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Annexion von Bergkarabach. Freilassung der politischen Gefangenen in Aserbaidschan

24.321 · Standesinitiative · 2024-11-05

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,

Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung

und Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève),

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,

  • die Republik Aserbaidschan als Gastgeberin der UN-Klimakonferenz (COP29) zur Einhaltung der UN-Grundsätze in Sachen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und Meinungsfreiheit, die derzeit von Baku missachtet werden, aufzurufen;
  • von der Republik Aserbaidschan die sofortige Freilassung der im Rahmen des Bergkarabachkonflikts inhaftierten Kriegsgefangenen – die nunmehr politische Gefangene sind – zu verlangen;
  • dafür zu sorgen, dass die Schweizer Delegation an der COP29 konsequent und entschlossen für diese Forderungen eintritt, allein oder gemeinsam mit anderen Delegationen, die dieselben Ziele verfolgen.

Begründung

Der Grosse Rat formuliert diese Forderungen in Anbetracht

  • der Annexion von Bergkarabach durch Aserbaidschan am 19. September 2023;
  • der «ethnischen Säuberung», die mit der kompletten Blockade des Latschin-Korridors am 12. Dezember 2022 begann und mit der vollständigen Invasion von Bergkarabach und der Flucht von über 100 000 Personen aus ihrer Heimat nach Armenien sowie mit der systematischen Zerstörung des armenischen Kulturerbes in diesem Gebiet endete;
  • der Inhaftierung von mehreren Dutzend armenischen Kriegsgefangenen durch Aserbaidschan während des Angriffs von 2023 und davor, darunter wichtige Persönlichkeiten aus der ehemaligen selbsternannten Republik Bergkarabach;
  • von Artikel 118 der dritten Genfer Konvention, wonach die Kriegsgefangenen «nach Beendigung der aktiven Feindseligkeiten ohne Verzug freizulassen und heimzuschaffen» sind;
  • der offensichtlichen, von mehrereren unabhängigen NGO dokumentierten Verstösse gegen die Artikel 12 bis 18 dieses Abkommens, die den Schutz der Kriegsgefangenen gewährleisten sollen;
  • der Freilassung von 32 Kriegsgefangenen durch Aserbaidschan am 19. Dezember 2023 und der anhaltenden Inhaftierung von mindestens 23 Gefangenen aus fadenscheinigen Gründen;
  • der sehr schlechten Platzierung Aserbaidschans in allen von unabhängigen Organisationen (z. B. Freedom House, Reporter ohne Grenzen, Demokratiematrix, The Economist) erstellten Rankings zum Demokratieniveau, zur Meinungsfreiheit und zur Einhaltung der Menschenrechte;
  • des grenzenlosen institutionellen Rassismus, der eine Kommission des aserbaidschanischen Parlaments dazu veranlasste, die armenische Bevölkerung in einer Resolution als «Krebsgeschwür Europas» zu bezeichnen;
  • des vorübergehenden Ausschlusses der aserbaidschanischen Delegation von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates seit Januar 2024;
  • des Verbots der Einreise nach Aserbaidschan für die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die für diesen Ausschluss gestimmt haben;
  • der nächsten Vertragsparteienkonferenz (COP29), die vom 11. bis zum 22. November 2024 in Baku stattfindet;
  • der besonderen Plattform, welche dieser COP29 für Aserbaidschan bietet, und der Möglichkeit für die internationale Gemeinschaft, von Aserbaidschan bei dieser Gelegenheit rasche Fortschritte bezüglich Einhaltung der Menschenrechte und der Genfer Konventionen zu verlangen.