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24.3418 · Interpellation · 2024-04-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Genf, Lausanne und Zürich, aber auch in mittelgrossen Städten wie Olten oder Solothurn, nimmt der Crack-Konsum immer mehr zu. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Schweiz zu einem Knotenpunkt für den Drogenhandel geworden ist ( «Drogenhandel-Hub»), wie Nicoletta della Valle, die Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) festhält.

Im jüngsten Bericht über den Drogenhandel betont die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) die Notwendigkeit, die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern wie auch der Schweiz zu verstärken (https://www.europol.europa.eu/cms/sites/default/files/documents/EU%20Drug%20Markets%20Analysis%202024.pdf). In der Antwort auf die Interpellation 23.4406 «Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Crack-Epidemie in der Schweiz verhindern.» schreibt der Bundesrat zu diesem Thema ebenfalls, dass die internationale Polizeikoordination in Zukunft fortgesetzt und «wo nötig» verstärkt werden soll.

Ich bitte den Bundesrat, diesbezüglich folgende ergänzende Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass die Schweiz als «Drogenhandel-Hub» bezeichnet wird, nicht der Ansicht, dass es nun notwendig ist, die internationale Polizeikoordination zu verstärken?

  2. Ist der Bundesrat in Erfüllung des überwiesenen Postulats 23.4349 «Ressourcenüberprüfung beim Fedpol» bereit zu evaluieren, ob personelle Änderungen notwendig sind, um die internationale Polizeikoordination spezifisch im Kampf gegen den Crackhandel zu verstärken?

  3. Ist der Bundesrat bereit, über die Organisation von Runden Tischen mit den Kantonen hinaus eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Crack und zur Verminderung der Risiken für die Sicherheit, die Gesellschaft und die Gesundheit zu entwickeln?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Seit 2022 ist die Schweiz vermehrt vom Crackhandel betroffen. Für die Strafverfolgung im Betäubungsmittelbereich sind in der Schweiz in erster Linie die kantonalen Behörden zuständig. Der Betäubungsmittelhandel wird häufig von international vernetzten kriminellen Organisationen betrieben. Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist eine enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern unerlässlich. Auf Bundesebene ist fedpol für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig. Fedpol arbeitet insbesondere mit Europol und INTERPOL zusammen und beteiligt sich an gemeinsamen Analysen und Ermittlungen. Auf diese Weise nimmt fedpol zusammen mit anderen Bundes- und Kantonsbehörden an verschiedenen operativen Task Forces und Analyseprojekten von Europol teil. Diese decken die Problematik des Handels und der Herstellung von Cannabis, Heroin und synthetischen Drogen ab.

Bei der Bekämpfung des Drogenhandels arbeitet fedpol bilateral mit zahlreichen Ländern zusammen, insbesondere mit den Nachbarstaaten. Seit 2008 nutzt die Schweiz auch das Schengener Informationssystem (SIS). Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität tragen auch die Polizeiattachés bei, indem sie den Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den Gastländern sicherstellen. Die operativen Bedürfnisse werden systematisch evaluiert und fliessen in die Anpassung der Instrumente der internationalen Polizeikooperation ein. Die internationale Polizeikooperation steht somit im Zentrum der Arbeit von fedpol. Sie wird entsprechend den Bedürfnissen von Bund und Kantonen laufend weiterentwickelt und verstärkt.

2. Zu den Aufgaben von fedpol gehören unter anderem die Bekämpfung der Schwerstkriminalität sowie die nationale und internationale Polizeikooperation. Daneben gehören auch der Schutz von Personen und Gebäude in der Verantwortung des Bundes sowie die Entwicklung und der Betrieb nationaler Informations- und Polizeisysteme zu den Aufgaben von fedpol.

Alle Aufgaben von fedpol beanspruchen Ressourcen. Fedpol überprüft laufend die Angemessenheit der Ressourcenzuteilung und die Lageentwicklung, welche die Prioritäten für die Aufgabenerfüllung vorgeben. Das Postulat 23.4349 Finanzkommission NR "Ressourcenüberprüfung beim Fedpol" beauftragt den Bundesrat, die Ressourcensituation von fedpol einer externen Überprüfung zu unterziehen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob der vom Parlament im Rahmen der jährlichen Budgetberatung bewilligte Personalbestand ausreicht, damit fedpol seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Zudem soll geprüft werden, wie allfällig fehlende personelle Ressourcen durch eine interne Neupriorisierung (ohne Vernachlässigung anderer gesetzlicher Aufträge) freigesetzt werden könnten.

3. Die Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) stellt einen geeigneten Orientierungsrahmen für den Umgang mit der Crack-Problematik dar. Der Bundesrat empfiehlt, Suchthilfeangebote (wie Kontakt- und Anlaufstellen, Konsumräume, aufsuchende Arbeit, Notfall- und Wohnangebote, niederschwellige medizinische Hilfe oder Drug Checking) bereitzustellen und diese den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Für die Bereitstellung der Suchthilfeangebote sind die Kantone zuständig. Das BAG verfolgt die Situation durch ein Monitoring der Massnahmen und durch den Austausch mit den Kontakt- und Anlaufstellen. Um den Austausch bewährter Praktiken im Sozial- und Gesundheitsbereich fortzusetzen, wird das BAG im Juni einen zweiten Runden Tisch zur Crack-Problematik organisieren, an dem Vertreter der Kantone und Städte, darunter auch Polizeibeamte, sowie Vertreter der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) und der Zivilgesellschaft teilnehmen werden.

Zudem hat die Europäische Kommission 2023 eine thematische Evaluation zum Drogenhandel durchgeführt. Diese war bereichsübergreifend angelegt - mit Schwerpunkt auf der polizeilichen Zusammenarbeit - und befasste sich insbesondere mit Seehäfen. Die Europäische Kommission nahm einen Bewertungsbericht an und formulierte Vorschläge für bewährte Praktiken, die den Charakter von Empfehlungen haben. Diese wurden im März 2024 vom Rat der EU angenommen. Die Schengen-Staaten müssen nun bis Juni 2024 einen Fahrplan vorlegen, wie sie diese Empfehlungen umsetzen wollen. Fedpol ist zurzeit beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern eine solche Roadmap zu erarbeiten.

Sollten sich zusätzliche strategische Massnahmen aufdrängen, wird der Bundesrat diese unter Einbezug der zuständigen kantonalen Behörden prüfen.