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24.1051 · Anfrage · 2024-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In Schweizer Haushalten leben inzwischen fast 2 Millionen Hauskatzen. Hundertausende gelten als verwildert, fast noch einmal so viele als stark vernachlässigt. Das alles hat Folgen für das Klima, die Biodiversität und nicht zuletzt auch auf die Gesundheit und Lebensbedingungen der Katzen selbst.

Während die Nachbarländer Deutschland und Österreich weitergehende Gesetze zu einer präventiven Regulierung der Katzenpopulation kennen, verwies der Bundesrat bisher auf die Kantone und erstellte in Zusammenarbeit mit externen Organisationen eine Webseite (lunaundfilou.ch), die inzwischen in die Jahre gekommen ist. Die Bemühungen der zuständigen Behörden haben bisher zu wenig gefruchtet, die Katzenpopulation wächst praktisch uneingeschränkt.

1. Wie beurteilt der Bundesrat die oben skizzierten Problemfelder im Zusammenhang mit der wachsenden Katzenpopulation in der Schweiz?

2. Welche Kantone haben bisher weitergehende gesetzliche Bestimmungen für die Haltung von Katzen oder zur Regulierung der Katzenpopulation erlassen?

3. Wäre es für den Bundesrat angesichts der deutlich grösseren Katzenpopulation denkbar, eine neue Informationskampagne zu starten?

4. Was hält der Bundesrat von einer Informationspflicht vor einer Anschaffung einer neuen Katze für die zuständigen Katzenhalter:innen?

5. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer Registrierungs- bzw. Chippflicht für Katzen?

6. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen?

7. Welche weiteren Massnahmen zur Bewältigung der hohen Katzenpopulation sowie zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensbedingungen von Katzen zieht der Bundesrat darüber hinaus in Betracht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 5.-7. In der Schweiz leben schätzungsweise zwei Millionen Katzen, von denen bisher ca. 30 bis 40 Prozent freiwillig registriert wurden. Eine Studie des Veterinary Public Health Institute von 2024 (Estimation of the Uncontrolled Cat Population within the Framework of Neutering Campaigns in Switzerland; www.blv.admin.ch > Tiere > Tierschutz > Heim- und Wildtierhaltung > Katzen) schätzt die Anzahl verwilderter Katzen schweizweit auf ungefähr 225'000 Tiere. Der Bundesrat erachtet das Thema Gesundheit und Lebensbedingungen der Katzen als sehr wichtig und sieht daher nun Handlungsbedarf. Zur Verbesserung des Tierwohls würde die Schaffung einer präzisen Datengrundlage beitragen, um einen Überblick über die konkrete Anzahl Katzen, die Populationsdichte, die Rassenverteilung und die Herkunft der Katzen zu haben. Diese Datengrundlage könnte auch dazu dienen, den Einfluss der Katzen auf die Biodiversität genauer zu untersuchen. Der Bundesrat beantragt daher die Annahme der Motion (24.4671) Schneider Meret «Nationale Registrierungspflicht für Hauskatzen». Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnte bereits eine Verbesserung der Situation herbeiführen. Da der Chip durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt eingesetzt werden müsste, könnte gleichzeitig eine vermehrte Sensibilisierung der Halterinnen und Halter auf Gesundheitsthemen erfolgen (u. a. Impfen, Entwurmen, Kastrieren). Andererseits würde die Chip- und Registrierungspflicht die Basis bilden, um die zeitnahe Kastration und Vermittlung von nicht gechippten und nicht registrierten Katzen zu ermöglichen. Eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen lehnt der Bundesrat ab (vgl. Stellungnahme zur Motion 24.4672 Schneider Meret «Stopp der übermässigen Vermehrung von Streunerkatzen!»). Weitere Massnahmen prüft der Bundesrat aktuell nicht. 2. Bisher haben keine Kantone gesetzliche Bestimmungen zur Registration und Kastration von Katzen erlassen. Es gibt aber in diversen Kantonen politische Vorstösse dazu. Die Thematik sollte daher auf der Ebene des Bundes geregelt werden (vgl. oben Ziff. 1 und 5-7), um eine schweizweit einheitliche Regelung zu gewährleisten. 3. Informationskampagnen sind wichtig und helfen das Bewusstsein zu fördern. Eine solche wird im Zusammenhang mit dem Ergreifen von allfälligen regulatorischen Massnahmen (vgl. Ziffer 1 und 5-7) geprüft. 4. Eine Informationspflicht besteht bereits: Wer Heim- und Wildtiere gewerbsmässig verkauft, hat schriftlich über die Bedürfnisse, die angemessene Betreuung und die tiergerechte Haltung der betroffenen Tierart sowie über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu informieren (Art. 111 Abs. 1 Tierschutzverordnung [TSchV; SR 455.1]). Letztlich müssen aber die Tierhaltenden für das Wohlergehen ihrer Tiere sorgen.