24.3037 · Interpellation · 2024-02-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In den letzten zehn Jahren sind die Anforderungen an die Landwirtschaft kontinuierlich gestiegen. Obwohl immer mehr Leistungen erbracht und immer mehr Flächen stillgelegt werden, erhalten die Landwirtschaftsbetriebe pro Hektare immer noch gleichviel Geld. Während im Strassenbau, bei der Eisenbahn und im Gesundheitswesen die öffentliche Hand entsprechend der Inflation höhere Preise akzeptiert, werden die Mandate, die der Bund den Bauernfamilien auferlegt, mit dem Geld bezahlt, das für die bestehenden Massnahmen versprochen wurde. Dieses Problem ist eines der Hauptgründe für die Bauernproteste in Europa und der Schweiz. Daher gilt es im Hinblick auf die neue Agrarpolitik 2030 herauszufinden, wo und wie es zu dieser Regulierungsdichte gekommen ist und wie sie künftig verringert und gerecht abgegolten werden könnte. Bis zur Einführung der Agrarpolitik 2030 sollten keine neuen Auflagen mehr eingeführt werden.
Angesichts der kontinuierlich steigenden Anforderungen im Agrarbereich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie haben die Anforderungen und Auflagen an die produzierende Landwirtschaft in den unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen seit 2014 zugenommen?
- Gibt es andere Regularien, wie Vollzugsinstrumente oder kantonale Anforderungen, die für die Zunahme verantwortlich sind?
- Wie kann die hohe Regulierungsdichte so reduziert werden, dass die Landwirtschaftsbetriebe entlastet werden?
- Wie kann gewährleistet werden, dass bis zur neuen Agrarpolitik 2030 keine neuen Anforderungen und Auflagen implementiert werden?
- Ist der Bundesrat bereit ein Auflagenmoratorium zu verhängen?
Begründung
In den letzten zehn Jahren sind die Anforderungen an die Landwirtschaft kontinuierlich gestiegen. Obwohl immer mehr Leistungen erbracht und immer mehr Flächen stillgelegt werden, erhalten die Landwirtschaftsbetriebe pro Hektare immer noch gleichviel Geld. Während im Strassenbau, bei der Eisenbahn und im Gesundheitswesen die öffentliche Hand entsprechend der Inflation höhere Preise akzeptiert, werden die Mandate, die der Bund den Bauernfamilien auferlegt, mit dem Geld bezahlt, das für die bestehenden Massnahmen versprochen wurde. Dieses Problem ist eines der Hauptgründe für die Bauernproteste in Europa und der Schweiz. Daher gilt es im Hinblick auf die neue Agrarpolitik 2030 herauszufinden, wo und wie es zu dieser Regulierungsdichte gekommen ist und wie sie künftig verringert und gerecht abgegolten werden könnte. Bis zur Einführung der Agrarpolitik 2030 sollten keine neuen Auflagen mehr eingeführt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Unterstützung der Landwirtschaft durch die öffentliche Hand ist mit Erwartungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft verbunden. Seit 2014 hat das Parlament im Rahmen der Pa.Iv. 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» und der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Änderungen auf Gesetzesstufe vorgenommen. Beschlossene Massnahmen wie der Absenkpfad für Pflanzeschutzmittel und Nährstoffverluste nehmen gesellschaftliche Anliegen auf und erhöhen die Anforderungen an die Landwirtschaft.
Auf Verordnungsstufe wurden die neuen Gesetzesbestimmungen sowie weitere notwenige Anpassungen von Ausführungsbestimmungen mit landwirtschaftlichen Verordnungspaketen umgesetzt. Von den Änderungen betroffen waren in erster Linie der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und Programme, an denen sich die Landwirtinnen und Landwirte freiwillig beteiligen können (z.B. Direktzahlungen und Investitionshilfen).
2. Die Agrarpolitik ist Sache des Bundes. Die Kantone sind für den Vollzug der Agrarpolitik insbesondere in den Bereichen Direktzahlungen und Strukturverbesserungen verantwortlich, wobei behördenverbindliche Weisungen den einheitlichen Vollzug in diesen Bereichen sicherstelllen. Die Kantone können zudem zusätzliche kantonale Vorschriften erlassen. Hinzu kommen privatrechtliche Label und Programme sowie Vorgaben anderer Rechtsbereiche wie zum Beispiel des Tierschutzgesetzes (TSchG, SR 455) oder des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01), welche die Regulierungsdichte erhöhen.
3. Die Regulierungsdichte hängt massgebend von den gesetzlichen Vorgaben des Parlaments ab. Es liegt in der Hand des Gesetzgebers, die gesellschaftlichen Anliegen angemessen und mit einer möglichst tiefen Regulierungsdichte in den entsprecheden Gesetzeserlassen abzubilden. Aufgabe des Bundesrats ist es, die Parlamentsbeschlüsse wirksam und effizient umzusetzen. Das Parlament wird die landwirtschaftlichen Gesetzesbestimmungen das nächste Mal voraussichtlich im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) anpassen und dabei über die Frage der Regulierungsdichte entscheiden. Mit der Motion 22.4251 hat das Parlament den Bundesrat beaufragt, in der Botschaft zur AP30+ Vorschläge für eine Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands zu unterbreiten.
4. und 5. Ein Auflagenmoratorium erachtet der Bundesrat nicht als zielführend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen Anpassungen von landwirtschaftlichen Vorschriften notwendig werden, damit der Bundesrat die im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) an ihn delegierten Aufgaben erfüllen kann. Es ist jedoch die Absicht des Bundesrates, im Direktzahlungssystem und bei den Strukturverbesserungen grösstmögliche Stabilität bis zur AP30+ zu sichern. Der Bundesrat wird im Rahmen der landwirtschaftlichen Verordnungspakete zudem prüfen, wie die Komplexität und der administrative Aufwand für die Landwirtschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der gesellschaftlichen Anliegen bereits vor der Umsetzung der AP30+ gesenkt werden können.