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24.3140 · Postulat · 2024-03-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Aspekte zur Regulierung und Förderung Künstlicher Intelligenz zu prüfen und die entsprechenden Abklärungen in den vorgesehenen Bericht zu Regulierungsansätzen für Künstliche Intelligenz (KI) aufzunehmen:

  1. Schaffung einer agilen Gesetzgebung für ein Testumfeld für die Entwicklung und Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI).

  2. Förderung eines innnovationsfreundlichen Umfeldes für die Entwicklung von KI-Anwendungen.

  3. Mögliche (bestehende und neue) finanzielle Förderinstrumente für die Entwicklung für die für Gesellschaft und Wirtschaft wichtigen KI-Anwendungen.

  4. Zugang zum Programm «Digital Europe Programm»

Begründung

Mit der Künstlichen Intelligenz (KI) hat die digitale Transformation eine neue Dimension erreicht. Die Entwicklungen sind sehr dynamisch und greifen in viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche ein. Es stellen sich viele Fragen regulatorischer Art. Die EU ist hier mit ihrem AI-Act schon weit vorangegangen. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das UVEK beauftragt, bis Ende 2024 eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von KI zu erstellen. Gestützt auf diese Analyse will er im Jahr 2025 einen konkreten Auftrag für eine Regulierungsvorlage KI erteilen (Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. Nov. 2023). Die vom Bundesrat beschlossene Analyse scheint zielführend. Entsprechend knüpft das vorliegende Postulat daran an, indem es die Abhandlung verschiedener Aspekte im Rahmen dieses Berichts verlangt. Sie liegen alle im Bereich des des vorgesehenen Ziels 5 der Legislaturplanung 2023-2027 «Die Schweiz nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert ihre Risiken und setzt sich für einen innovativen Standort Schweiz und eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung ein.»

Mit der ersten Forderung soll sichergestellt werden, dass bei den Regulierungsansätzen auch das Modell einer experimentellen oder agilen Gesetzgebung geprüft wird, wie in anderen Bereichen bereits zur Anwendung kommt. So erlaubt das Strassenverkehrsrecht neuerdings Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automati­sierungssystem, dies auch unter Abweichung vom geltenden Recht (Art. 15 SVG). Nach derselben Methodik wurde in der letzten Revision des Energiegesetzes die gesetzliche Basis für Pilotprojekte zur Entwicklung von innovativen Technologien, Geschäftsmodellen oder Produkten geschaffen (Art. 23a des Stromversorgungsgesetzes). Und ebenso können Pilotversuche beim Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben durgeführt werden (Art. 15 EMBAG). Mit dieser Methodik soll die Entwicklung einer neuen technischen Lösung und die parallele Entwicklung der Rechtsgrundlagen aufeinander abgestimmt werden. Durch ein iteratives Vorgehen mitschreitend zur technischen Entwicklung kann Klarheit über die erforderlichen Rechtsgrundlagen erlangt werden. Dieses Vorgehen würde auch eine Vorstufe zu einer definitiven Regulierung ermöglichen.

Mit den Anliegen gemäss Ziffn. 2 und 3 soll der Innovationsstandort Schweiz über den regulatorischen Rahmen hinaus auch für KI-Entwicklung und Anwendungen gestärkt werden, insbesondere, wenn sie für Gesellschaft und Wirtschaft wichtig sind. Der Markt für KI-Tests und Audits bietet der Schweiz eine herausragende Gelegenheit, sich als führendes Zentrum für zuverlässige und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz zu etablieren. Startups, die aus unseren Universitäten und Hochschulen hervorgehen, zeigen das Potenzial für innovative Lösungen in diesem Bereich und sollten mit Fördermassnahmen unterstützt werden. Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Bund und Wirtschaft (z.B. durch Kooperationen mit Einrichtungen wie der EMPA und den technischen Hochschulen) könnten die Entwicklung standardisierter Verfahren für KI-Tests und -Audits vorantreiben und die Positionierung schweizerischer KI-Unternehmen auf dem internationalen Markt stärken.

Schliesslich soll die Schweiz den Zugang zum EU-Programm «Digital Europe» nutzen können. Dies im Wissen darum, dass die Teilnahme an diesem mit Horizon verbundenen Programm von der Entwicklung der Beziehungen Schweiz – EU abhängig ist.

Alle diese Elemente können mithelfen, dass die Schweiz ihr grosses KI-Potenzial entfaltet. Gemäss einer neuen Studie ist in unserem Land dieses Potenzial im Bereich generativer KI weltweit am höchsten (Embracing the GenAI Opportunity, PWC Strategy&, 4.3.2024).

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Schweiz als Standort für Innovation im Bereich Künstliche Intelligenz wettbewerbsfähig positionieren muss. Deshalb hat er in der Legislaturplanung 2023–2027 das Ziel festgehalten, dass die Schweiz die Chancen der Künstlichen Intelligenz nutzt, ihre Risiken reduziert und sich für einen innovativen Standort Schweiz sowie eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung einsetzt. Der Bundesrat ist daher bereit, die vom Postulanten gestellten Fragen zu beantworten. Soweit möglich, soll dies im Rahmen der laufenden Arbeiten zu Erstellung einer Übersicht über mögliche Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz erfolgen. Es ist geplant, die Fragen 3 und 4 sowie gegebenenfalls Aspekte zu Frage 2 in einem eigenen Bericht zu behandeln.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.