24.3016 · Interpellation · 2024-02-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nach einem Treffen des Bundesrates Albert Rösti mit der Waadtländer Staatsrätin Nuria Gorrite am 4. Juli 2023 in Lausanne zum Zustand der Bahnlinie Genf–Lausanne beschloss der Bundesrat am 16. August 2023 zu beantragen, 1,29 Milliarden Franken für den Bau des neun Kilometer langen Bahntunnels zwischen Morges und Perroy in den «Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur» aufzunehmen. In der Botschaft des Bundesrates heisst es, dass dieser Tunnel nach derzeitigem Stand der Planung bis zum Jahr 2043 realisiert werden kann.
Der Kredit von 1,29 Milliarden Franken wurde am 19. Dezember 2023 vom Ständerat und heute vom Nationalrat bewilligt.
Während das entschlossene Vorgehen des Bundesrates und des Staatsrates zu begrüssen ist, scheinen die von dieser Grossbaustelle betroffenen Gemeinden und die lokale Bevölkerung in Bezug auf die verschiedenen Realisierungsschritte und die Streckenführung im Unklaren zu sein, wie die Wochenzeitung «Journal de Morges» vom 26. Januar 2024 und die Tageszeitung «24 heures» vom 1. Februar 2024 berichteten.
1. Wer ist dafür zuständig, die Gemeinden und die Öffentlichkeit über die verschiedenen Schritte zur Realisierung des Projekts, die Streckenführung und den Zeitplan zu informieren? Das Bundesamt für Verkehr? Die SBB?
2. Wann und wie werden die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung informiert? Wie oft?
3. Da bekannt ist, wann der Tunnel in Betrieb genommen wird: Kann auch der Zeitplan für die verschiedenen Schritte der Bauausführung mitgeteilt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Als Bauherrin ist die SBB für die Information der betroffenen Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Sie kommuniziert die Fortschritte der Ausarbeitung des Ausführungsprojekts zum geeigneten Zeitpunkt. Nötigenfalls stimmt sie sich dazu mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und den beteiligten Kantonen ab. 2. Aufgrund des Umstandes, dass das Parlament dem Vorhaben noch nicht zugestimmt hatte, war eine entsprechende Information der Bevölkerung und der Gemeinden bis heute nicht zweckdienlich. Zudem ist die Vorstudie der SBB erst seit Januar 2024 verfügbar. Daher teilte die SBB den vom Projekt betroffenen Gemeinden mit, dass sie Kontakt zu ihnen aufnehmen und sie über den aktuellen Stand informieren würde, sobald das Parlament entschieden hat. Der Austausch mit den Gemeinden ist im Gange. Sobald das Vorhaben eine gewisse Reife erreicht haben wird, ist überdies die Mitwirkung am Sachplanverfahren vorgesehen. In diesem Sommer soll die Öffentlichkeit entsprechend informiert werden, nachdem das Parlament entschieden hat. Je nach Fortschritt der Studien plant die SBB danach Treffen und Kommunikationsmassnahmen, die den weiteren Verlauf begleiten. Dabei wird sich die Informationstiefe ständig mitentwickeln. 3. Die Ausarbeitung eines Eisenbahninfrastrukturvorhabens ist ein iterativer Prozess mit verschiedenen Etappen. Jede dieser Phasen erstreckt sich über mehrere Jahre und ermöglicht eine Präzisierung der grundlegenden Elemente wie der Arbeitsplanung, der genauen Streckenführung, der Bautechniken und der Kosten. In den Anfangsphasen eines Projekts liegt die Schwierigkeit in den Unsicherheiten, mit denen diese Elemente behaftet sind. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sollte das Vorprojekt in diesem Sommer starten und mehrere Jahre dauern. Anschliessend folgt die mehrjährige Bauprojektierungsphase und darauffolgend das Plangenehmigungsverfahren. Diese letzteren zwei Etappen müssen vor Aufnahme der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Derzeit wird eine Inbetriebnahme mit dem Zeithorizont 2043 anvisiert, wie dies der Bundesrat in seiner im August 2023 veröffentlichten Botschaft zum Stand der Eisenbahn-Ausbauschritte und zur «Perspektive BAHN 2050» festhält.