Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)
24.096 · Geschäft des Bundesrates · 2024-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 13. Dezember 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2024
Bundesrat unterbreitet Vorlage zur Regelung des Verhältnisses zwischen unterschiedlichen Mindestlöhnen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Diese sieht die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen vor, auch wenn sie unter kantonalen Mindestlöhnen liegen.
Heute darf ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn seine Bestimmungen Bundes- oder kantonalem Recht nicht widersprechen. Folglich ist momentan eine Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in einem GAV nicht möglich, wenn diese niedriger sind als die in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhne.
Die Motion 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» fordert eine Änderung des AVEG, sodass den Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten GAV Vorrang gegeben würde. Das Parlament hatte diese Motion am 14. Dezember 2022 angenommen und somit den Bundesrat mit ihrer Umsetzung beauftragt.
Der Bundesrat schlägt eine Änderung des AVEG vor, damit eine Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in GAV möglich wird, auch wenn diese unter den in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhnen liegen. In seiner Botschaft zeigt er jedoch auf, dass eine solche Änderung mehreren Grundsätzen der Schweizer Rechtsordnung widerspricht. So verstösst sie beispielsweise gegen die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, insofern im Rahmen der Sozialpolitik die Kantone für die Festlegung der Mindestlöhne zuständig sind. Der Bundesrat empfiehlt daher wie auch schon in der Vernehmlassungvorlage, diese Änderung nicht anzunehmen.
Angesichts der Vernehmlassungsergebnisse und des Widerstands der überwiegenden Mehrheit der Kantone, die ihre verfassungsmässige Kompetenz zum Erlass von Mindestlöhnen als sozialpolitische Massnahmen betonen, hat der Bundesrat die Vorlage gegenüber der zur Vernehmlassung unterbreiteten Version nicht weiter angepasst.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.06.2025
Nationalrat übersteuert vom Volk gutgeheissene Mindestlöhne
Arbeitnehmende in den fünf Kantonen mit vom Volk gutgeheissenen Mindestlöhnen müssen eventuell mit Lohnverlusten rechnen. Der Nationalrat hat am Dienstag mit 109 zu 76 Stimmen die kantonalen Löhne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt.
Der Bundesrat hatte das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gegen seinen Willen aufgrund einer Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) geändert. Bundesrat Guy Parmelin plädierte eindringlich dafür, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Sie sei verfassungswidrig, indem sie in die Kompetenz der Kantone zur Gestaltung ihrer Sozialpolitik eingreife. Privatrechtliche Verträge - und das seien GAV - würden über kantonale Gesetze und legitim gefasste Volksentscheide gestellt.
Die bürgerliche Ratsseite hingegen lobte in der Debatte die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Mit den kantonalen Mindestlöhnen entstehe ein Flickenteppich, und die GAV würden mit kantonal höheren Mindestlöhnen unterlaufen.
Druck auf Sozialpartner
Thomas Burgherr (SVP/AG) sagte für die Kommissionsmehrheit, kantonale Mindestlöhne würden die Sozialpartnerschaft einseitig unter Druck setzen. Die Schweiz sei ein einheitlicher Wirtschaftsraum, was auch für Lohnregelungen gelten sollte.
Die Sozialpartner könnten bei den GAV-Löhnen durchaus über kantonal festgelegte Beträge hinausgehen und dies auf Antrag durch den Bundesrat für allgemein verbindlich erklären lassen. So würden diese landesweit gelten. Marcel Dobler (FDP/SG) erklärte, Mindestlöhne seien Arbeitsplatzvernichter und behinderten den Berufseinstieg.
Die Vorlage stärke die GAV und damit die Sozialpartnerschaft, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Durch den Beschluss entstehe zwar ein Spannungsfeld zwischen Demokratie und Sozialpartnerschaft. Es sei aber verfassungsmässig und entspreche dem Normengeflecht, dass das Parlament hier befinden könne. Es entscheide nicht über Volksentscheide, setze aber Schranken.
Attacke auf direkte Demokratie
Links-Grün verwies auf die Volkssouveränität, die Verfassung, den Föderalismus und ein Bundesgerichtsurteil. Die Vorlage sei eine Attacke auf die direkte Demokratie. Die Armutsbekämpfung sei gemäss Verfassung eine Aufgabe der Kantone, was das Bundesgericht bei den Mindestlöhnen Neuenburgs bestätigt hatte.
Alle Kantone - mit Ausnahme Obwaldens - und jede Gewerkschaft - immerhin die Hälfte der Sozialpartnerschaft - hätten sich in der Vernehmlassung gegen die Vorlage ausgesprochen. Letztlich seien GAV privatrechtliche Verträge und könnten rechtshierarchisch nicht über Volksentscheiden stehen.
SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (AG) bezeichnete das Gesetz als einen "parlamentarischer Putsch gegen die Lohnabhängigen". Es zeige, dass ein Volksentscheid nur gelte, wenn er der bürgerlichen Mehrheit passe. Unzureichende Löhne würden die negativen Folgen einfach der Allgemeinheit aufbürden.
Von einem Angriff auf die Armutsbekämpfung sprach Céline Widmer (SP/ZH). Löhne könnten nicht nur auf nationaler Ebene geregelt werden. Ob sie zum Leben reichten, hänge auch von regionalen Gegebenheiten ab. Letztlich würden solche regionalen Mindestlöhne auch gleich lange Spiesse zwischen ehrlichen Arbeitgebern und Ausbeutern schaffen. Die Vorlage geht an den Ständerat.
