24.3317 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Welches Potential sieht der Bundesrat in neuen Technologien, welche bereits die Nutzung von 50-60 Grad heissem Wasser zulässt?Was heisst dies für die Energieszenarien des Bundes?
Wie werden neue technische Entwicklungen generell in die Szenarien des Bundes einbezogen und wie sieht die mittel- und langfristige Perspektive aus?
Wie lassen sich neue mitteltiefe Geothermie aus Sicht des Bundesrates für die Kühlung im Sommer nutzen?
Die Raumplanung und die Planung bezüglich Geothermie ist grösstenteils in der Kompetenz der Kantone. Ist der Bundesrat bereit, hier eine stärkere Koordinationsfunktion zu übernehmen?
Welche Massnahmen hat der Bundesrat zur Erfüllung der Motion 22.3702 (Energiezukunft durch sichere Nutzung des Untergrunds zur Speicherung) bereits ergriffen?
Ist der Bundesrat bereit einen Sachplan Geothermie zu prüfen ?
Sieht der Bund weitere Synergien zwischen Geothermie und Untergrundnutzungen, die einer Förderung von Geothermie dienlich sein können. Und falls ja, welche?
Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat die Integrale Governance im Sinne der Strategie Untergrund Schweiz im Bereich der Untergrundnutzung verbessern ?
Einige Kantone führen ein Geothermie-Kataster: Wie unterstützt der Bundesrat diese Prozesse und strebt er allenfalls eine Vereinheitlichung an?
Während die Stromerzeugung mittels Geothermie sowie die direkte Wärmenutzung mit Förderinstrumenten unterstützt wird, gibt es eine Lücke für die indirekte Nutzung von Geothermie. Welche Massnahmen wären für den Bundesrat in diesem Bereich denkbar, um die Lücke zu schliessen ?
Begründung
Noch immer ist grosses Potential in der Geothermie ungenutzt. Während viel über die Tiefengeothermie diskutiert wird, geht häufig vergessen, dass auch mitteltiefe Geothermie Potential aufweist. Dies umso mehr, als dass eine neue Generation von Hochtemperatur-Wärmepumpen seit wenigen Jahren auf dem Markt ist. Die mitteltiefe Geothermie ist eine von mehreren Wärmequellen in verschiedenen Netzen und steuert künftig rund einen Drittel bei. Für Investitionsentscheide ist das Wissen über den Untergrund zentral. Der Bund kann für Infrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung mit einem Sachplan einen stabilen Rahmen bieten, um Projekte im Untergrund zu fördern. So könnte allenfalls ein Sachplan Geothermie die Nutzung dieser Energie voranbringen und gegebenenfalls Nutzungskonflikte mit anderen Untergrundnutzungen verhindern.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat sieht ein Entwicklungspotenzial bei Tiefengrundwasser mit einer Temperatur von 50 bis 60 Grad, das direkt zur Versorgung von Fernwärmenetzen oder zur Beheizung von Gewächshäusern genutzt wird. Die auf dem Markt verfügbaren neuen Technologien wie Hochtemperatur-Wärmepumpen sind vielseitig einsetzbar. Sie werden beispielsweise für die Warmwasseraufbereitung oder in industriellen Prozessen verwendet, wo sie durch eine Erhöhung der Temperatur die Nutzung der Rekuperationsenergie ermöglichen. Diese Technologien besitzen also das Potenzial, die Nutzungsmöglichkeiten der Geothermie auf die Bereitstellung von Wärme für vermehrt industrielle Anwendungen auszuweiten. a) In den Energieperspektiven 2050+ des Bundesamts für Energie (BFE) wird bereits berücksichtigt, wie Grosswärmepumpen zur CO2-freien Fernwärmeversorgung beitragen können und welche Auswirkungen sie auf den Anstieg des nationalen Stromverbrauchs haben. 