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23.4250 · Motion · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Bodenstrategie Schweiz quantifizierte Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Böden, insbesondere landwirtschaftlich genutzter Böden, festzulegen. Insbesondere ist zu ermitteln, wie viele Hektaren bis 2030 jährlich wiederhergestellt und welche Techniken eingesetzt werden müssen, damit die Ziele der Agenda 2030 (und später 2040) erreicht und die Verpflichtung, in der Schweiz mindestens 438 460 ha Fruchtfolgeflächen zu haben, eingehalten werden können. Dazu braucht es eine Analyse, die sich auf dem Bodenqualitätsindex stützt.

Begründung

Unser Boden ist eine begrenzte Ressource.Es dauert tausend Jahre, bis sich der Boden mit einer Rate von jeweils wenigen Zentimetern regeneriert hat. Innerhalb eines Menschenlebens ist er also nicht erneuerbar. Durch seine intensive Nutzung seit Jahrzehnten wird dieser planetaren Gesetzmässigkeit zuwidergehandelt. Die Bodenregeneration ist die Grundlage für ein Gleichgewicht des Ökosystems, egal ob es um Ernährungssouveränität, Biodiversität, die Abschwächung der globalen Erwärmung oder die Anpassung an diese Auswirkungen geht. Gesunde Böden nehmen Kohlenstoff auf und speichern ihn über mehrere hundert Jahre, während ein ausgelaugter Boden Kohlenstoff in die Atmosphäre freisetzt und an Fruchtbarkeit einbüsst.

In der Schweiz ist die Gefahr real: Ein Bericht im Jahr 2017 zeigte, dass fast alle Schweizer Böden verschmutzt sind, und dies, obwohl der Bodenschutz seit den 1980er-Jahren als gesetzliche Verpflichtung anerkannt ist. Die OECD stufte den Boden als eine der am schlechtesten geschützten natürlichen Ressourcen in der Schweiz ein und prangerte die zunehmende Versiegelung der Böden in den Randgebieten der Schweizer Städte an.

Die Schweizer Böden sind sehr heterogen und bilden ein komplexes und weitgehend unbekanntes Ökosystem. Diese Motion ist Teil des Projekts des Bundesrates für eine umfassende Bodenkartierung. Sie zielt darauf ab, die Kenntnisse über die Böden zu vertiefen und konkrete Massnahmen zur Erreichung der Wiederherstellungsziele festzulegen, mit Blick auf Ernährungssouveränität, positive Auswirkungen auf die Biodiversität, natürliche Kohlenstoffspeicherung und Widerstandsfähigkeit gegen Klimaextreme (Dürren, Starkregen).

Der Bodenqualitätsindex, der der Analyse zugrunde gelegt werden soll, bildet einen Schlüsselindikator und wird zu einem immer wichtigeren Instrument, das es zu verallgemeinern gilt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Um die Zielerreichung für die Schweiz bewerten zu können, ist die Ausdehnung degradierter sowie wiederhergestellter Böden in der Schweiz zu quantifizieren. Entsprechend wurden mit dem revidierten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) die Kantone beauftragt, Hinweiskarten anthropogen degradierter Böden zu erstellen (Grundsatz 7 des Sachplans). Diese Karten dienen als Grundlage für die Aufwertung oder Rekultivierung von Böden zur Kompensation von FFF (vgl. insbesondere Grundsätze 8 und 14).Weiter verlangt der Bundesrat mit dem Aktionsplan 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 ein Konzept für ein Monitoring der Bodenversiegelung (Massnahme 8). Hier steht die Bodenversiegelung im Vordergrund.Auch zu nennen ist das Konzept des Bodenqualitätsindexes, das zurzeit in Entwicklung ist und in verschiedenen Pilotprojekten bereits getestet wurde. Die geplante schweizweite Bodenkartierung wird Bodendaten liefern, welche für den Bodenqualitätsindex und andere Indikatoren genutzt werden können.Der Gehalt an organischem Kohlenstoff im Boden ist eine zentrale Grösse. Wenn dieser erhalten oder erhöht wird, wirkt sich dies direkt positiv auf den Boden aus und hat weitere Vorteile für die Biodiversität, die natürliche Kohlenstoffspeicherung, die Nahrungsmittel- und Holzproduktion sowie den Umgang mit Naturgefahren (inkl. Dürren oder Starkregen). Mit den vom Bundesrat am 29. März 2023 verabschiedeten Massnahmen (Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3639 Bourgeois) engagiert sich der Bund bereits für Erhalt und Erhöhung der organischen Bodensubstanz.Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten kommt der Bundesrat zum Schluss, dass derzeit keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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