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24.3364 · Motion · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die weitere Verschmutzung der landwirtschaftlich genutzten Böden durch Mikroplastik enthaltende Saatgutbeschichtungen verhindert, oder entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Begründung

Mikroplastik bedroht die Biodiversität und die Gesundheit in zunehmendem Mass. Dieser Sachverhalt wird unter anderem in dem Bericht "From Pollution to Solution" beschrieben, der 2021 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlicht wurde. Noch gibt es Lücken im Wissen über die Toxizität von Zusatzstoffen und anderen Substanzen, die in Kunststoffen vorkommen. Umso entschiedener muss gegen die Freisetzung jeglichen Kunststoffs in die Umwelt gekämpft werden.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass Mikroplastik enthaltende Saatgutbeschichtungen weiterhin zugelassen werden. So scheint es auf jeden Fall, wenn man die Website von Incotec betrachtet, einem Unternehmen, das auf die Herstellung von Saatgutbeschichtungen spezialisiert ist. Laut Incotec ist das Bindemittel von Saatgutbeschichtungen in der Regel ein Polymer, und bei den meisten Polymeren wird davon ausgegangen, dass sie Mikroplastik enthalten .

Mikroplastik in der Umwelt ist ohnehin problematisch. Erst recht problematisch ist er aber im Boden, einem komplexen Ökosystem mit grosser Artenvielfalt. Die Böden haben anerkanntermassen eine grosse Bedeutung. Sie stehen für zahlreiche Ökosystemleistungen, von der landwirtschaftlichen Produktion über die Wasserregulierung und -reinigung bis hin zur Kohlenstoffsequestrierung und zum Erhalt der Artenvielfalt. Das auf Wunsch von Bundesrat und Parlament geschaffene Kompetenzzentrum Boden ist ein Zeichen dieses Bewusstseins.

In der Landwirtschaft ist die mittel- und langfristige Produktivität des Landes eng mit der Gesundheit der Organismen im Boden verknüpft. Umso besorgniserregender ist, dass sich dort Mikroplastik ansammelt, der aus den Saatgutbeschichtungen stammt. Ausser auf der Incotec-Website wird denn auch nur wenig über das Vorhandensein von Mikroplastik in Saatgutbeschichtungen berichtet.

Beschichtetes Saatgut oder pilliertes Saatgut, wie es im landwirtschaftlichen Hilfsstoffbuch (SR 916.052) genannt wird, trägt somit in nicht zu vernachlässigendem Mass zur Plastikverschmutzung bei. Nach dem Ausbringen des Saatguts zersetzt sich der Kunststoff langsam und gibt nach und nach Mikroplastik in den Boden ab.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Saatgutbeschichtungen sind z. B. Pillierung oder Inkrustierung. Bei der Pillierung wird das Saatkorn mit einem gleichmässigen Schutzmantel umgeben. Bei der Inkrustierung wird das Saatkorn beschwert. Beide Verfahren ermöglichen eine bessere und gezieltere Aussaat. Für eine bessere Bindung und einen gleichmässigen Überzug werden bei den Beschichtungen des Saatgutes zusätzlich Polymere eingesetzt. Diese wirken als Bindemittel, Filmbildner, Stabilisator, Schutzschicht und regulieren die Nährstoff- und Wasserzufuhr zum Saatkorn. In der Regel werden für die Beschichtungen eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe verwendet (z. B. Tonmineralien, Zellulose, Chitosan, Gummi, Polyurethan), darunter einige Kunststoffe.Einsatzmengen zu Beschichtungen mit Plastik von Saatgut liegen in der Schweiz nicht vor. Das Fraunhofer Institut (D) schätzt die Kunststoffemissionen aus der Saatgutbeschichtung auf ca. 87 Tonnen pro Jahr in Deutschland. Bezogen auf die schweizerische Ackerfläche sollten diese Kunststoffemissionen in der Schweiz bei rund 3 Tonnen pro Jahr liegen.Gemäss einer in 2019 durchgeführten Studie schätzt Agroscope, dass in der Schweiz jährlich 160 Tonnen Kunststoff in die landwirtschaftlichen Böden gelangen. Der Anteil der Beschichtungen daran beträgt rund 2 %. Laut dieser Studie sind die wichtigsten Eintragspfade von Plastik in Böden Littering und verunreinigte Gärgut- und Kompostdünger. Spezifische Massnahmen im Bereich der Saatgutbeschichtung werden somit nicht als zielführend angesehen, um die Belastung der Böden mit Plastik zu reduzieren. In der EU ist eine Beschränkungsregelung für primäres Mikroplastik in diversen Produkten wie Einstreumaterial für Kunstrasenplätze, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel und andere Haushaltprodukte sowie Dünger und die fraglichen Pflanzenschutzmittel am 25. September 2023 in Kraft getreten (Verordnung (EU) 2023/2055). Der Bundesrat wird voraussichtlich 2025 nach Anhörung der interessierten Kreise über eine allfällige Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.