Welche Mehrkosten entstehen durch den Einsatz von temporären Pflegefachpersonen?
24.3419 · Interpellation · 2024-04-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Spitäler und andere Pflegeeinrichtungen sind zunehmend auf den Einsatz von temporären Pflegefachpersonen angewiesen, um die Patientenversorgung bzw. den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Das Hinzuziehen von Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihfirmen wird in den Medien teilweise als gute Lösung und teilweise auch als Problem dargestellt. Der Bundesrat hat in Antworten auf parlamentarische Vorstösse (22.3279, 22.3292, 22.3488, 23.7176) darauf hingewiesen, dass ihm quantitative Angaben zu den Temporärfachpersonen fehlen, dass er die temporäre Überbrückung von Personalengpässen als sinnvoll erachtet und dass der Nutzen und die Risiken im Rahmen der zweiten Botschaft der Pflegeinitiative analysiert werden, die im ersten Semester 2024 in eine Vernehmlassung geschickt werden soll. Es dauert noch mindestens vier Jahre, bis das neue Pflegegesetz in Kraft treten kann. Gemäss dem JobRadar (www.x28.ch) bleibt die Zahl an offenen Pflegestellen mit rund 15 000 Personen, darunter 6 719 Pflegefachpersonen, unverändert hoch. Gemäss einer Statistik des SRK (Gegenüberstellung im GesReg/NAREG erfasste in- und ausländische Bildungsabschlüsse 2023) liegt die Zahl der ausländischen Bildungsabschlüsse in der Pflege bei sehr hohen 51.2 Prozent.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Wird in der öffentlichen Statistik zwischen festangestelltem Personal und temporärem Personal in der Pflege unterschieden?
Falls nicht, ist geplant, in den öffentlichen Statistiken nach festangestelltem Personal und temporärem Personal in der Pflege zu unterscheiden?
Gibt es eine unterschiedliche Entwicklung der Zahl der Temporärfachpersonen in öffentlichen und in privaten Spitälern? Führt die Möglichkeit der Finanzierung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen dazu, dass öffentliche Spitäler mehr Temporärfachpersonen anstellen?
Wie hat sich, in diesem Kontext, die Kostenstruktur bezogen auf das Pflegepersonal in den öffentlichen und privaten Spitälern entwickelt?
Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Temporärfachkräfte in der Pflege, die vorher nie in der Schweiz fest angestellt waren? Wie entwickelt sich die Zahl der Kurzaufenthalter und Aufenthaltsbewilligungen B von Pflegefachpersonen, FAGE und Pflegehelfenden, die beim SEM und den Kantonen um eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ersuchen?
Sieht der Bundesrat hier Möglichkeiten vorhandenes Potential auszuschöpfen?
Begründung
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Stellungnahme des Bundesrates
1. In den relevanten Erhebungen zur Gesundheitsversorgung des Bundesamtes für Statistik (BFS), namentlich die Krankenhausstatistik, die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen und die Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause, wird das gesamte Personal erfasst, ohne Unterscheidung zwischen festangestelltem und temporärem Personal.2. Das BFS hat geplant, die bestehende Erhebung von Spitaldaten anzupassen, und unter anderem die Unterscheidung zwischen festangestelltem und temporärem Personal in den Spitälern für die die Datenerhebung im Jahr 2025 einzuführen. Die statistischen Ergebnisse werden ab November 2025 zur Verfügung stehen. 4. Zwischen 2020 und 2022 ist der Lohnaufwand für das Pflegepersonal der Spitäler im Durchschnitt um 2.4% gestiegen und der Pflegepersonalbestand (vollzeitäquivalent) ist um 0.9% gestiegen. Bei Spitälern unter staatlicher Kontrolle, womit die öffentliche Trägerschaft unabhängig der Rechtsform berücksichtigt wird, sind es 2.2% bzw. 0.9%; bei den übrigen Spitälern (ohne öffentliche Trägerschaft) sind es 3.0% bzw. 0.8%. 3., 5. und 6. Der Bundesrat verfügt nicht über die erforderlichen Daten, um diese Fragen beantworten zu können.