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23.7931 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Ausführungen von Bundesrätin Amherd vom 11.12.2023 wurde zwischen den Parteien des Kaufvertrages vom 23.11.2023 (Bundesamt für Rüstung armasuisse / Rheinmetall Landsysteme) bezüglich der 25 Panzer des Typs Leopard 2 A4 Geheimhaltung vereinbart. Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein amtliches Dokument nach Art. 5 BGÖ.
Wie lässt sich die vereinbarte Geheimhaltung mit dem Öffentlichkeitsprinzip in Art. 16 Abs. 3 BV und mit dem BGÖ (SR 152.3) vereinbaren?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Öffentlichkeitsgesetz garantiert die Zugänglichkeit zu Informationen der öffentlichen Verwaltung. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht absolut. Das Öffentlichkeitsgesetz definiert in Artikel 7 Ausnahmen. Eine davon ist die Zusicherung der Vertraulichkeit der Behörde gegenüber Privaten. Diese Ausnahme wurde vorliegend in Anspruch genommen. Der Verkaufsvertrag ist auf der Homepage von armasuisse ersichtlich, vertrauliche Informationen wurden im Dokument geschwärzt.