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Bessere Zugverbindungen aus der Genferseeregion. Für ihre Attraktivität und das Klima

23.4159 · Motion · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Westschweiz angemessen an das internationale Eisenbahnnetz angebunden wird. Dies insbesondere durch die Unterstützung des Ausbaus der Verbindung zwischen Genf und Lyon.

Begründung

Es ist ein erfreulicher Trend: Immer mehr Menschen nehmen den Zug, um ihr Reiseziel in Europa zu erreichen. Die SBB meldet ein starkes Wachstum des Personenverkehrs, sowohl tagsüber als auch nachts. Die Bevölkerung schätzt die Effizienz des Zuges und seine geringeren Auswirkungen auf das Klima. Dies geht so weit, dass das Angebot nicht mit der Nachfrage Schritt halten kann. Dieser Trend betrifft sowohl den Freizeit- als auch den Berufsverkehr.

Die SBB hat zwar einen Ausbau des Angebots angekündigt, doch ist festzustellen, dass dieser bislang in erster Linie Deutschland und Italien betrifft. Ebenso konzentrieren sich die Nachtzüge auf die grossen Städte im Norden und Osten. Die Einführung von Nachtzügen nach Südeuropa, Barcelona und Rom, hängt weiterhin von der Finanzierung durch das CO2-Gesetz ab, das derzeit im Parlament beraten wird.

In Bezug auf die Verbindungen nach Frankreich gibt die SBB an, dass sie mögliche Verbesserungen für Lyon und die Anschlüsse nach London und in die Beneluxländer über Paris evaluiert. Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Dialog mit den französischen Behörden aufzunehmen, um die notwendige Infrastruktur zu entwickeln, und die SBB in ihren Bemühungen zu unterstützen. Auch eine finanzielle Unterstützung sollte geprüft werden.

Eine Studie des VCS Genf hat gerade Verbesserungsmöglichkeiten für die Strecke zwischen Genf und Lyon vorgeschlagen. Diese Linie, die zwei wichtige städtische Zentren (1 bzw. 1,5 Millionen) miteinander verbindet, ist auch das Tor zu einem wichtigen Bahnnetz, über das von der französischsprachigen Schweiz aus ganz Frankreich, Italien und Spanien erreicht werden können. Allerdings gilt das Angebot heute als unzureichend (Anzahl Verbindungen und Sitzplätze) und schlecht (namentlich grosse Verspätungen und extrem veraltetes Rollmaterial). Der Bundesrat muss sicherstellen, dass diese Verbesserungen priorisiert werden, damit auf dieser Strecke und nach Südeuropa ein leistungsfähiges Angebot erreicht wird.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bezüglich des Angebots erwartet der Bundesrat von der SBB, dass sie den internationalen Schienenpersonenverkehr im Rahmen von Kooperationen laufend weiterentwickelt. Der Bundesrat steuert die SBB mit strategischen Zielen. Die operative Umsetzung obliegt der SBB. Der Bund hat in den letzten rund zwanzig Jahren ungefähr 1,1 Milliarden Franken in die für das Angebot notwendige Bahninfrastruktur investiert, um die Anbindung an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz zu verbessern. Ab 2010 konnte Genf dank der Wiederöffnung der Haut-Bugey-Linie, welche die Strecke Bellegarde–Bourg-en-Bresse um 47 Kilometer verkürzt, von attraktiveren TGV-Verbindungen nach Paris profitieren. Der Bund beteiligte sich zu einem Drittel an den Gesamtkosten. Die Verbesserung der Bahnverbindungen mit den Nachbarländern, insbesondere der Anschlüsse an die europäischen Metropolitanräume, ist fester Bestandteil der im Eisenbahngesetz festgelegten Ziele für den Ausbau der Bahninfrastruktur. Bei den Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt der Bahninfrastruktur wird demnach auch den Bedürfnissen im grenzüberschreitenden Verkehr mit den Nachbarländern, einschliesslich der Strecke zwischen Genf und Lyon, Rechnung getragen. In Bezug auf die Verbindungen nach Frankreich laufen Gespräche über die gemeinsamen Arbeiten, die für die Festlegung von Infrastrukturmassnahmen notwendig sind. Dank dieser Massnahmen sollen leistungsfähige und attraktive Angebote auf den betreffenden grenzüberschreitenden Linien bereitgestellt werden können. Der Bundesrat kommt daher zum Schluss, dass die aktuelle Gesetzgebung mit dem strategischen Entwicklungsprogramm die Anliegen dieser Motion erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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