2. Die Strategien des Bundes werden regelmässig unter Einbezug der neuen technologischen Entwicklungen aktualisiert, damit die Schweiz ihre klima- und energiepolitischen Ziele erreichen kann. So hat das BFE beispielsweise im Jahr 2023 die Wärmestrategie 2050 veröffentlicht. Technologien zur saisonalen Wärmespeicherung in Gesteinsschichten oder im Grundwasser können einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Den Innovationen in diesem Bereich, ihrem Potenzial sowie den konkurrierenden Lösungen wird in den Szenarien der Energieperspektiven ebenfalls Rechnung getragen. 3. Besonders interessant für die Kühlung im Sommer ist die untiefe Geothermie, namentlich die Nutzung von Grundwasser und die Regeneration von Erdwärmesonden. Für die Einleitung von Wärme in den Grundwasserleiter gelten strenge gewässerschutzrechtliche Grenzwerte. Dabei stellt die Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Wärmehaushalts eine zentrale Herausforderung dar: Tatsächlich müssen nicht nur das Grundwasser und die damit verbundenen Lebensräume geschützt, sondern auch eine nachhaltige thermische Nutzung des Grundwassers gewährleistet werden. Die konkrete Umsetzung wird im Rahmen der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) diskutiert (siehe Antwort 5). Die Nutzung von tieferen Grundwasserleitern wird in erster Linie für die Wärmeerzeugung oder -speicherung in Betracht gezogen. 4., 6. und 8. Die Raumplanung und die Planung bezüglich Geothermie fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bund verfügt nicht über die verfassungsmässigen Kompetenzen, um die geforderten Koordinations- und Planungsmassnahmen zu ergreifen. Folglich kann er auch keine stärkere Koordinationsfunktion übernehmen. Ebenso wenig kann der Bundesrat ohne verfassungsrechtliche Grundlage konkrete Massnahmen für eine übergeordnete Governance oder Regulierung aller Nutzungsformen des Untergrunds treffen. Der Bund trägt zur Verbesserung der Praktiken im Bereich der Geothermie und der geologischen Wärmespeicherung bei, indem er regelmässig technische Richtlinien veröffentlicht. Zudem genehmigt der Bundesrat die kantonalen Richtpläne und ihre Anpassungen. 5. Für die Erfüllung dieser Motion hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eine Revision der GSchV in groben Zügen ausgearbeitet. Ziel ist es, den Energiebedarf angemessener zu berücksichtigen und gleichzeitig die Interessen des Gewässerschutzes zu wahren. Gegenwärtig werden die verschiedenen Umsetzungsvarianten geprüft. 7. Der Bundesrat ist sich der Vielfalt der Ressourcen und Nutzungsformen des Untergrunds sehr wohl bewusst. Er teilt die Ansicht, dass das Verständnis der Synergien zwischen diesen Ressourcen und Nutzungsformen die Grundlage für eine nachhaltige und koordinierte Bewirtschaftung des Untergrunds bildet. Daher hat der Bundesrat auch die Motion 20.4063 «Schluss mit der Blackbox. Klimaschutz, Energiesicherheit und Infrastrukturnutzung dank Erforschung des Untergrunds» unterstützt, um sämtliche Potenziale des Untergrunds zu erschliessen. 9. Der Bundesrat begrüsst es, dass die Kantone, die die Hoheit über ihren Untergrund haben, das Potenzial für die Wärmeerzeugung durch Geothermie in Katastern erfassen. Diese Kataster beruhen auf Daten der Raumplanung und des Untergrunds, die hauptsächlich in den Kantonen verfügbar sind. Es gibt keine verfassungsrechtliche Grundlage, die es dem Bund ermöglicht, die Koordination zwischen den Kantonen zu übernehmen. 10. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass alle Nutzungsformen der Geothermie aus energetischer Sicht interessant sind. Wie er jedoch bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation 23.3810 «Ohne Geothermie läuft die Energiestrategie auf!» festhielt, sieht er bei der Unterstützung der Geothermie keine Lücke. Die Schaffung eines neuen Förderinstruments für die indirekte Nutzung, d. h. die Nutzung über eine Wärmepumpe, wurde insbesondere im Rahmen der jüngsten Revision des CO2-Gesetzes diskutiert; das Parlament hat diese Möglichkeit ebenfalls abgelehnt.