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24.3283 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz ist auf die Revision von Anhang III des Freizügigkeitsabkommens (FZA) angewiesen, so zum Beispiel um in Echtzeit und auf elektronischem Wege über allfällige Berufsausübungsverbote informiert zu werden, die insbesondere gegen Gesundheitspersonal verhängt wurden. Dies ist ein wichtiger Pfeiler, um unsere Bevölkerung in ihrer Gesundheit zu schützen.

1) Wann gedenkt der Bundesrat den Anhang III des FZA zu verhandeln?

2) Wie gedenkt der Bundesrat die Verhandlungen zielführend zu führen?

3) Welche weiteren Gebiete sind von einer Echtzeitmeldung betroffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Anpassung von Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) ist ein prioritäres Anliegen des Bundesrats (siehe Botschaft zur Legislaturplanung 2023–2027, Ziel 2). Eine regelmässige Aktualisierung dieses Anhangs ist unerlässlich, um eine parallele Rechtsentwicklung im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen sicherzustellen und damit eine Benachteiligung von Schweizer Staatsangehörigen und Unternehmen in der EU zu verhindern. Die nächste Anpassung soll der Schweiz auch eine Beteiligung am Warnmechanismus der EU ermöglichen, dank dem die Länder in Echtzeit über Einschränkungen und Entzüge von Berufsausübungsbewilligungen in bestimmten Berufen informiert werden.2) Während mehrerer Jahre hat die EU eine Aktualisierung von Anhang III FZA aus politischen Gründen blockiert. Am 18. März 2024 wurden indes die Verhandlungen zum Paket (einschliesslich FZA) aufgenommen, und der Bundesrat strebt an, Anhang III FZA im Zuge dieser Verhandlungen anzupassen. Die Beteiligung am Warnmechanismus ist dabei mit der Übermittlung schützenswerter Daten verbunden, wofür die Schweiz zunächst ein neues Gesetz verabschieden muss. Nach Abschluss der Verhandlungen ist folglich ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
3) Über das Gesundheitswesen hinaus werden die Behörden dank dem Warnmechanismus auch in Echtzeit über ein Verbot oder eine Einschränkung der Berufsausübung im Bereich der Betreuung und Bildung Minderjähriger benachrichtigt. Dies betrifft Kleinkindererzieherinnen und ‑erzieher wie auch Lehrkräfte ‒ Berufe, die für die Kantone von besonderem Interesse sind. Heute können ein Arzt, eine Lehrerin oder ein Kleinkindererzieher, denen die Berufsausübung in ihrem Herkunftsland untersagt wurde, dieses Verbot umgehen, indem sie in der Schweiz eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen beantragen. Mit dem Warnmechanismus würden solche Verbote über das Internal Market Information System (IMI) der EU auch der Schweiz mitgeteilt. Der Warnmechanismus ermöglicht es überdies, via IMI über Fälle von Zeugnisfälschungen informiert zu werden.