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Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Auslegeordnung zu den Auswirkungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive auf Schweizer Unternehmen

23.4279 · Postulat · 2023-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht die voraussichtlichen Auswirkungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf die Schweiz darzulegen. Dabei sind einerseits die Auswirkungen auf grössere Schweizer Unternehmen aufzuzeigen, andererseits braucht es einen Vergleich mit den geltenden Schweizer Vorschriften in diesem Bereich.

Begründung

Am 23. Februar 2022 verabschiedete die EU-Kommission den Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltbelange in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern. Am 1. Juni 2023 hat auch das EU-Parlament einem Gesetzesentwurf zugestimmt. Die vom Parlament verabschiedete Fassung wird nun mit den vom EU-Rat und der EU-Kommission vorgeschlagenen Fassungen abgestimmt, bevor im laufe des Jahres ein endgültiger Text zu den Rechtsvorschriften erstellt wird.
Dieses Gesetz wird auch auf viele grössere Schweizer Firmen grosse Auswirkungen haben, auch wenn zurzeit noch nicht klar ist, ab welcher Firmengrösse das Gesetz gilt und in welchem Ausmass ausländische Firmen unterstellt werden.
Es braucht dringend eine Auslegeordnung zu den Auswirkungen des Gesetzes auf Schweizer Firmen sowie einen Vergleich mit den im Dezember 2021 in Kraft getretenen Schweizer Gesetzesbestimmungen (KVI-Gegenvorschlag). Es muss sichergestellt werden, dass die Schweiz nicht zum europäischen Schlupfloch zur Nichteinhaltung von Menschenrechts- und Umweltbelangen wird.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die EU berät zurzeit im Trilogverfahren über eine neue «EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit». Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinienenwurf enthält eine Drittstaatenregelung, wonach auch Schweizer Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst würden, wenn sie gewisse Voraussetzungen betreffend Nettoumsatz in der EU erfüllen. Zudem können Schweizer Unternehmen als Teil der Wertschöpfungskette (z.B. als Zulieferer) von der künftigen Richtlinie indirekt betroffen sein, indem Verpflichtungen von Geschäftspartnern in der EU an sie weitergegeben werden. Das Bundesamt für Justiz zeigt in einem Bericht vom 25. November 2022 (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92009.html) auf, inwiefern sich die geplante EU-Richtlinie von den im Januar 2022 in der Schweiz in Kraft getretenen neuen Bestimmungen im Obligationenrecht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Transparenz und Sorgfaltspflichten betreffend Konfliktmineralien und Kinderarbeit (indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Konzernverantwortungsinitiative) unterscheidet. Der Bericht enthält ausserdem eine erste Einschätzung, wie sich die geplante EU-Regelung auf die Schweizer Unternehmen auswirken könnte. Zudem hat der Bundesrat beschlossen, bis Ende 2023 die Auswirkungen der künftigen EU-Richtlinie auf Schweizer Unternehmen vertieft zu analysieren. Das EJPD (BJ) und WBF (SECO) haben zu diesem Zweck eine Studie bei einem externen Institut in Auftrag gegeben, die veröffentlicht werden soll. Diese wird die Auswirkungen der künftigen EU-Richtlinie aufgrund der Drittstaatenregelung und der indirekten Folgen auf die Schweizer Unternehmen wie z.B. Umfang der Sorgfaltsprüfung und Haftungsregelung untersuchen. Dazu gehört auch eine Analyse wie viele Unternehmen durch die künftige EU-Richtlinie voraussichtlich betroffen sein werden. Die in diesem Postulat geforderten Informationen sind somit bereits Gegenstand des Berichts des Bundesamt für Justiz und der externen Studie.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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