Wertschöpfungsstrategie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik
24.3178 · Motion · 2024-03-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
1. Hinsichtlich der künftigen Agrarpolitik eine Wertschöpfungsstrategie zu erarbeiten.
2. Die Strategie soll aufzeigen, über welche Wertschöpfungsketten und mit welchen Massnahmen die Wertschöpfung in der Landwirtschaft nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann.
3. Massnahmen mit positiven Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Wertschöpfung sind im Rahmen der Erarbeitung der Agrarpolitik 2030 zu priorisieren.
Begründung
Mit dem Bericht zur künftigen Agrarpolitik vom Juni 2022 hat der Bundesrat die Stossrichtung der Agrarpolitik 2030 aufgezeigt und vorgegeben. Im Kapitel 4: "Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen" ist als strategische Stossrichtungen "Die nachhaltige Wertschöpfung stärken" aufgeführt.
Dieser Fokus muss zwingend als Leitschnur für die künftige Agrarpolitik dienen. Nur eine wirtschaftliche Landwirtschaft ist langfristig überlebensfähig und vermag, die erwarteten Leistungen zur Versorgungssicherheit, dem Erhalt der ökologischen Werte und der dezentralen Beseitigung zu erbringen.
Regulierungen und Massnahmen, die einseitig auf ökologische oder soziale Aspekte fokussiert sind, können per Definition nicht nachhaltig sein und führen im Gegenzug zu noch höherer Abhängigkeit der Landwirtschaft von staatlichen Zahlungen.
Das Potenzial zur Veredelung und verlängerte Teilhabe der Landwirtschaft an der Wertschöpfungskette müssen wichtige Aspekte der Wertschöpfungsstrategie sein.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Im Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S und 21.3015 der WAK-N hat der Bundesrat die strategischen Stossrichtungen und die Handlungsfelder für die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik festgelegt. Die Stärkung der Wertschöpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft erachtet der Bundesrat als eine wichtige strategische Stossrichtung, weil die Wertschöpfung die wirtschaftliche Grundlage für Investitionen und Beschäftigung in der Land- und Ernährungswirtschaft ist. Mit der Motion 22.4251 der WAK-S wird der Bundesrat beauftragt, seinen Konzeptvorschlag zu konkretisieren. Dabei sollen neben drei weiteren Aspekten auch die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft verbessert werden (Buchstabe c der Motion). Mit der hängigen Motion 23.4515 de Montmollin soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, auf diesen Aspekt (Buchstabe c) einen besonderen Schwerpunkt zu legen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, auch diesen Auftrag entgegenzunehmen. Mit dem Postulat 22.4252 der WAK-S wurde der Bundesrat zudem bereits beauftragt, in einem Bericht die Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt zu analysieren und zu bewerten.Der Bundesrat wird somit im Rahmen der geplanten Arbeiten die Potenziale und Perspektiven für eine Stärkung der Wertschöpfung prioritär aufzeigen und mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorschlagen. Der Staat hat dabei für günstige Rahmenbedingungen zu sorgen, innerhalb derer die Marktpartner eine hohe Wertschöpfung und die Landwirtschaft aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen können. In diesem Sinn werden die Anliegen dieser Motion durch die geplanten Arbeiten und gestützt auf die vorstehend erwähnten parlamentarischen Vorstösse aus Sicht des Bundesrates bereits ausreichend abgedeckt. Die Förderung der Qualität und des Absatzes sowie die Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes sind gemäss Artikel 8 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) grundsätzlich Sache der Organisationen der Produzenten und Produzentinnen oder der entsprechenden Branchen. Dieser Grundsatz der Subsidiarität und Selbstverantwortung ist auch in der Bundesverfassung (Art. 104 Abs. 2) verankert. Der Bund unterstützt subsidiär die Bemühungen der Akteure zur Ausrichtung auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie (Art. 2 Abs. 3 LwG). Die Verantwortung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Qualitäts- und Mehrwertstrategie obliegt jedoch dem Willen und dem Engagement der einzelnen Branchen der Land- und Ernährungswirtschaft (www.qualitaetsstrategie.ch).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.