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24.3025 · Interpellation · 2024-02-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Als Sitzstaat der WHO und angesichts der hiesigen Präsenz bedeutender Gesundheitsunternehmen und weiteren Organisationen setzte sich die Schweiz in den 2000er-Jahren vergleichsweise früh eine sektorübergreifende Strategie für ihre Gesundheitsaussenpolitik. Zuletzt für den Zeitraum 2019-2024 erneuert, bündelt und beschreibt die Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz Anstrengungen verschiedener Akteure und legt angesichts der Herausforderungen im globalen Umgang mit Gesundheit gewisse Schwerpunkte fest.

Die Pandemieerfahrung hat die Wichtigkeit der Resilienz globaler Gesundheitssysteme aufgezeigt. Die Förderung der Gesundheit sollte in der Zukunft innerhalb der Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik denn auch an Gewicht gewinnen. So forderte das Parlament den Bundesrat beispielsweise mit der Annahme der Motion 22.3144 dazu auf, Gesundheit als Schwerpunktthema in die Botschaft zur Strategie der Internationalen Zusammenarbeit (IZA-Strategie 2025-2028) aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Die Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024 läuft in diesem Jahr aus. 2019 beschloss der Bundesrat, die Gesundheitsaussenpolitik innert höchstens sechs Jahren neu überprüfen zu lassen. Ist diese Überprüfung im Gange, und wenn nicht, für welchen Zeitraum ist sie geplant? Durch wen wird die Überprüfung durchgeführt und werden die Ergebnisse mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen geteilt?

2. Ist der Bundesrat gewillt, die Gesundheitsaussenpolitik zu verlängern oder eine aktualisierte Version der Gesundheitsaussenpolitik zu verabschieden? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Prozesse sind für die Erarbeitung vorgesehen?

3. Wenn der Bundesrat eine Verlängerung oder Aktualisierung der Gesundheitsaussenpolitik plant, wie wird die konkrete Einbindung privater Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und den in der Schweiz beheimateten Gesundheitsunternehmen sichergestellt? Wie können sich die für die Gesundheitsaussenpolitik wichtigen Akteure aus dem Privatsektor produktiv einbringen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2.) Die Leitungsorgane der Gesundheitsaussenpolitik (GAP) haben, wie in der GAP Strategie 2019-2024 festgehalten, nach drei Jahren eine Zwischenbilanz gezogen und dem Bundesrat dazu Bericht erstattet. Angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie konzentrierte sich die Umsetzung der sechs prioritären Aktionsfelder zwischen 2020 und 2022 auf die Reaktion auf die Gesundheitskrise und deren Folgen. Die identifizierten Aktionsfelder erwiesen sich auch in diesem Krisenkontext als relevant. Darüber hinaus erwies sich die starke institutionelle Zusammenarbeit in der globalen Gesundheitskrise als äusserst nützlich für die erforderliche Kohärenz zwischen Aussen- und Innenpolitik. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die 2019 definierten strategischen Prioritäten auch nach dem Abklingen der Pandemie weiter relevant bleiben und hat deshalb am 20. November 2023 beschlossen, die Umsetzung der Strategie um vier Jahre zu verlängern. Die Verlängerung der GAP ermöglicht ausserdem eine zeitliche Abstimmung auf verwandte Strategien wie die Aussenpolitischen Strategie 2024-2027, die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028, die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 und die Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik. 3.) Die aktuellen prioritären Aktionsfelder wurden 2018 in Anhörung interessierter Kreise aus Kantonen, der Privatwirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren festgelegt. Diese Stakeholder werden auch bei einer Neuausrichtung der GAP wieder eingebunden. Die Teilnahme externer Stakeholder erfolgt zudem über den Jahresanlass Gesundheitsaussenpolitik. Der nächste Jahresanlass findet im November 2024 statt. Schliesslich stehen die zuständigen Verwaltungseinheiten in ihren Fachgebieten in regelmässigem Austausch mit den relevanten Akteuren und bringen so deren Expertise und Positionen laufend in die GAP Gremien ein.