24.3236 · Interpellation · 2024-03-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen wird ein zentrales Informationssystem (Digiflux) eingeführt. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1) Welche jährlichen Investitions-, Anwendungs- und Personalkosten sind mit dem Projekt verbunden?
2) Wie hoch ist der geschätzte zusätzliche administrative Aufwand für die Kantone, die Landwirtschaftsbetriebe und die anderen betroffenen Akteure?
3) Kann das Ziel der Transparenz auch erreicht werden, indem für die Landwirtschaftsbetriebe ein einfacheres System eingeführt wird, ein System, das beispielsweise auf Schätzungen und Befragungen beruht?
4) Ist der Bundesrat bereit, die Einführung der Digiflux-Anwendung zu verschieben, um den Anwenderinnen und Anwendern mehr Zeit für die Umsetzung zu gewähren?
Begründung
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 wurden mehrere Gesetze geändert –dies mit dem Ziel, zur Verminderung der Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zur Reduktion der Nährstoffverluste Absenkpfade festzulegen. Das Landwirtschaftsgesetz wurde mit einer Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen, einschliesslich Kraftfutterlieferungen, und für Pflanzenschutzmittel ergänzt (Art. 164a, 164b und 165f). Das Bundesamt für Landwirtschaft hat für die Umsetzung dieser Mitteilungspflicht das zentrale Informationssystem Digiflux entwickelt. Einer der Hauptgründe für die derzeitigen Bauernproteste in Europa und der Schweiz ist, dass in den Bereichen Pflanzenschutz und Nährstoffschutz die ohnehin schon ehrgeizigen Anforderungen und die administrative Belastung immer weiter zunehmen.
In der Landwirtschaft wird erwartet, dass die administrative Belastung mit der Digitalisierung langfristig abnehmen wird, doch die derzeitigen Vorschläge führen für die Landwirtschaft allzu oft zu mehr Arbeit, mehr Bürokratie und höheren Kosten. Auch für den Bund und die Kantone dürften die Entwicklung von Anwendungen und der Personalaufwand usw. mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Entwicklungszeitraum 2023 – 2028 sind für das Projekt digiFLUX, das der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 dient, finanzwirksame Kosten von rund 7,5 Millionen Franken im ordentlichen Globalbudget des BLW eingestellt. Die Leitung des Projekts wird mit 1,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sichergestellt, 1 VZÄ davon befristet bis 2028. Weitere Mitarbeitende des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) stellen dem Projekt ihre Fachexpertise zur Verfügung.2. Bei der Entwicklung von digiFLUX wird darauf geachtet, dass der Aufwand für alle von der Mitteilungspflicht Betroffenen, insbesondere für die Landwirtschaftbetriebe, so gering wie möglich ausfällt. In Einklang mit dem «once-only»-Prinzip sollen dazu bereits vorhandene Daten wiederverwendet und zwischen den Systemen ausgetauscht werden. Für die Kantone fallen deshalb Kosten für die Entwicklung und den Betrieb von Schnittstellen zwischen ihren Systemen und digiFLUX an. Mit den parlamentarischen Beschlüssen zur Mitteilungspflicht ist der Handel neu zur Meldung der Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln (PSM), Kraftfutter und Dünger verpflichtet. Für die Meldung von Lieferungen werden mehrere Möglichkeiten gewährt (Schnittstellen, Datenimporte oder Direkterfassung), damit die Deklaration auf die spezifischen Bedürfnisse von Lieferantinnen und Lieferanten zugeschnitten werden kann. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen für den Vollzug der Direktzahlungen bereits heute Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz und zur Düngung vornehmen. Mit der Erfassung in digiFLUX können folgende administrative Entlastungen für die Landwirtschaftsbetriebe realisiert werden:- Die Menge der verwendeten Produktionsmittel wird über den Verkauf vom Handel erhoben. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen künftig keine Daten mehr deklarieren.- Für die Erfassung der Anwendungen im Pflanzenschutz werden als Grundlage bereits deklarierte Daten aus dem Vollzug der Direktzahlungen genutzt.- Die Daten aus der Mitteilungspflicht werden zur administrativen Entlastung der Land-wirtschaftsbetriebe im Vollzug beitragen. So ist die Einführung einer digitalisierten Nährstoffbilanz geplant, die die heute aufwändigen Aufzeichnungspflichten massiv vereinfacht.3. Das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (AS 2022 263) sieht explizit eine Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen und PSM vor (Art. 164a und 164b LwG; SR 910.1). Eine ledigliche Schätzung der oder Befragung zu den Lieferungen würde diesen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Für die Anwendung von PSM verlangt das Gesetz ebenfalls explizit, dass die berufliche oder gewerbliche Verwendung von PSM zu melden ist (Art. 165fbis LwG). Auch hier wären Schätzungen oder Befragungen nicht gesetzeskonform. Die WAK-S hat den Zweck des Informationssystems, die darin zu erhebenden Daten sowie die Notwendigkeit entsprechender Ausführungsbestimmungen in ihrem Bericht vom 3. Juli 2020 detailliert beschrieben (BBI 2020 6523, S. 6550-6551). Mit dem Beschluss des Parlaments wurde der Bundesrat mit der Umsetzung beauftragt.4. Am 8. März 2024 hat das BLW einen neuen Zeitplan für das Projekt digiFLUX mitgeteilt www.digiflux.ch. Die Mitteilungspflicht für den Handel mit PSM wird um ein Jahr verschoben und tritt gleichzeitig wie die Mitteilungspflicht für den Handel mit Nährstoffen im Jahr 2026 in Kraft. Die Mitteilungspflicht für die Anwendungen von PSM wird ebenfalls um ein Jahr verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft. Zudem ist eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht geplant; nach dieser Übergangsphase wird die Anwendung von PSM dem Willen des Gesetzgebers entsprechend erfasst werden (vgl. Antwort 3). Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen in einer vereinfachten Umgebung vertraut zu machen.