24.3129 · Interpellation · 2024-03-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Gesundheitswesen wird die zunehmende administrative Belastung insbesondere der Leistungserbringer immer wieder als dringliches Problem bezeichnet. Es ist allgemein bekannt, dass der beträchtliche Rückstand in der Digitalisierung zu diesem Umstand beiträgt. Auf der anderen Seite werden von Spitälern, Ärztinnen und Ärzten und weiteren Leistungserbringern aber steigende Anforderungen von verschiedener Seite als wichtige Gründe für die Bürokratie genannt. Es ist festzustellen, dass die Datenbedürfnisse der Aufsicht zunehmen. Dies zeigt sich zum Beispiel beim Ausbau der Datenbedürfnisse unter Art. 21 KVG. Die Kantone ihrerseits haben im Rahmen der Zulassung von Leistungserbringern zusätzliche Aufgaben erhalten, welche nicht ohne weitere Kontrolleingriffe umzusetzen sind. Jede dieser Aufgaben dürfte weiteren Informationsaufwand insbesondere der Leistungserbringer auslösen. Ebenfalls ist aus Branchenkreisen zu vernehmen, dass auch der interne Controllingaufwand beispielsweise in den Spitälern deutlich zugenommen hat.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Stellt der Bundesrat einen steigenden Aufwand für administrative Tätigkeiten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen fest?
Welches sind die sachlichen Gründe für die Verwaltungsaufwände (z.B.: internes Controlling, Absicherung gegen Rechtsfälle, Statistik/Reporting zuhanden Behörden)?
Welchen Anteil an den allenfalls erhöhten administrativen Aufwänden verursachen die folgenden Anspruchsgruppen:Aufsicht (BAG, Finma, weitere)KantoneKrankenversichererInterne Verwaltungsaufwände bei Spitälern und Gruppenpraxen
Gibt es Massnahmen, die gegen den steigenden administrativen Aufwand geplant sind?
Welches Einsparpotenzial sieht der Bundesrat bei solchen Aufwänden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Diskussion um die Thematik bewusst. Grundsätzlich ist der Aufwand für administrative Tätigkeiten von Leistungserbringern schwierig abzuschätzen. Konkrete Zahlen liegen dem Bundesrat zur Zeit nicht vor. Das EDI wird deshalb in den kommenden Monaten auf die verschiedenen Akteure zugehen. Damit soll der potenzielle Handlungsbedarf eruiert werden können. Für die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, den Betrieb von Spitälern, die Erbringung von Leistungen oder das Funktionieren des Gesundheitssystems ganz allgemein ist ein gewisser administrativer Aufwand unverzichtbar. Die Verantwortung, sich so zu organisieren, dass die administrativen Tätigkeiten auf das notwendige Mass reduziert werden, liegt jedoch in erster Linie bei den einzelnen Akteuren. Eine Chance findet sich insbesondere bei der Digitalisierung, die im Rahmen der gesundheitspolitischen Strategie des Bundesrats Gesundheit 2030 vorangetrieben wird: Interoperable Systeme ermöglichen es Gesundheitsdienstleistern, effizienter zu arbeiten, indem sie einen reibungslosen Austausch von Patienteninformationen gewährleisten. Dies kann zu einer höheren Qualität der Pflege führen und reduziert den administrativen Aufwand. Auch dem Bundesrat ist die Verminderung des administrativen Aufwandes beim Umgang mit den Daten zentral. Es ist ihm daher ein Anliegen, dass Informationen, die er für seine Tätigkeiten braucht, nicht mehrfach, sondern nur einmal erhoben werden müssen (Once-Only-Prinzip) und wenn immer möglich auf Routinedaten zurückgegriffen wird. Dazu hat er das Programm «Nationale Datenbewirtschaftung» beim Bundesamt für Statistik gestartet. Teil davon ist unter anderem die Umsetzung der vereinfachten Datenerhebung und -nutzung im Bereich der spitalstationären Gesundheitsversorgung im Rahmen des Projekts SpiGes. Um Transparenz über die Kostenflüsse im Gesundheitsystem und deren Ursachen zu erhalten, ist die Erfassung einiger Daten wie erwähnt jedoch unabdingbar. Auf dieser Basis können schliesslich wirksame Kostendämpfungsmassnahmen identifiziert werden. Zu diesem Schluss kommt auch der Bericht «Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen», welcher der Bundesrat im Rahmen des Postulats 18.4102 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats erstellt hat. Eine kohärente Strategie soll den Informationszugang erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren bei der Datenerhebung und -auswertung fördern. Die Umsetzungsarbeiten wurden aufgenommen und erfolgen im Rahmen von dem Programm des eidgenössischen Departements des Innern zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, DigiSanté. Schliesslich hat mit dem Unternehmensentlastungsgesetz das Parlament dem Bundesrat den Auftrag gegeben, jährlich drei bis fünf Regulierungsbereiche auf Entlastungspotenzial für Unternehmen zu überprüfen