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23.4144 · Interpellation · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der «Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050» steht auf Seite 70, dass eine neue Verbindungsstrecke von der Stammstrecke Langenthal–Herzogenbuchsee zur Strecke in Richtung Solothurn für den Güterverkehr geplant ist.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wieso ist nicht vorgesehen, dass die Strecke Herzogenbuchsee-Solothurn auch für den Personenverkehr ausgebaut wird?
2. Gibt es Berechnungen, welches Potential die Strecke Herzogenbuchsee-Solothurn für den Personenverkehr hätte?
3. In den Agglomerationsprogrammen (z.B. Langenthal) wird eine gute ÖV-Anbindung gefordert. Ist es aus Sicht des Bundesrates nicht einen Widerspruch, wenn gleichzeitig das ÖV-Angebot im Oberaargau nicht ausgebaut wird?

Begründung

Im aktuellen Planungsstand betreffend dem Bahnausbau geht der Oberaargau, wie bereits beim Bau der Neubaustrecke, wieder leer aus. Mehr Güterzüge werden durch die Region fahren, es gibt aber keine Verbesserung beim Personenverkehr.
Mit einer Verbindung für den Personenverkehr zwischen Herzogenbuchsee und Solothurn würde der ÖV für die Region Oberaargau an Attraktivität gewinnen. Aktuell beträgt die Fahrzeit von Langenthal nach Biel mehr als 1 Stunde. Mit der geforderten Massnahme könnte diese Zeit in etwa halbiert werden. Damit hätte der Oberaargau eine bessere Verbindung nach Biel, was insbesondere betr. dem Fachhochschul-Standort Biel wichtig wäre.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit dem Ausbauschritt 2035 soll eine Verbindungsstrecke zwischen der Stammstrecke
Olten–Bern und der Strecke Olten–Solothurn realisiert werden. Diese Verbindungsstrecke liegt westlich von Langenthal und dient dazu, den Güterverkehr zwischen dem Raum Solothurn und dem Raum Zofingen zu führen. Laut Gesetz (Art. 48 ff. Eisenbahngesetz (EBG), SR 742.101) sind die Kantone für die Planung des Angebots im regionalen Personenverkehr zuständig. Da ein Ausbau des regionalen Personenverkehrs zwischen Solothurn und Langenthal im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 weder vom Kanton Bern noch vom Kanton Solothurn gefordert wurde, wurde ein solcher Ausbau nicht in die Planungen aufgenommen. Mit der bundesrätlichen Botschaft vom 16. August 2023 (vgl. BBl 2023 2061) wurde über den Stand der beschlossenen Massnahmenumsetzung Bericht erstattet. Neue Angebotsziele werden im Rahmen eines nächsten Ausbauschrittes zu prüfen sein. 2. Da ein Ausbau des Personenverkehrs zwischen Solothurn und Herzogenbuchsee/Langenthal im Rahmen des letzten Ausbauschritts nicht untersucht wurde, liegt keine Nachfrageberechnung vor. Die Buslinie zwischen Herzogenbuchsee und Solothurn kann die derzeitige Nachfrage zusammen mit der Schmalspur-Bahnlinie zwischen Langenthal und Solothurn gut bewältigen. 3. Es ist an den Kantonen entsprechende Angebotsziele im Rahmen eines nächsten Ausbauschrittes einzureichen. Der Bund prüft anschliessend, ob eine Angebotsausweitung des Personenverkehrs aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht zur Aufnahme in einen nächsten Ausbauschritt empfohlen werden kann. Im Hinblick auf eine allfällige Realisierung zusätzlicher Infrastrukturmassnahmen müssten sich die Kantone verpflichten, die ungedeckten Kosten der geplanten Angebotsausweitung mitzufinanzieren.

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