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24.3204 · Postulat · 2024-03-14

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie der Generationenvertrag zur Altersvorsorge gestärkt werden kann. Es soll jedes neugeborene Kind in der Schweiz bei der Geburt einen Betrag in Höhe des Mindestbeitrags für die AHV von 514 CHF erhalten. Dieser Beitrag wird im „ AHV Zusatzfonds Generation 2024 plus“ langfristig angelegt, um beizutragen, dass die AHV-Rente der jungen Generation nachhaltig gesichert ist.

Begründung

Am 3. März 2024 haben Volk und Stände die Einführung einer 13. AHV-Rente beschlossen. Es wurde im Abstimmungskampf und im Nachgang die Sorge geäussert, dass der Generationenvertrag aufgrund dieser Entscheidung nicht mehr ausgewogen sei, da die jüngere Generation die Kosten überproportional tragen müsste. Um die AHV-Renten langfristig zu sichern und gleichzeitig den Generationenvertrag zu stärken, wird eine Anpassung des Generationenvertrags angeregt.

Ein zusätzlicher „AHV-Fonds für die Generation 2024“ soll eingerichtet werden. Es ist vorzusehen, dass ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt, z. B. 2026, für jedes Neugeborene in der Schweiz einmalig ein Beitrag von 514 Franken in einen neu zu schaffenden "AHV Zusatzfonds Generation 2024" durch den Staat eingezahlt werden. Dieser Fonds wird parallel zum bestehenden AHV-Ausgleichsfonds geführt. Aktuell beläuft sich der Mindestbeitrag für die AHV ab 18 Jahren auf 514 Franken. Wenn dieser Mindestbeitrag als Geschenk an jedes in der Schweiz Neugeborene eingezahlt und über die Zeit angespart wird, entsteht durch die Nutzung des Zinseszinseffektes ein Beitrag zur Sicherung der AHV für die junge, bzw. die kommende Generationen.

Mit etwa 90.000 Neugeborenen pro Jahr in der Schweiz würde sich durch die Einzahlung des aktuellen Mindestbetrags von 514 Franken pro Jahr für die AHV ein jährlicher Gesamtbetrag von 46,26 Millionen Franken ergeben (90.000 x 514,00). Unter der Annahme eines durchschnittlichen Anlageertrags von 5,0 % über die gesamte 65-jährige Periode (vergleichbar mit der Rendite des AHV-Fonds) würde sich ein Endbetrag von etwa 21 Milliarden Franken ergeben, insbesondere unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (ohne Einbeziehung von Kosten für die Verwaltung der Anlagen usw.).

Wenn man das Eintrittsalter in den Arbeitsmarkt bei 25 Jahren annehmen würde, dann könnte nach 40 -jährigem Anlagehorizont bereits die heute 25-jährigen im Alter von 65 Jahren vom Zusatzfonds (z. B. durch Übertragung eines Beitrages in den AHV Ausgleichsfonds ) profitieren.

Der Bundesrat soll im Bericht (kreative) Modelle zur Finanzierung dieses „AHV Zusatzfonds Generation 2024“ aufzeigen und die allenfalls zugehörigen Gesetzesanpassungen prüfen und dargelegen. Im Vordergrund steht die Finanzierung durch den Bund. Im Rahmen eines Generationenprojektes könnte dieser Betrag auch durch Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert werden. Wenn der Fonds "AHV Generation 2024" zusätzlich mit einer substantiellen einmaligen Startausstattung beginnen könnte, würde nicht nur das Vermögen überproportional wachsen, sondern es könnte auch die Ausschüttung in die AHV oder den regulären AHV Ausgleichsfonds noch früher beginnen. Der Bundesrat soll sich abschliessend auch aufzeigen, wie dereinst und (ab wann) Entnahmen zu Handen der AHV gemacht werden könnten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Solidarität bildet ein zentrales Element bei den Leistungen und der Finanzierung der AHV. Sie enthält erstens den Generationenvertrag, der darauf beruht, dass Personen im Erwerbsalter für die Renten der Pensionierten aufkommen. Mit den Beiträgen, die die Erwerbstätigen einzahlen, werden die laufenden Renten finanziert. Zweitens kennt die AHV auch eine ausgeprägte Solidarität zwischen Reich und Arm. Die Gutverdienenden bezahlen mehr ein, als sie später wieder in Form von Renten erhalten, da die Renten nach oben plafoniert sind. Die Solidarität zwischen den Generationen bleibt auch mit der Einführung einer 13. AHV-Rente ein wichtiger Pfeiler der ersten Säule. Bei der Ausgestaltung der Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente sowie der nächsten AHV-Reform wird der Bundesrat die Solidaritäten im Auge behalten und ausgewogene Lösungen anstreben. Der genannte Vorschlag eines «AHV Zusatzfonds Generation 2024 plus» würde hingegen nicht dazu beitragen, den Generationenvertrag und das Vertrauen in die AHV zu stärken. Im Gegenteil: Ein durch den Bund finanzierter und parallel zu führender «AHV Zusatzfonds Generation 2024» widerspricht dem Grundgedanken der im Umlageverfahren finanzierten Altersvorsorge. Mit den Zusatzbeiträgen für Neugeborenen und einer «substantiellen einmaligen Startausstattung» würde ein systemfremdes Element, welches für das Kapitaldeckungsverfahren der beruflichen bzw. privaten Vorsorge charakteristisch ist, in die erste Säule eingebaut. Das Vorsorgesystem würde dadurch komplizierter, intransparenter und kaum solidarischer. Die angespannte finanzielle Situation des Bundeshaushalts erlaubt es schliesslich nicht, mit zusätzlichen Beiträgen einen Zusatzfonds zu äufnen. Auch die Kantone könnten dazu nicht in die Pflicht genommen werden, da die Verfassung seit Einführung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) keine Kantonsbeiträge mehr an die AHV vorsieht. Ebenso wenig besteht eine verfassungsrechtliche Grundlage, um die Gemeinden zur Finanzierung zu verpflichten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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