IV-Urteil des Bundesgerichtes zu PMEDA-Gutachten. Ist das BSV nun bereit, auch abgeschlossene IV-Verfahren mit PMEDA-Gutachten medizinisch neu zu prüfen?
24.3153 · Interpellation · 2024-03-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat das BSV mit Medienmitteilung vom 4.10.23 verkündet, aufgrund festgestellter Qualitätsmängel keine IV-Gutachten mehr an die Gutachterstelle PMEDA zu vergeben. Es hat die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen, sofern im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Nicht so im Falle rechtskräftiger Leistungsentscheide: Diese sollen nicht wieder aufgerollt werden.
In einem am 6.3.24 veröffentlichten Urteil 8C_122/2023 (Medienmitteilung vom 6.3.24) hat das Bundesgericht festgehalten: «Nachdem die Invalidenversicherung 2023 die Vergabe von Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA beendet hat, sind bei der Würdigung des Beweiswerts bereits eingeholter PMEDA-Gutachten in noch laufenden Verfahren strenge Anforderungen zu stellen. Schon relativ geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines PMEDA-Gutachtens genügen, um eine neue Begutachtung der versicherten Person anzuordnen bzw. ein Gerichtsgutachten einzuholen.».
Gemäss Bundesgericht genügen also bereits «relativ geringe Zweifel» an einem PMEDA-Gutachten, um den Fall medizinisch neu überprüfen zu lassen. Das Bundesgericht beurteilt allerdings nur laufende IV-Verfahren. Wem gestützt auf ein PMEDA-Gutachten IV-Leistungen verwehrt wurden, hat also nur dann eine Chance auf Neubeurteilung, wenn er sich gegen den IV-Entscheid gewehrt hat. Wer den negativen IV-Entscheid hingegen akzeptiert hat, sei es, weil ihm die finanziellen oder persönlichen Ressourcen für einen Beschwerdeweg gefehlt haben oder sei es, weil er schlichtweg auf die Richtigkeit eines Behördenentscheids vertraut hat, hat das Nachsehen.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Hat der Bundesrat Kenntnis vom am 6.3.2024 publizierten Urteil des Bundesgerichts?
Kann er nachvollziehen, dass angesichts der EKQMB-Empfehlung für das Bundesgericht «relativ geringe Zweifel» an einem PMEDA-Gutachten genügen, um den Fall medizinisch neu prüfen zu lassen?
Sind Bundesrat bzw. BSV angesichts des neusten Bundesgerichtsurteils bereit, die Haltung vom 4.10.2023, wonach rechtskräftig beurteilte Fälle mit PMEDA-Gutachten nicht wiederaufgerollt werden, zu überdenken und auch diese Fälle medizinisch neu prüfen zu lassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat von diesem Urteil des Bundesgerichts Kenntnis.Das Bundesgericht hat seinen Entscheid auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zur Überprüfung von versicherungsmedizinischen Gutachten getroffen. Es hat nachvollziehbar begründet, wie auf in dieser speziellen Übergangssituation bereits eingeholte Gutachten der PMEDA AG zu würdigen sind.Gemäss ständiger Rechtsprechung der kantonalen Gerichte sowie des Bundesgerichts bleiben rechtskräfttige Leistungsentscheide gültig. Sie werden somit nicht noch einmal überprüft.