23.4334 · Postulat · 2023-11-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen, ob die heutige Rückverteilung aus der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen durch ein neues System abgelöst werden könnte. Dieses sollte separat und für die Haushalte besser sichtbar ausgestaltet sein. Zudem ist die Möglichkeit eines Opt-Outs für Empfängerinnen und Empfänger zu untersuchen.
Begründung
Das heutige System der Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe über die Krankenkasse ist undurchsichtig und wird von einem Grossteil der Bevölkerung nicht verstanden oder gar nicht wahrgenommen. Dies führt dazu, dass die Akzeptanz für Lenkungsabgaben tief ist. Es braucht darum eine Ablösung der bestehenden Rückverteilung über die Krankenkassen.
Die Einnahmen aus der Abgabe sollen neu mindestens jährlich an alle Privathaushalte ausgezahlt werden. Bei der neuen Ausgestaltung der Rückverteilungsmechanismen sollen auch Forschungsergebnisse zugunsten einer besseren Akzeptanz und Wahrnehmung der Rückverteilung miteinbezogen werden. Dabei soll u.a. berücksichtigt werden, ob die Umsetzung über eine Auszahlung zu Beginn des Jahres die Akzeptanz und Wirkung der Lenkungsabgabe erhöhen könnte. Zudem sollen die Empfängerinnen und Empfänger (soweit umsetzbar) die Möglichkeit eines Opt-Out erhalten, damit die erhaltenen Mittel stattdessen in bereits bestehende oder neue Instrumente der Klimafinanzierung fliessen können.
Als Beispiel dient der Kanton Basel-Stadt, der seit 25 Jahren seine Stromlenkungsabgabe (vollständig) direkt an Privatpersonen, Betriebe und Selbständigerwerbende zurückzahlt. Vorhandene Daten zu Adressen und Haushaltsgrösse aus den Bundessteuerdaten könnten verwendet werden. Auch eine engere Zusammenarbeit mit den Kantonen wäre möglich.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht Alternativen für die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Bevölkerung zu prüfen. Bei der Prüfung wird der Transparenzgewinn den zusätzlichen Vollzugskosten gegenübergestellt werden. Dank der Nutzung bestehender Strukturen ist die heute praktizierte Rückverteilung im Vollzug mit 20 Rappen pro Person kostengünstig.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.