24.3412 · Interpellation · 2024-04-16
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bund steckt fast 300 Millionen Franken in ein Update für ihr Identify- und Access-Management (IAM-Lösungen). Dabei gehen 110 Millionen Franken freihändig an einen einzigen Anbieter, 180 Millionen Franken werden optional ausgeschrieben. Laut dem federführenden Bundesamt für Informatik (BIT) geht es dabei um eines der wichtigsten und am intensivsten genutzten IT-Systeme der Bundesverwaltung. Angesichts der knappen Bundesfinanzen und der gewaltigen Summe für dieses Update stellen sich verschiedene Fragen.
1. Wäre es nicht möglich gewesen, das ganze Update für weniger Geld zu bekommen, wird hier nicht eine überteuerte Luxuslösung angestrebt?
2. Von der Gesamtsumme werden 110 Millionen Franken freihändig vergeben. Ist dies überhaupt zulässig, wurde ernsthaft nach billigeren Varianten gesucht?
3. Wie haben sich die Gesamtausgaben der Bundesverwaltung für die Informatik in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
4. Wie viele Personen sind in der Bundesverwaltung für die Informatik beschäftigt, wie hoch ist die entsprechende Lohnsumme?
5. Ist eine optimale Koordination zwischen den Departementen und Bundesämtern für den Informatikbereich sichergestellt?
6. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um Doppelspurigkeiten und Leerläufe im Informatikbereich der Bundesverwaltung zu beseitigen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1: Das Identity und Access Management IAM ist die zentrale Login-Infrastruktur des Bundes und wird operativ vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation betrieben. Für IAM sind rund 2 Millionen Personen registriert und es erfolgen täglich rund 700'000 Logins. Die Hochschule St. Gallen hat 2023 eine Studie publiziert, in welcher sie das Identity und Access Management mittlerer und grosser Schweizer Organisationen vergleicht. (https://www.researchgate.net/publication/380360481_Identity_und_Access_Management_in_grossen_Schweizer_Organisationen). Die aus Sicht Bundesverwaltung zentralen Aussagen sind einerseits die Feststellung, dass eine zentral zur Verfügung gestellte Lösung auf Dauer ein erheblicher Hebel für Einsparungen bei Entwicklung und Betrieb neuer Anwendungen ist. Andererseits liegt die Bundesverwaltung mit ihrer umfassenden, zentralen Lösung betreffend Investitions- und Wartungskosten im Durchschnitt (die Bundesverwaltung kann in der Studie unter den «Nutzungstyp III» subsumiert werden).Zur Frage 2: Die beschafften Leistungen sind betriebskritisch und notwendig: Mit der Beschaffung werden die Systeme für die nächsten acht Jahre aktuell gehalten (Sicherheit, Wartung etc.) und Weiterentwicklungen der Kern-Funktionalitäten vorgenommen. Das Beschaffungsrecht sieht freihändige Beschaffungen unter klar definierten Bedingungen vor, welche im vorliegenden Fall erfüllt sind. Der Investitionsschutz sowie der Mangel an möglichen und einsetzbaren Alternativtechnologien waren in diesem Fall die Gründe, warum der freihändig vergebene Teil der Beschaffung nicht offen ausgeschrieben wurde (Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB, Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 172.056.1). In der gleichzeitig publizierten Ausschreibung (Auftrags-WTO) werden parallel Anbieter im offenen Wettbewerb für Leistungen resp. Anpassungen ausserhalb des Kern-Produkts gesucht. Die Gesamtsumme von maximal rund 300 Millionen Franken (110 Millionen Franken für die freihändige Vergabe und 180 Millionen Franken für die Auftrags-WTO) deckt den Zeitraum bis 2032 ab. Die Leistungen werden optional vergeben, d.h. sie werden nur bezogen, wenn sie auch tatsächlich benötigt werden. Zur Frage 3: Im Jahr 2019 lagen die Ausgaben des Bundes für die Informatik bei rund 1,1 Milliarden Franken (inklusive Parlamentsdienste und Gerichte). Bis ins Jahr 2023 stiegen die jährlichen Informatikausgaben auf rund 1,5 Milliarden Franken. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg von 8 Prozent pro Jahr. Neben dem hohen Digitalisierungsbedarf bei den Behördenleistungen haben auch die zusätzlichen Aufgaben der Bundesverwaltung zu diesem Wachstum geführt.Zur Frage 4: Für die Informatik der zentralen Bundesverwaltung waren im Jahr 2023 Mitarbeitende im Umfang von rund 3500 vollzeitäquivalenten Personalstellen (FTE) beschäftigt. Dies entspricht einer Lohnsumme von rund 620 Millionen Franken (inkl. Arbeitgeberbeiträge). Externe Personen von mandatierten Firmen sind darin nicht enthalten.Zu den Fragen 5 und 6: Der Bundesrat hat 2012 beschlossen, IKT-Leistungen, die von allen in gleicher oder ähnlicher Weise benötigt werden, zentral zu führen. Dazu wurden die sogenannten Standarddienste Bund geschaffen. Der Bereich Identitäts- und Zugangsverwaltung IAM wurde ab 2013 konsolidiert und ab 2016 wurden zentrale Dienste aufgebaut. Die dezentralen Lösungen wurden bundesweit mit dem zentralen Angebot ersetzt. Dies führte zu einem Wachstum der zentralen Dienste, sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch in Bezug auf den dafür nötigen Ressourcenaufwand. Im Gegenzug konnten Investitionen in dezentrale Lösungen vermieden und entsprechende Skaleneffekte durch Zentralisierung der fachlichen Maturität, zentraler Einkauf und grosse Mengengerüste genutzt werden. Die geschätzten jährlichen und aktuell erzielten Einsparungen im IAM-Bereich zwischen dezentralen und zentralen Lösungen liegen bei rund 56 Millionen Franken. Das Prinzip der Standarddienste wird seit 2012 ebenfalls bei der Datenkommunikation, Büroautomation und Verzeichnisdienste angewendet. Später kamen die Geschäftsverwaltung und die Webauftritte des Bundes dazu.