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24.3155 · Postulat · 2024-03-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Fehlanreize zu untersuchen, die es IV-Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, erschweren eine Arbeit aufzunehmen und entsprechende Lösungen vorzuschlagen.

Dabei soll unter anderem geprüft werden, inwiefern eine Erhöhung des Einkommensfreibetrags und wie Pauschalabzüge bei den Steuern für Menschen mit IV-Rente den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern könnten.

Begründung

Die Hälfte aller Personen mit IV-Rente bezieht auch EL. Diese sind ein wichtiger Pfeiler der sozialen Sicherheit. Heute bestehen innerhalb dieses Systems jedoch verschiedene Regelungen, die es IV-Rentnerinnen und Rentner mit EL erschwert, wieder oder verstärkt in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen, sofern sie eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber finden und sie dazu in der Lage sind.

Durch die Anrechnung von nur zwei Dritteln des Erwerbseinkommens gem. ELG gibt es bereits einen Mechanismus, der diese Fehlanreize abschwächt. Ein wichtiger zusätzlicher Faktor in diesem System ist jedoch der Einkommensfreibetrag. Dieser erlaubt es IV-Rentnern mit EL, zu einem gewissen Grad ein höheres Einkommen zu erzielen, ohne dass die EL gekürzt werden. Trotz steigender Lebensunterhaltskosten ist dieser seit über 20 Jahren nicht angepasst worden und beträgt CHF 1'000 pro Jahr (für verheiratete Personen oder mit Kind 1500).

Ein anderer Fehlanreiz für diese Personen ist die Steuerlast, die greift oder erhöht wird, sobald eine Person ein höheres Einkommen erzielt. Durch die Einkommensgewinne werden die steuerbefreiten EL kleiner oder fallen gar weg. Für Menschen mit einer IV kann sich dies in der Summe negativ auswirken, wenn die Besteuerung und der Verlust der EL sowie der Unterstützungsleistungen, die an diese Berechtigung gekoppelt sind (bspw. Gesundheitskosten, Gebührenbefreiung etc.), insgesamt den Einkommensgewinn aufheben. Hier könnte eine Ausweitung der pauschalen Steuerabzüge für Menschen mit einer IV-Rente eine Lösung schaffen.

Menschen mit Behinderungen, die auf eine IV-Rente und EL angewiesen sind, sind im Alltag oft mit Herausforderungen und Hindernissen konfrontiert. Die Möglichkeit, durch Arbeit ein Zusatzeinkommen zu erzielen, ohne finanzielle Einbussen befürchten zu müssen, ist ein wesentlicher Schritt zur Gleichstellung dieser Personengruppe.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die EL-Berechnung ist darauf hin ausgerichtet, dass teilinvalide Personen ihre Resterwerbsfähigkeit nutzen. Das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30) sieht diesbezüglich zwei Massnahmen vor: Zum einen wird heute schon ein positiver Erwerbsanreiz gesetzt, indem das effektiv erzielte Erwerbseinkommen nach Abzug eines Freibetrages nur zu zwei Dritteln als Einnahme berücksichtigt wird. Zum anderen wird den teilinvaliden Personen entsprechend ihres IV-Grades ein Mindesteinkommen angerechnet, auch wenn sie dieses gar nicht erzielen. Auf die Anrechnung wird nur verzichtet, wenn die Person nachweisen kann, dass sie keine Erwerbstätigkeit ausüben kann – beispielsweise, weil sie keine Stelle findet. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sich die meisten teilinvaliden EL-Bezügerinnen und Bezüger hinreichend um Arbeit bemühen. Der Bundesrat hat vom 8. Dezember 2023 bis 5. April 2024 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes durchgeführt. Die Vorlage soll Nachteile von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt reduzieren. Anzufügen bleibt, dass die Ergänzungsleistungen nicht den Steuern unterliegen. Am 1. Januar 2021 ist eine umfassende Revision des ELG in Kraft getreten (EL-Reform). Ein Grossteil der darin beschlossenen Massnahmen basiert auf dem Bericht «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf», den der Bundesrat am 20. November 2013 in Erfüllung mehrerer Postulate veröffentlichte (abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > Ergänzungsleistungen EL > Reformen & Revisionen > Reform der EL > Dokumente). In diesem Bericht wurde der Frage nach möglichen Fehlanreizen, welche die Integration der EL-beziehenden IV-Rentnerinnen und -rentner in den regulären Arbeitsmarkt erschweren können, nachgegangen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine weitere Analyse keine neuen Erkenntnisse brächte. Er ist jedoch der Meinung, dass die Freibeträge auf den Erwerbseinkommen nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a ELG, die letztmals auf den 1. Januar 1998 angepasst wurden, überprüft werden sollten. Der Bundesrat wird deshalb abklären, welche Anpassungen notwendig wären, sei es auf Verordnungs- oder auf Gesetzesebene.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.