geleistete Arbeit der Projektorganisationen, der Kantone, der Städte, der Gemeinden und der Wirtschaft vernichtet werden soll, welche in fünf Jahren grossmehrheitlich neu aufgebaut werden müsste. Damit würde die Glaubwürdigkeit einer nächsten Landessausstellung komplett verspielt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die bisherige Leistung und das grosse Engagement aller Akteure im Zusammenhang mit einer möglichen Landesausstellung. Aufgrund der angespannten Finanzlage und den prognostizierten Milliardendefizite im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren hat der Bundesrat am 29. März 2023 beschlossen, dass er sich frühestens 2028 zu einem allfälligen finanziellen Engagement für die Durchführung einer Landesausstellung äussern kann. Er hat jedoch gleichzeitig seine positive Grundhaltung von Mitte 2022 zu einer künftigen Landesausstellung bestätigt und beschlossen, die Vorbereitungen und die Prozessbegleitung zu einer künftigen Landesausstellung weiterzuführen. Hinsichtlich einer allfälligen finanziellen Unterstützung hat sich der Bundesrat bisher nie zustimmend geäussert.
Er hat bereits Mitte 2022 festgehalten, dass eine allfällige finanzielle Unterstützung unter Berücksichtigung der Haushaltslage und weiterer finanzpolitischer Prioritäten zu bestimmen ist.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 das Zahlenwerk für den Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 verabschiedet. Für die Finanzplanjahre 2025–2027 geht er von strukturellen Finanzierungsdefiziten von bis 1,2 Milliarden Franken aus. Dies trotz der Vorlage zum Entlastungspaket 2025, das bei den gebundenen Ausgaben ansetzt, welches der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat und das in der Finanzplanung bereits berücksichtigt wurde. Angesichts dieser herausfordernden haushaltspolitischen Lage sieht der Bundesrat derzeit keinen finanziellen Spielraum für eine verbindliche Finanzierungsabsicht vor 2028.
Ein Selektionsverfahren findet sinnvollerweise erst nach einem positiven Entscheid betreffend Finanzierungsabsicht statt. Nur wenn der Bund den Beschluss gefasst hat, als finanzieller Förderer einer Landesausstellung aufzutreten, ist es angebracht, dass der Bund eine Selektion begleitet. Der Bundesrat geht davon aus, dass unter den geschilderten Voraussetzungen ein mögliches Prüf- und Selektionsverfahren nicht vor 2028 eingeleitet und frühestens 2030 abgeschlossen werden kann. Ein Selektionsverfahren erübrigt sich, wenn nur ein Projekt um eine finanzielle Förderung durch den Bund ersucht.
Der Bundesrat wird bis Ende 2023 einen Bericht verabschieden, in dem er die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Umstände, darlegt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.