23.4182 · Motion · 2023-09-28
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, auch bei staatlichen Tätigkeiten und Abläufen in der Verwaltung ein Programm einzuleiten, welches Bürokratie, übermässige Regulierungen, administrative Aufwände abbaut. Es soll eine Vereinfachung, Verwesentlichung und Reduktion von Auflagen, Weisungen, Reglementen, Formularen, Dokumentationspflichten, etc. stattfindet, damit die angestellten Personen sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können. Er soll sich dabei insbesondere auf folgende fünf Bereich konzentrieren:
- Gesundheit und Medizin
- Bildung und Forschung
- Polizei und Militär
- Soziales
- Bau
Begründung
Bürokratie, Überregulierung und administrativer Papierkram sind nicht nur für Unternehmer ein Problem, sondern auch zunehmend in den staatlichen oder staatsnahen Bereichen wie Medizin, Pflege, Bildung, Forschung, Sicherheit, Soziales und Bauwesen. Der Mensch steht oft nicht mehr im Zentrum. Führungsverantwortung wird abgeschoben an den Paragrafen. In allen diesen Bereichen beklagen sich die Akteure, dass immer mehr im Büro und mit Papier gearbeitet wird, als mit dem Studenten, dem Klienten, dem Bürger, dem Patienten oder den Unterstellten.
So ist auch der übermässige administrative Aufwand beispielsweise an den Hochschulen und in der Medizin zunehmend problematisch. Im Bereich Bildung und Gesundheit ist es mitunter auch ein Grund, weshalb die Berufsbilder immer weniger attraktiv sind. Freiheit und Eigenverantwortung werden auch dort durch staatliche Regulierungen stetig zurückgedrängt und unternehmerisches Denken und Handeln gebremst. Innovation, Kreativität und Vielfalt werden durch Bürokratie untergraben. Dozenten sollten sich aber eigentlich um die Studenten und Pflegepersonal um die Bedürftigen kümmern können, anstatt vor dem Schreibtisch zu sitzen und Formulare auszufüllen. Jedoch auch bei der Polizeiarbeit oder sogar im Militär nimmt der Papieraufwand immer mehr Raum ein. Anstatt zu führen, Verantwortung zu übernehmen und für Sicherheit zu sorgen, müssen heute ein Übermass an Befehlen, Dokumenten und Reglementen geschrieben und gelesen werden. Offenbar muss immer mehr Zeit und Energie für administrative Aufgaben, Beschaffung von Berichten und Material, Dokumentationen, Nachführen von Akten, Vorschriften studieren, sowie Formulare ausfüllen aufgewendet werden. Dies führt letztendlich auch zu Risikoaversion bei Führungspersonen, dass man sich beispielsweise immer absichern will, anstatt zu entscheiden und Verantwortung zu übernehmen.
Schlussendlich kann mit einem Abbau der internen Bürokratie der Mitarbeiter auch mehr leisten, was dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der vorliegenden Motion, unnötige administrative Aufwände abzubauen und Regulierungen zu vereinfachen. Er stellt jedoch fest, dass die in der Motion erwähnten Rechtsbereiche vorwiegend kantonale Kompetenzen beschlagen und die Handlungsmöglichkeiten des Bundes entsprechend beschränkt sind. Das Anliegen der Motion lässt sich daher kaum durch den Bund verwirklichen. Hinsichtlich Regulierungen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Programm, wie von der Motion verlangt, sich nicht zur Umsetzung ihres Anliegens eignet. Dieses lässt sich besser im Rahmen der kontinuierlichen Rechtsetzungstätigkeit und bei konkreten Revisionsvorhaben verwirklichen. Dem Bundesrat obliegt bereits heute die Pflicht, gestützt auf Artikel 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010), die Aufgaben des Bundes und ihre Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig auf ihre Notwendigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zielen, die sich aus Verfassung und Gesetz ergeben, zu überprüfen. Zahlreiche Bundesgesetze, unter anderem in den von der Motion genannten Bereichen, enthalten zudem Evaluationsklauseln (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/evaluation/materialien/uebersicht.html), die eine regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit des Bundesrechts sicherstellen. Die für Rechtsetzungsprozesse geltenden Vorgaben und Prozesse, die jüngst mit dem Erlass des Unternehmensentlastungsgesetzes vom 29. September 2023 (UEG; BBl 2023 2297) noch gestärkt wurden, sollen gewährleisten, dass nur Regulierungen erlassen oder dem Parlament vorgelegt werden, die diese Kriterien erfüllen. Diese gelten auch für Vorgaben, welche die Verwaltung bzw. die Vollzugsorgane selbst betreffen. Ferner ist der Bundesrat der Auffassung, dass einmalige «Entrümpelungsaktionen» einen unverhältnismässig grossen Aufwand generieren, dem ein qualitativ eher bescheidener Nutzen gegenübersteht, wie bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen 17.4159 Knecht «Entrümpelung des Bundesrechts», 07.3615 Stähelin «Materielle Entrümpelung des Bundesrechts» und 00.3673 Spuhler «Entrümpelung des Bundesrechts» erwähnt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.