24.3319 · Motion · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder Massnahmen zu treffen, die auf eine koordinierte, effiziente und nachhaltige Entwicklung von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg abzielen, um ihre schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu verringern und letztendlich zu beseitigen.
Begründung
Der Bundesrat stellt bereits heute fest, dass eine Festlegung von einheitlichen Anforderungen und Zielen durch den Bund zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Ressourcen in der Schweiz beitragen würde. Dies würde auch eine koordinierte, effiziente und vor allem nachhaltige Entwicklung über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen hinweg ermöglichen.
Mit vorliegender Motion wird der Bundesrat aufgefordert, seinen eigenen Empfehlungen zu folgen, indem er eine Bundesverordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsakt zum Thema Verpackungen ausarbeitet und verabschiedet, in der/in dem die gewünschten Entwicklungen wie die Förderung der Recyclingfähigkeit, die Verwendung von Recycling-Materialien oder wiederverwertbarer Verpackungen oder auch die Abschaffung von Überverpackungen und nicht wesentlichen Verpackungen (z. B. zur Verpackung von kostenlosen Werbeartikeln) festgeschrieben werden.
Diese Verordnung soll auch die getrennte Sammlung, die Wiederverwertung (inkl. möglicher Quoten für die stoffliche Verwertung), die Finanzierung sowie andere Aspekte regeln, die im Verpackungsmarkt und beim Lebenszyklus von Verpackungen von Bedeutung sind.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Einheitliche Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen schaffen gleiche Rahmenbedingungen für die Wirtschaftakteure aber auch einen zusätzlichen Aufwand. Allenfalls können sie auch zu einer nachhaltigen Entwicklung und damit zur Reduktion der Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien beitragen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wirtschaft genügend Handlungsspielraum eingeräumt wird, um selbst effiziente Massnahmen innerhalb der Rahmenbedingungen zu entwickeln. Die primären Funktionen von Verpackungen – wie der Schutz des Produktes und der Umwelt, Handhabung und Information – müssen in jedem Fall aufrechterhalten werden. Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2024 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verabschiedet. Gemäss dieser kann der Bundesrat – unter Berücksichtigung der Regelungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz – künftig Vorgaben an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen. Dabei werden auch Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien geprüft. Entsprechende Arbeiten im Bereich Rezyklierbarkeit, Rezyklateinsatz oder Überverpackungen laufen. Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen im USG laufen. Der Bundesrat will diesen Arbeiten nicht vorgreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.