Bisher kennen die fünf Kantone Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Jura und Tessin kantonale Mindestlöhne. Einzig in Genf und Neuenburg richten sie sich nicht nach den GAV. Die Stadtbevölkerungen von Zürich und Winterthur sprachen sich mit Mehrheiten von über zwei Dritteln für lokale Mindestlöhne aus. Diese hob das Verwaltungsgericht auf.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 17.03.2026
Sozialpartner können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern
Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern. Diesem Vorhaben stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat zu, gegen den Willen der Linken und des Bundesrats.
Mit 27 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen hiess der Ständerat am Dienstag die Vorlage gut. Sie gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.
Die Nein-Stimmen kamen von Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen und Mitte-Partei. Sie lehnten die Vorlage mit dem Argument ab, dass diese nicht kompatibel sei mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein. Der Nationalrat nahm die Vorlage bereits an.
Gesetzliche Leitplanken nötig
Heute können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften zunehmend unter Druck, stellte Mehrheitssprecher Fabio Regazzi (Mitte/TI) fest. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.
Allgemeinverbindliche GAV regelten neben Löhnen unter anderem auch Ferien, Arbeitsbedingungen oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit, fügte Erich Ettlin (Mitte/OW) hinzu. Würden die Löhne in einzelnen Kantonen oder Städten ausgeklammert, stimme das von den Sozialpartnern ausgehandelte Paket nicht mehr.
Um Mitarbeitenden eine Perspektive zu geben, brauche es in einem GAV verankerte Anreize, etwa für Weiterbildung, plädierte auch Esther Friedli (SVP/SG) für den Vorrang für allgemeinverbindliche GAV. Die Schweizer Stimmbevölkerung habe im Übrigen 2014 klar Nein gesagt zu einer Volksinitiative für nationale Mindestlöhne.
Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab. Sie greife in die Kompetenz der Kantone ein und verletze die Verfassung, stellte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) fest. Und sie wolle demokratische Entscheide in Kantonen oder Gemeinden für Mindestlöhne übersteuern. "Das ist demokratiepolitisch hoch problematisch."
Es sei schockierend, dass die Mehrheit ausgerechnet auf dem Buckel der Menschen mit den tiefsten Einkommen demokratische Grundsätze mit Füssen treten wolle, fügte Pierre-Yves Maillard (SP/VD) hinzu. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass die Kantone auf ihrem Boden für minimale Einkommenssicherheit sorgen müssten.
Gegen den Willen des Bundesrates
Der seit mehreren Jahren geltende Neuenburger Mindestlohn habe der Sozialpartnerschaft und dem Arbeitsfrieden nicht geschadet, stellte Baptiste Hurni (SP/NE) fest. Ein Mindestlohn entspreche einem Minimum an Anstand. Der Entscheid der Bevölkerung in ihrem Kanton dürfe nicht in Frage gestellt werden, betonte er.
Der Bundesrat könne die Vorlage nicht unterstützen, sagte auch Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Eine Allgemeinverbindlichkeit eines GAV sei kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsakt, und damit nicht demokratisch legitimiert. 25 Kantone hätten die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt.
Die Mehrheit im Ständerat wollte sicherstellen, dass der Besitzstand gewahrt wird: Die Kantone Genf und Neuenburg, die Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vorgehen, sollen diese Regimes weiterführen können. Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des Mindestlohns ausschliessen.
Kompromiss-Antrag knapp abgelehnt
Maillard nannte diesen Weg willkürlich, weil er lediglich Kantonen und Gemeinden offenstehe, die bereits Mindestlöhne hätten. Die von ihm angeführte Minderheit wollte deshalb mit einem Kompromissvorschlag das schwierige Dossier mehrheitsfähig machen. Denn ein Referendum sei nicht auszuschliessen, gab er zu bedenken.
Doch Maillards Antrag, den Vorrang für Mindestlohnbestimmungen in allgemeinverbindlichen GAV zu befristen auf die Geltungsdauer dieser GAV respektive auf zwei Jahre, unterlag knapp. Der Entscheid fiel mit 19 gegen 22 Stimmen, bei zwei Enthaltungen.
Neben Genf und Neuenburg haben auch Basel-Stadt, das Tessin und der Kanton Jura im Gesetz verankerte Mindestlöhne. Diese drei Kantone sind aber von der Vorlage nicht betroffen, weil dort bereits ein Vorbehalt für allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gilt.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 01.06.2026
Sozialpartner können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern
Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern. Das Parlament hat eine Gesetzesvorlage gutgeheissen, die der Bundesrat ablehnt.
Der Nationalrat bereinigte die Vorlage am Montag und machte sie bereit für die Schlussabstimmung. Sie gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.
Die Linke und die GLP lehnten die Änderung im Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ab. Diese sei nicht kompatibel mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein, machten ihre Vertreterinnen und Vertreter in beiden Kammern geltend.
Heute können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften zunehmend unter Druck, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit in den Räten fest. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.
Im Grundsatz hatten sich die Räte bereits darauf geeinigt, dass allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern können. Umstritten waren am Montag noch eine Art Übergangsbestimmung, die der Ständerat in die Vorlage aufgenommen hatte.
Nun steht fest, dass Besitzstand gewahrt werden soll: Kantone, die beim Inkrafttreten der neuen Vorgaben Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen GAV vorgehen, sollen diese weiterführen können, bis der Mindestlohn im GAV jenen des Kantons übersteigt. Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des Mindestlohns ausschliessen.
Auch der Bundesrat lehnt die Vorlage ab, die er auf Ersuchen des Parlaments ausgearbeitet hatte. Sie stehe in Konflikt mit den in der Verfassung verankerten Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne festzusetzen, sagte Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Auch die Kantone kritisierten die Vorlage.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch