23.4160 · Motion · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei den italienischen Behörden vorstellig zu werden, damit sich Italien (oder auch die EU) an den Kosten für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Transitachsen durch den Gotthard beteiligt, und zwar sowohl für die Schiene als auch für die Strasse.
Begründung
Die Probleme am Gotthard – zuerst auf der Schiene, wo der Unfall vom 10. August zur bis heute andauernden Sperrung des Gotthard-Basistunnels für den Personenverkehr führte und auch für den Güterverkehr Beeinträchtigungen bewirkte, dann auf der Strasse, wegen der fünftägigen Sperrung des Strassentunnels für Reparaturarbeiten – haben gezeigt, wie fragil die Verbindungen durch die Alpen sind.
Diese Unterbrüche scheinen auch Italien alarmiert zu haben. Es hat offenbar erkannt, dass sein physischer Zugang zum europäischen Markt in hohem Mass von der Funktionsfähigkeit des Gotthards abhängt. In Italien gab es politische Interventionen zu diesem Thema, im Europäischen Parlament intervenierten italienische Abgeordnete ebenfalls, und grosse Zeitungen nahmen das Thema auf.
Bekanntlich haben sich jedoch weder die EU noch Italien an der Finanzierung der NEAT-Achse durch den Gotthard beteiligt – einem Projekt mit enormen Kosten (12,2 Milliarden allein für den Gotthard-Basistunnel, rund 23 Milliarden für die NEAT), das vollständig von der Schweiz bezahlt wurde. Offen ist nach wie vor die Frage der Süd- und Nordanschlüsse an die NEAT-Strecke.
Seit 2020 sind die Bauarbeiten für die zweite Tunnelröhre des Gotthard-Strassentunnels im Gang, und sie werden voraussichtlich bis 2029 andauern. Danach folgt die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre. Die Gesamtkosten belaufen sich auf mehr als 2 Milliarden Franken.
Daher wird der Bundesrat beauftragt, Italien und allenfalls auch die EU aktiv einzubeziehen, damit sie sich an der Finanzierung der Transitachsen – sowohl Strasse als auch Schiene – durch den Gotthard beteiligen (in Bezug auf die Investitionskosten und auch in Bezug auf die Betriebs- und Unterhaltskosten).
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Schweiz Italien finanziell immer grosszügig unterstützt hat (man denke nur an die jüngste Zusage von 20 Millionen Franken für die Bewältigung des Asylchaos oder an die Überweisungen an Italien aus der Grenzgängerbesteuerung).
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Unabhängig seiner Herkunft wird für jeden verkehrenden Zug ein Trassenpreis erhoben. Somit bezahlen Züge aus oder nach Italien bzw. der EU einen Beitrag an die Kosten der Eisenbahn: Mit den Einnahmen aus den Trassenpreisen kann ca. ein Drittel der Betriebs- und Unterhaltskosten der Eisenbahninfrastruktur gedeckt werden. Die restlichen zwei Drittel dieser Kosten werden für die gesamte Bahninfrastruktur (inklusive dem Gotthard-Basistunnel) über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert (vgl. Art. 87a Abs. 2 Bundesverfassung, BV, SR 101 und Art. 4 Abs. 1 Bundesgesetz über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, SR 742.140). Der BIF wird mit maximal zwei Drittel der Einlagen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gespiesen, was ca. 1 Mia. CHF pro Jahr entspricht. Die LSVA ist diskriminierungsfrei auf Schweizer und internationale Lastwagen anwendbar, die damit ebenfalls einen Beitrag für den Unterhalt und den Ausbau der Schweizer Eisenbahninfrastruktur leisten. Der Autobahntunnel am Gotthard ist Bestandteil der Nationalstrassen, deren Bau, Unterhalt und Betrieb über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert werden (vgl. Art. 86 Abs. 1 BV und Art. 5 Abs. 1 Bst. a Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, SR 725.13). Die Einlagen in den BIF/NAF sind in den entsprechenden Gesetzen sowie in der Bundesverfassung (vgl. Art. 86 Abs. 2 und 87a Abs. 2 BV) geregelt. Die Zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels befindet sich im Bau, nachdem das Parlament die Mittel für das ganze Projekt bewilligt hat (vgl. BBl 2019 8523); eine Kostenbeteiligung durch Dritte wurde in dieser Vorlage nicht geltend gemacht. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, vom Territorialitätsprinzip abzuweichen und eine Beteiligung Italiens oder der EU an den Kosten für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Transitstrecken durch den Gotthard zu erwirken, umso mehr als ein solches Anliegen wenig erfolgsversprechend wäre.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.