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23.4231 · Motion · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Synergien zwischen Massnahmen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität systematisch zu stärken, um die Wirksamkeit des Engagements in der Bekämpfung dieser beiden zusammenhängenden Krisen zu erhöhen. Zu diesem Zweck könnte er namentlich ein Monitoring der bestehenden Synergien einführen.

Begründung

Der Klimawandel wirkt sich negativ auf die Biodiversität aus, und die schwindende Biodiversität verhindert die Erreichung der Klimaziele. Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise seien eng miteinander verknüpft, betonen der Weltklimarat und der Weltbiodiversitätsrat. Es wäre daher sinnvoll und wirksam, wenn die Klimapolitik und die Biodiversitätspolitik der Schweiz, die bisher grösstenteils voneinander unabhängig verfolgt wurden, in Zukunft gemeinsam entwickelt würden und wenn den Durchführungsmassnahmen ein gemeinsamer Ansatz zugrunde läge. Daher ist es wichtig, die Synergien zwischen den Massnahmen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität sicherzustellen und zu maximieren.

In seinen Antworten auf die Fragen 21.7912 und 21.8231 räumte der Bundesrat ein, dass die Interaktionen zwischen Projekten zum Schutz des Klimas und Projekten zum Schutz der Biodiversität oftmals eng sein können. Er bemerkte, dass einige Projekte des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz sowohl zum Erhalt der Biodiversität als auch zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz beitragen würden. Dazu würden die Revitalisierung der Moore, die Förderung der Waldbiodiversität oder die ökologische Aufwertung in den Agglomerationen gehören. Umgekehrt beinhalte der Aktionsplan «Anpassung an den Klimawandel» Projekte, die zum Schutz der Biodiversität beitragen. Dazu würden der Schutz und die Regeneration von Torf und organischen Böden oder die Durchgrünung von Siedlungen und Agglomerationen gehören.

Der Bundesrat räumte zwar ein, dass die Interaktionen eng sein können, gesteht aber ein, dass es bei Projekten zum Schutz des Klimas und Projekten zum Schutz der Biodiversität noch kein Monitoring gebe.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereits heute bestrebt, das Synergiepotenzial in den Bereichen Klima und Biodiversität bestmöglich zu nutzen. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) sieht unter anderem vor, die Zunahmen von klimabedingten Schäden an Menschen und Sachwerten durch Veränderungen der Lebensräume und der Artenzusammensetzung zu vermeiden. In seinem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative (22.025) setzt der Bundesrat unter anderem ein Schwergewicht auf die Qualität der Flächen. Damit einher geht die Sanierung von bestehenden Schutzgebieten, hier insbesondere die Moore, welche in degradiertem Zustand erhebliche CO2-Quellen darstellen, sowie auf die Biodiversität in den Siedlungen mit vielfältigen Synergien zum Klimaschutz. Bei der Aktualisierung der Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» sowie beim zugehörigen Aktionsplan ab 2026 wird die sektorenübergreifende Ausrichtung gestärkt, namentlich mit Blick auf die Biodiversität. Bestehende Monitoringprogramme wie das Biodiversitätsmonitoring oder das Landesforstinventar erlauben bereits heute Rückschlüsse auf die Effekte des Klimawandels zu ziehen. Vor dem Hintergrund der bereits ergriffenen Massnahmen erachtet der Bundesrat ein zusätzliches Monitoring nicht für notwendig. Es würde die Verfahren aufwändiger und schwerfälliger, jedoch nicht zwingend wirksamer machen. Die Überprüfung der Synergien kann in die Evaluation der Aktionspläne integriert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.