Lexipedia

Freihandelsabkommen mit Indien. Warum sind die Ziele der EFTA im Bereich der nachhaltigen Entwicklung so wenig ambitioniert?

24.3322 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2022 legte die Europäische Kommission einen neuen Plan vor, um den Beitrag der EU-Handelsabkommen zum Schutz des Klimas, der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte weltweit zu stärken.

Im November 2023 ratifizierten die 27 EU-Mitgliedstaaten mit Neuseeland das erste Freihandelsabkommen (FHA), in dem dieser neue Ansatz zum Tragen kommen sollte.

Neben verbindlichen Inhalten und einem sehr ausführlichen Kapitel zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung enthält das Abkommen ein Kapitel über nachhaltige Nahrungsmittelsysteme, ein weiteres über Handel und Gleichstellung der Geschlechter sowie eine besondere Bestimmung über Handel und die Reform der Subventionierung fossiler Brennstoffe.

Einige Monate später hat die EFTA ein Abkommen «neuen Zuschnitts» mit Indien unterzeichnet; ein Abkommen, das ehrgeizige Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit verfolgen sollte.

Doch wenn man die beiden Abkommen (oder die beiden Abkommensmodelle) in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung vergleicht, überrascht der fehlende Ehrgeiz der EFTA.

Nachfolgend drei Beispiele, die Fragen aufwerfen, die ich dem Bundesrat vorlege:

  1. Transparenz ist ein zentrales Element des FHA zwischen der EU und Neuseeland, das in Artikel 19.15 festlegt, dass sich der Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung (Committee on Trade and Sustainable Development) verpflichtet, nach jeder Sitzung einen Bericht zu veröffentlichen. Das FHA mit Indien seinerseits verpflichtet die Parteien in Artikel 11.13, die Beratungen im gemeinsamen Ausschuss (Joint Committee) vertraulich zu behandeln. Warum keine Transparenz wie bei der EU? Wovor hat die EFTA Angst?

  2. Im FHA zwischen der EU und Neuseeland wurde in den Artikeln 19.7.3 und 19.7.4 festgelegt, die Subventionen für fossile Brennstoffe zu reduzieren und sich gemeinsam bei der WTO für dieses Ziel einzusetzen. Weiter sind in Artikel 19.11 Zollvergünstigungen vorgesehen, um Investitionen in Güter, die soziale und ökologische Ziele begünstigen, voranzutreiben. Warum hat die EFTA keine solchen Anreize in das FHA mit Indien aufgenommen?

  3. Das FHA zwischen der EU und Neuseeland unterwirft das Kapitel 19 über Handel und nachhaltige Entwicklung vollständig dem Streitbeilegungsverfahren und damit möglichen Sanktionen. Das FHA-Modell der EFTA schliesst diesen Mechanismus aus; so ist das auch in Artikel 11.11 des Abkommens mit Indien festgelegt. Warum? Wovor hat die EFTA Angst, wenn sie der Zivilgesellschaft die Möglichkeit verweigert, ihre Rechte geltend zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der dem Artikel 19.15 im Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Neuseeland entsprechende Artikel 11.12 im FHA EFTA-Indien schafft– zum ersten Mal in einem FHA der EFTA – einen spezifischen Unterausschuss für Nachhaltigkeitsfragen. Nach jedem Treffen eines Gemischten Ausschusses oder eines thematischen Unterausschusses unter einem FHA publizieren die EFTA-Staaten einen detaillierten Bericht über die entsprechenden Beratungen. Sie werden dies auch unter dem FHA EFTA-Indien so handhaben. Der im Vorstoss erwähnte Artikel 11.13 des FHA EFTA-Indien beschäftigt sich mit Konsultationen im Fall von Meinungsverschiedenheiten über die Implementierung einer Verpflichtung unter Kapitel 11 des FHA. Es ist Usus, dass solche Konsultationen vertraulich sind. Dies ist auch im FHA EU-Neuseeland der Fall (vgl. Paragaph 7 von Artikel 26.3). Artikel 11.13 des FHA EFTA-Indien sieht zudem explizit vor, dass das Resultat der Konsultationen zwischen den Parteien öffentlich gemacht werden soll. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Lösung im FHA EFTA-Indien mindestens so transparent ist wie im FHA EU-Neuseeland.2. Bei den zitierten Bestimmungen im FHA EU-Neuseeland handelt es sich um Absichtserklärungen und nicht um rechtlich verbindliche Verpflichtungen (Art. 19.7, Paragraphen 3 und 4) bzw. um illustrative Listen mit Beispielen von Gütern und Dienstleistungen, die dank dem FHA besseren Marktzugang geniessen (Art. 19.11 und der entsprechende Anhang). Der Marktzugang selbst ist aber in den entsprechenden Kapiteln zum Warenhandel und dem Handel mit Dienstleistungen geregelt und Artikel 19.11 bewirkt keinen zusätzlichen Marktzugang für die gelisteten Güter. Für den Bundesrat hatten solche deklaratorischen Bestimmungen keine Priorität bei den Verhandlungen des FHA EFTA-Indien. Gegen umweltschädliche Subventionen engagiert sich die Schweiz in verschiedenen anderen Foren wie den Konferenzen der Vertragsparteien der Klima- und Biodiversitätsabkommen, bei der WTO, bei der OECD oder im Rahmen der Verhandlungen zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS). 3. Zu dieser Frage hat sich der Bundesrat schon mehrfach geäussert, etwa in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3087 Badertscher «Verbindliches Nachhaltigkeitskapitel in Freihandelsabkommen». Er ist überzeugt, dass ein auf Dialog und Zusammenarbeit beruhender Ansatz auf lange Sicht bessere Resultate verspricht als Sanktionsandrohungen. Die Nachhaltigkeitsbestimmungen stützen sich – im Gegensatz zu anderen FHA-Bestimmungen, die auf WTO-Abkommen mit Schiedsmechanismen beruhen – auf internationale Instrumente (IAO-Übereinkommen, multilaterale Umweltübereinkommen), die keine Schiedsmechanismen oder Sanktionen vorsehen. Die Nichtanwendung eines Schieds- und Sanktionsmechanismus bedeutet jedoch nicht das Fehlen eines wirksamen Überwachungsmechanismus im Rahmen des Freihandelsabkommens. Mit dem spezifisch für Nachhaltigkeitsfragen geschaffenen Unterausschuss und dem in Kapitel 11 vorgesehenen formellen Konsultationsmechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten stehen aus Sicht des Bundesrates die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung. Die Zivilgesellschaft wird eng in die Aktivitäten zur Überwachung dieser Bestimmungen mit einbezogen.