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23.4265 · Interpellation · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie ist er mit der Monitoring-Situation der Artenvielfalt in der Schweiz zufrieden?

2. Ist ihm bewusst, dass in vielen Fällen die Expert:innen fehlen, die eine richtige und flächendeckende Erhebung durchführen können? Was unternimmt er dagegen?

3. Inwiefern arbeitet er eng im internationalen Kontext mit?

4. Welche konkreten Schritte sind geplant, um die Biodiversität und die Artenvielfalt schnell und nachhaltig in der Schweiz zu schützen? Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die vielen weiteren abgesegneten Pläne?

5. Wie steht er einem Anreizsystem gegenüber, das die Gemeinden und Kantone darin unterstützt Arten von der roten Listen zu bekommen und nachhaltig zu schützen? Sind Überlegungen diesbezüglich bereits in Gange?

Begründung

Die Biodiversität leidet. Menschliche Aktivitäten zerstören die Natur viel schneller, als sie sich selbst regenerieren kann. Der Mensch hat fast drei Viertel der Erdoberfläche verändert und eine Million Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Der anhaltende Verlust von Natur und Biodiversität bedroht nicht nur mehr als die Hälfte des globalen BIP (etwa 44 Bio. US-Dollar gemäss dem Weltwirtschaftsforum), sondern vor allem auch das Leben und Wohlergehen der Menschen. Die COVID-19-Pandemie hat vor Augen geführt, dass der Niedergang der Natur die Gesellschaft destabilisiert, wobei die Ärmsten und Schwächsten am frühesten und am stärksten betroffen sind. Da die Klimakrise eng mit der Natur- und Biodiversitätskrise verbunden ist, braucht es eine enge Verknüpfung von Natur- und Klimaschutz, wie sie auch der Weltklimarat IPCC und der Weltbiodiversitätsrat IPBES in einem gemeinsamen Bericht empfohlen haben. Auch in der Schweiz sind viele Arten bedroht. Und stehen auf roten Listen. Es sollte versucht werden, die Arten von diesen roten Listen "wegzuschützen". Dies sollte mit einem Anreizsystem versucht werden, da viele Kantone und Gemeinden aktuell mit der Umsetzung der Massnahmen überfordert sind. Artenschutz ist nur überkantonal, ja auch international möglich und nötig. Für ein Anreizsystem spricht, dass sich neue Massnahmen ergeben könnten und schneller vorgegangen werden kann. Dies ist dringend nötig, der Artenschwund schreitet täglich weiter.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Während das Monitoring in vielen Bereichen weitgehend genügend ist, bestehen insbesondere bei den Insekten sowie bei der genetischen Vielfalt der wildlebenden Arten gewisse Lücken. Datenerhebungen zur Biodiversität sind kostenintensiv und erfordern spezialisiertes Personal. Die Monitoringsprogramme zur Biodiversität sind deshalb gezielt auf Komplementarität und Synergien ausgerichtet. Fundierte Aussagen zur Biodiversität ermöglichen etwa die Steuerung und Kontrolle der Investitionen in Fördermassnahmen.2) Der Bundesrat ist sich der angespannten Situation bewusst. Der Bund unterstützt deshalb die Ausarbeitung und Umsetzung einer nationalen Strategie «Bildung Artenkenntnisse» durch Fachhochschulen, Universitäten sowie Infospecies. 3) Die Schweiz ist international gut vernetzt und arbeitet in verschiedenen Initiativen mit. Zu erwähnen sind z.B. GBIF und GEOBON als international finanzierte Netzwerke, die Dateninfrastrukturen, Biodiversitäts- und Monitoringdaten offen zugänglich machen. Von dem internationalen Austausch profitiert auch die Schweizer Forschung und Praxis.4) Mit seinem Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative will der Bundesrat die Qualität und die Vernetzung der natürlichen Lebensräume verbessern. Zudem setzt er sich dafür ein, dass im Siedlungsraum in angemessenem Umfang Leistungen für die Biodiversität erbracht werden. Weiter hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität 2025-2030 vorzubereiten. Der Aktionsplan kann neue Ansätze entwickeln, um die Biodiversität wirksam zu fördern und die bestehenden Instrumente zu ergänzen.5) Der Ständerat hat am 14. September 2023 auf Antrag des Bundesrates das Postulat Z’graggen (23.3676) überwiesen. Dieses will Wege aufzeigen lassen, wie mit Vereinbarungen oder Verträgen zwischen Bund, Kantonen und Dritten ein Mehrwert für die Biodiversität geschaffen werden kann. Anreizsysteme nach dem Vorbild der Waldreservate oder von Massnahmen in der Landwirtschaft sind Teil der Überlegungen, welche bei der Erarbeitung des Postulatsberichtes geprüft werden.